Recht auf Kopien aus der Jobcenterakte
05.12.2107
Immer wieder bekommen wir zu hören, dass die Jobcenter die Akten der Hartz IV Leistungsberechtigten nicht rausücken. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Notizen sich die Sachbearbeiter machen oder welche anstehenden Maßnahmen geplant sind, um sich entsprechend auch zur juristischen Gegenwehr vorzubereiten. Daher erreicht uns immer wieder die Frage: "Kann ich Kopien aus meiner Akte erhalten?"
Ja, in jedem Fall! So wie die Behörde grundsätzlich verpflichtet ist, Ihnen die Akte zu zeigen, so ist sie auch verpflichtet, Ihnen Kopien von den Unterlagen auszuhändigen (§ 25 Abs. 5 SGB X). Allerdings kann die Behörde Ersatz ihrer Aufwendungen in angemessenem Umfang verlangen. Sie haben aber auch das Recht, sich selbst Kopien zu fertigen (z. B. mit einer Digitalkamera), dann entstehen keine Kosten!
Bild: Africa Studio-fotolia
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