Die gesetzlichen Renten könnten zum 1. Juli 2027 erneut deutlich steigen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund erwartet derzeit eine Anpassung um 4,4 Prozent.
Eine Bruttorente von 1.500 Euro würde dadurch um etwa 66 Euro auf 1.566 Euro steigen. Beschlossen ist dieses Plus allerdings noch nicht.
Warum die Rentenversicherung mit 4,4 Prozent rechnet
Die Schätzung stammt aus der Frühjahrsfinanzschätzung 2026 der Deutschen Rentenversicherung Bund. Darin wird für 2027 eine Rentenanpassung von 4,4 Prozent angenommen.
Die Berechnung beruht auf dem im Mai 2026 geltenden Rentenrecht und den damaligen wirtschaftlichen Annahmen der Bundesregierung. Für die spätere Anpassung zählen unter anderem die Lohnentwicklung und die Veränderungen bei den Sozialabgaben.
Die endgültigen Daten liegen erst im Frühjahr 2027 vor. Anschließend setzt die Bundesregierung den neuen Rentenwert durch eine Rentenwertbestimmungsverordnung fest, der der Bundesrat zustimmen muss.
Das Bundesarbeitsministerium erläutert dieses Verfahren auf seiner Seite über die Grundlagen der Rentenanpassung.
Der Rentenwert könnte auf etwa 44,39 Euro steigen
Bei der Rentenerhöhung 2026 stieg der aktuelle Rentenwert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Dieser Wert gilt seit dem 1. Juli 2026 für ganz Deutschland.
Bei einem Plus von 4,4 Prozent würde der Rentenwert 2027 auf rund 44,39 Euro steigen. Ein Entgeltpunkt wäre dann etwa 1,87 Euro mehr im Monat wert.
Eine Person mit 40 Entgeltpunkten bekäme ungefähr 1.775,60 Euro brutto statt derzeit 1.700,80 Euro. Das entspräche einem monatlichen Plus von rund 74,80 Euro.
Die Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst und insgesamt 45 Entgeltpunkten würde von 1.913,40 Euro auf etwa 1.997,55 Euro steigen. Damit läge sie nur knapp unter der Marke von 2.000 Euro brutto.
Tabelle zeigt die mögliche Rente ab Juli 2027
Die folgende Tabelle geht vereinfacht von einer Erhöhung um genau 4,4 Prozent aus. Angegeben sind Bruttorenten vor dem Abzug von Krankenversicherung, Pflegeversicherung und möglichen Steuern.
| Bisherige Bruttorente | Mögliche Bruttorente ab Juli 2027 |
|---|---|
| 500 Euro | 522 Euro – plus 22 Euro |
| 750 Euro | 783 Euro – plus 33 Euro |
| 1.000 Euro | 1.044 Euro – plus 44 Euro |
| 1.250 Euro | 1.305 Euro – plus 55 Euro |
| 1.500 Euro | 1.566 Euro – plus 66 Euro |
| 1.750 Euro | 1.827 Euro – plus 77 Euro |
| 2.000 Euro | 2.088 Euro – plus 88 Euro |
| 2.500 Euro | 2.610 Euro – plus 110 Euro |
| 3.000 Euro | 3.132 Euro – plus 132 Euro |
Der spätere Rentenanpassungsbescheid kann um wenige Cent von den Tabellenwerten abweichen. Die Rentenversicherung berechnet den persönlichen Betrag anhand der vorhandenen Entgeltpunkte und des endgültig festgelegten Rentenwerts.
Auch andere gesetzliche Renten werden angepasst
Die Erhöhung erfasst nicht nur reguläre Altersrenten. Auch Erwerbsminderungsrenten sowie Witwen-, Witwer- und Waisenrenten werden grundsätzlich über den neuen Rentenwert angepasst.
Bei Hinterbliebenenrenten kann der tatsächlich ausgezahlte Betrag anders steigen. Wird eigenes Einkommen angerechnet, muss die Rentenversicherung diese Anrechnung ebenfalls neu berechnen.
Ein Antrag auf die Rentenerhöhung ist nicht erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung passt bestehende Renten automatisch an und verschickt anschließend eine Rentenanpassungsmitteilung.
Die Haltelinie garantiert nicht 48 Prozent des letzten Gehalts
Bis einschließlich 2031 soll das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent gehalten werden. Das bedeutet nicht, dass jeder Versicherte im Ruhestand 48 Prozent seines letzten Brutto- oder Nettogehalts erhält.
Beim Rentenniveau werden eine Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst und das verfügbare Durchschnittsentgelt der Beschäftigten miteinander verglichen. Die persönliche Rentenhöhe richtet sich dagegen nach den im gesamten Versicherungsleben erworbenen Entgeltpunkten.
Wer über viele Jahre unterdurchschnittlich verdient hat, erhält trotz einer langen Versicherungszeit häufig deutlich weniger als die Standardrente. Auch Beitragslücken und Abschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn verringern den Betrag.
Das Brutto-Plus kommt nicht vollständig auf dem Konto an
Die Tabelle zeigt den zusätzlichen Bruttobetrag. Davon gehen bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Bleiben die Beitragssätze unverändert, steigt auch der Auszahlungsbetrag vor Steuern annähernd um 4,4 Prozent. Der zusätzliche Betrag in Euro fällt auf dem Konto jedoch niedriger aus als das ausgewiesene Brutto-Plus.
Wie viel 2027 tatsächlich überwiesen wird, hängt außerdem vom Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse und den dann geltenden Pflegebeiträgen ab. Diese Werte stehen noch nicht abschließend fest.
Eine höhere Rente kann zusätzliche Steuern auslösen
Bei Bestandsrentnern bleibt der einmal ermittelte Rentenfreibetrag grundsätzlich unverändert. Regelmäßige Rentenanpassungen werden daher vollständig dem steuerpflichtigen Rentenbetrag zugerechnet.
Die Deutsche Rentenversicherung erläutert diese Behandlung in ihren Hinweisen zum Rentenanpassungsbetrag. Das bedeutet jedoch nicht, dass auf das gesamte Plus tatsächlich Einkommensteuer gezahlt werden muss.
Ob Steuern entstehen, hängt vom Gesamteinkommen und den abziehbaren Aufwendungen ab. Bei einigen Betroffenen kann eine kräftige Rentenerhöhung allerdings erstmals zu einer Steuerpflicht führen, wie bereits die steuerlichen Folgen der Rentenerhöhung 2026 gezeigt haben.
Bei Grundsicherung kann das Rentenplus angerechnet werden
Wer seine Rente mit Grundsicherung im Alter aufstockt, kann nicht immer über die gesamte Erhöhung verfügen. Die gesetzliche Rente zählt bei der Berechnung der Grundsicherung grundsätzlich als Einkommen.
Nach mindestens 33 Jahren mit Grundrentenzeiten kann jedoch ein Teil der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei bleiben. Nach § 82a SGB XII werden zunächst 100 Euro und zusätzlich 30 Prozent des darüberliegenden Rentenbetrags nicht angerechnet.
Der Freibetrag ist auf 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 begrenzt. Ist diese Obergrenze bereits erreicht, kann eine Rentenerhöhung vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden.
Betroffene sollten den neuen Grundsicherungsbescheid deshalb mit der Rentenanpassungsmitteilung vergleichen. Nur so lässt sich erkennen, wie viel von der Erhöhung tatsächlich verbleibt.
Beim Wohngeld greift eine besondere Grenze
Auch beim Wohngeld gehört die gesetzliche Rente grundsätzlich zum Einkommen. Eine Erhöhung um 4,4 Prozent führt während eines laufenden Bewilligungszeitraums jedoch normalerweise nicht sofort zu einer Kürzung.
Nach § 27 WoGG muss das Wohngeld wegen höheren Einkommens neu berechnet werden, wenn das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent steigt und dadurch der Anspruch sinkt oder entfällt. Eine Rentenerhöhung um 4,4 Prozent allein erreicht diese Schwelle gewöhnlich nicht.
Beim nächsten Wohngeldantrag wird die höhere Rente allerdings berücksichtigt. Dadurch kann der künftige Wohngeldanspruch etwas niedriger ausfallen.
Wie viel Kaufkraft vom Rentenplus bleibt
Die erwarteten 4,4 Prozent beschreiben eine nominale Erhöhung. Wie stark Rentner tatsächlich profitieren, hängt davon ab, wie sich gleichzeitig die Verbraucherpreise entwickeln.
Bei einer angenommenen Preissteigerung von drei Prozent bliebe vereinfacht ein Kaufkraftgewinn von etwa 1,4 Prozent. Steigen zusätzlich Krankenkassenbeiträge, Pflegebeiträge oder Wohnkosten, kann der Vorteil im Alltag geringer ausfallen.
Für die Jahre nach 2027 erwartet die Finanzschätzung niedrigere Anpassungen. Genannt werden 2,3 Prozent für 2028, 2,8 Prozent für 2029 und 2,9 Prozent für 2030, wobei auch diese Werte noch nicht feststehen.
Fragen und Antworten zur Rentenerhöhung 2027
Sind die 4,4 Prozent bereits beschlossen?
Nein. Der Wert stammt aus der Frühjahrsfinanzschätzung 2026 der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Der endgültige Anpassungssatz wird erst im Frühjahr 2027 berechnet. Danach muss die neue Höhe durch eine Verordnung festgesetzt werden.
Wann sollen die Renten 2027 steigen?
Die reguläre Rentenanpassung erfolgt zum 1. Juli 2027. Der neue Betrag wird automatisch berechnet.
Wie hoch könnte der Rentenwert 2027 sein?
Bei einer Erhöhung um 4,4 Prozent würde der Rentenwert von 42,52 Euro auf rund 44,39 Euro steigen. Der verbindliche Wert steht erst 2027 fest.
Muss die Rentenerhöhung beantragt werden?
Nein. Die Deutsche Rentenversicherung passt bestehende Renten automatisch an.
Rentnerinnen und Rentner erhalten eine Mitteilung mit dem neuen Bruttobetrag, den Abzügen und dem Auszahlungsbetrag.
Werden tatsächlich 4,4 Prozent mehr überwiesen?
Die Rente wird zunächst brutto angepasst. Bleiben die Beitragssätze unverändert, erhöht sich auch der Auszahlungsbetrag vor Steuern ungefähr im selben Verhältnis.
Vom ausgewiesenen Brutto-Plus werden jedoch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Steuern können den verfügbaren Betrag zusätzlich mindern.
Bleibt die Rentenerhöhung bei Grundsicherung erhalten?
Die höhere Rente wird grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt. Ein Grundrentenfreibetrag kann einen Teil der Rente schützen, wenn mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorhanden sind.
Wird das Wohngeld wegen der Rentenerhöhung sofort gekürzt?
Eine Neuberechnung während des laufenden Bewilligungszeitraums setzt grundsätzlich voraus, dass das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent steigt und dadurch das Wohngeld sinkt. Beim nächsten Wohngeldantrag fließt die höhere Rente jedoch in die Berechnung ein.




