Rente 2026: Fast 300 Euro weniger – Was von 1.913 Euro Rente übrig bleibt

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Eine gesetzliche Rente von 1.913 Euro im Monat klingt zunächst nach einer soliden Altersversorgung. Doch nach den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung stehen zunächst nur noch rund 1.677 Euro zur Verfügung. Kommt eine mögliche Einkommensteuer hinzu, schrumpft die monatliche Rente in einer Modellrechnung auf etwa 1.619 Euro.

Damit gehen fast 300 Euro der ursprünglichen Bruttorente für Sozialabgaben und Steuern verloren. Wie viel Ihnen tatsächlich bleibt, hängt allerdings stark von Ihrem Rentenbeginn, Ihrer Krankenkasse, Ihrer familiären Situation und Ihren weiteren Einkünften ab.

1.913 Euro sind keine Durchschnittsrente

Bei den 1.913 Euro handelt es sich um die sogenannte Standardrente, eine statistische Modellgröße der gesetzlichen Rentenversicherung.

Sie unterstellt, dass ein Versicherter 45 Jahre lang Beiträge gezahlt und in jedem dieser Jahre genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient hat. Dadurch entstehen 45 Entgeltpunkte.

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Multipliziert mit 45 Entgeltpunkten ergibt sich eine monatliche Bruttorente von 1.913,40 Euro. Die gesetzlichen Renten wurden zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent erhöht.

Die meisten Rentner erreichen diese Modellrente allerdings nicht. Wer weniger als 45 Versicherungsjahre hat, unterdurchschnittlich verdiente, längere Beitragslücken aufweist oder vorzeitig in Rente gegangen ist, erhält entsprechend weniger.

So viel Krankenversicherung geht von der Rente ab

Pflichtversicherte Rentner zahlen aus ihrer gesetzlichen Rente den halben allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag. Dieser beträgt 2026 insgesamt 14,6 Prozent. Auf den Rentner entfallen damit 7,3 Prozent.

Hinzu kommt die Hälfte des Zusatzbeitrags der jeweiligen Krankenkasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2026 insgesamt 2,9 Prozent. In einer Modellrechnung wären davon weitere 1,45 Prozent von der Rente abzuziehen. Der tatsächliche Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse höher oder niedriger ausfallen.

Bei einer Bruttorente von 1.913,40 Euro ergeben sich damit modellhaft rund 167 Euro Krankenversicherungsbeitrag im Monat.

Pflegeversicherung müssen Rentner allein bezahlen

Anders als bei der Krankenversicherung beteiligt sich die Rentenversicherung nicht am Pflegeversicherungsbeitrag. Rentner müssen diesen vollständig selbst tragen.

Der reguläre Beitragssatz liegt bei 3,6 Prozent. Kinderlose Rentner, die nach dem 31. Dezember 1939 geboren wurden, zahlen grundsätzlich 4,2 Prozent. Eltern zahlen auch dann den regulären Satz, wenn ihre Kinder bereits erwachsen sind.

Bei einem Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent werden von der Standardrente weitere rund 69 Euro monatlich abgezogen. Zusammen mit der Krankenversicherung sind es damit etwa 236 Euro im Monat.

Von den 1.913,40 Euro Bruttorente überweist die Rentenversicherung in diesem Beispiel folglich zunächst ungefähr 1.677 Euro.

Kinderlose Rentner müssen wegen des Zuschlags zur Pflegeversicherung mit einem etwas niedrigeren Auszahlungsbetrag rechnen.

Die Einkommensteuer wird nicht direkt von der Rente abgezogen

Die gesetzliche Rentenversicherung behält keine Einkommensteuer ein. Deshalb kann der Betrag, der tatsächlich auf Ihrem Konto eingeht, höher sein als die Rente, die Ihnen nach einer späteren Steuerzahlung wirtschaftlich zur Verfügung bleibt.

Das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer regelmäßig erst nach Abgabe der Steuererklärung. Betroffene sollten deshalb rechtzeitig eine Rücklage bilden. Andernfalls kann eine Nachzahlung zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden.

Für Rentner, deren Rente im Jahr 2026 beginnt, unterliegen 84 Prozent der gesetzlichen Rente der Besteuerung. Der verbleibende Anteil wird als persönlicher Rentenfreibetrag festgeschrieben. Bei älteren Rentenjahrgängen fällt der Besteuerungsanteil geringer aus.

Aus 1.913 Euro werden in der Modellrechnung 1.619 Euro

Wird die neue Standardrente von 1.913,40 Euro auf zwölf Monate hochgerechnet, ergibt sich eine Jahresbruttorente von 22.960,80 Euro.

Für einen alleinstehenden Rentner mit Rentenbeginn 2026, gesetzlicher Pflichtversicherung, mindestens einem Kind, durchschnittlichem Zusatzbeitrag und ohne weitere Einkünfte ergibt sich folgende überschlägige Rechnung:

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Von der Jahresrente gehen rund 2.836 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Unter Berücksichtigung des steuerpflichtigen Rentenanteils von 84 Prozent, der abziehbaren Versicherungsbeiträge sowie der steuerlichen Pauschbeträge verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von ungefähr 16.313 Euro.

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 12.348 Euro. Nach dem Einkommensteuertarif 2026 ergibt sich in diesem Modell eine jährliche Einkommensteuer von rund 699 Euro. Ein Solidaritätszuschlag fällt dabei nicht an.

Nach Sozialabgaben und rechnerischer Einkommensteuer bleiben damit etwa 19.426 Euro im Jahr. Das entspricht rund 1.619 Euro im Monat.

Die 1.619 Euro werden nicht als Monatsrente überwiesen

Der Begriff Nettorente kann zu Missverständnissen führen. Die Rentenversicherung würde in diesem Beispiel nach dem Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung zunächst rund 1.677 Euro auf das Konto überweisen.

Die Differenz zu den rechnerischen 1.619 Euro entsteht durch die auf den Monat umgelegte Einkommensteuer. Diese wird nicht automatisch monatlich abgezogen, sondern kann später durch einen Steuerbescheid fällig werden.

Warum die tatsächliche Steuer niedriger ausfallen kann

Die Modellrechnung behandelt die ab Juli 2026 geltende Standardrente so, als würde sie zwölf Monate lang in gleicher Höhe gezahlt. Tatsächlich gilt der neue Rentenwert erst seit dem 1. Juli 2026.

Für das Kalenderjahr 2026 fällt die tatsächlich gezahlte Jahresrente eines bereits bestehenden Standardrentners daher niedriger aus. In der ersten Jahreshälfte galt noch der bisherige Rentenwert von 40,79 Euro. Die konkrete Steuer für 2026 kann deshalb niedriger sein als in der auf zwölf Monate hochgerechneten Beispielrechnung.

Auch der Zeitpunkt des ursprünglichen Rentenbeginns ist entscheidend. Wer bereits seit vielen Jahren Rente bezieht, hat einen höheren persönlichen Rentenfreibetrag.

Nicht jeder Rentner mit 1.913 Euro zahlt gleich viel

Die Steuer hängt unter anderem davon ab, ob Sie alleinstehend oder verheiratet sind, wann Ihre Rente begonnen hat und ob Sie weitere Einkünfte erzielen.

Betriebsrenten, private Renten, Mieteinnahmen, Arbeitslohn oder Kapitalerträge können die Steuer erhöhen. Krankheitskosten, ein Behinderten-Pauschbetrag, Spenden, Handwerkerleistungen oder andere abzugsfähige Ausgaben können sie dagegen vermindern.

Auch der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und der Zuschlag für Kinderlose verändern den tatsächlichen Auszahlungsbetrag. Bei freiwillig krankenversicherten Rentnern können außerdem weitere Einkünfte für die Beitragsberechnung herangezogen werden.

Rentenerhöhung kann eine Steuerpflicht auslösen

Durch die Rentenerhöhung um 4,24 Prozent steigt nicht nur die Bruttorente. Bei Bestandsrentnern ist die Erhöhung grundsätzlich vollständig steuerpflichtig, weil der persönliche Rentenfreibetrag als fester Eurobetrag bestehen bleibt.

Dadurch können Rentner erstmals über den Grundfreibetrag gelangen. Andere Betroffene müssen mit höheren Steuern oder höheren Vorauszahlungen rechnen.

Ob Sie tatsächlich eine Steuererklärung abgeben oder Einkommensteuer zahlen müssen, lässt sich deshalb nicht allein anhand Ihrer monatlichen Bruttorente beurteilen. Maßgeblich sind Ihre gesamten steuerpflichtigen Einkünfte und persönlichen Abzugsmöglichkeiten.

FAQ zur Nettorente von 1.913 Euro

Wie viel wird bei 1.913 Euro Rente tatsächlich überwiesen?

Bei gesetzlicher Pflichtversicherung, durchschnittlichem Zusatzbeitrag und einem Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent werden ungefähr 1.677 Euro monatlich überwiesen. Die Einkommensteuer ist dabei noch nicht abgezogen.

Bleiben von 1.913 Euro immer nur 1.619 Euro übrig?

Nein. Die 1.619 Euro stammen aus einer Modellrechnung für einen alleinstehenden Rentner mit Rentenbeginn 2026 und ohne weitere Einkünfte oder besondere Abzüge. Der tatsächliche Betrag kann deutlich abweichen.

Wird die Steuer automatisch von der gesetzlichen Rente abgezogen?

Nein. Die Deutsche Rentenversicherung zieht Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab, aber keine Einkommensteuer. Eine mögliche Steuer wird durch das Finanzamt festgesetzt und kann zu einer Nachzahlung oder zu Vorauszahlungen führen.

Quellen

Bundesministerium der Finanzen: Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026 und Übersicht zur Rentenbesteuerung 2026. (Bundesministerium der Finanzen)
Bundesministerium für Gesundheit: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung und Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. (BMG)
Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026 und aktueller Rentenwert ab Juli 2026. (Deutsche Rentenversicherung)