Pflichtbeitrag bei der Rente nach Schwedischem Vorbild

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Die geplante Rentenreform könnte für Millionen Beschäftigte eine neue dauerhafte Abgabe bringen. Die Alterssicherungskommission empfiehlt eine verpflichtende Kapitalrente, für die zusätzlich bis zu zwei Prozent des Bruttolohns eingezahlt werden sollen – je zur Hälfte von Arbeitgebern und Beschäftigten.

Als Vorbild dient Schweden, wo ein Teil der gesetzlichen Altersvorsorge seit Jahren über Fonds finanziert wird. Der Vergleich klingt gut, hat aber einen Haken: Deutschland würde den Kapitalbeitrag nach dem Vorschlag zusätzlich zur bestehenden Finanzierung aufbauen, während Schweden seine Kapitaldeckung im Zuge eines umfassenden Systemumbaus in einen festen Beitragsrahmen integrierte.

Zwei Prozent zusätzlich: Das steht im Vorschlag

Die Alterssicherungskommission empfiehlt ausdrücklich eine verpflichtende kapitalgedeckte Rentenkomponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Für jeden Beitragszahlenden soll ein persönliches Kapitalkonto eingerichtet werden, auf dem die für ihn angelegten Beiträge verbucht werden.

Vorgesehen ist ein zusätzlicher Beitrag von insgesamt zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen davon jeweils die Hälfte übernehmen, sodass Beschäftigte bei vollständiger Einführung einen zusätzlichen Eigenanteil von einem Prozent ihres beitragspflichtigen Lohns tragen würden.

Die Kommission schlägt eine Einführung in jährlichen Schritten von jeweils 0,5 Prozentpunkten vor, idealerweise ab 2028. Bei diesem Zeitplan wäre der volle Beitrag von zwei Prozent nach vier Schritten erreicht.

Punkt Empfehlung
Höhe des Kapitalbeitrags bis zu 2 Prozent des Bruttolohns zusätzlich
Finanzierung jeweils zur Hälfte durch Arbeitgeber und Beschäftigte
Geplanter Einstieg idealerweise ab 2028
Aufbau jährlich plus 0,5 Prozentpunkte
Anlage öffentlich organisierter Fonds oder begrenzte Auswahl geprüfter Alternativen
Rechtsstand politische Empfehlung, noch keine bereits geltende Beitragspflicht

Die Bundesregierung will die 33 Empfehlungen der Kommission nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 vollständig und zügig in ein Gesetzespaket überführen. Ein bereits geltender Pflichtbeitrag zur Kapitalrente existiert deshalb bislang nicht.

Der Unterschied zum bisherigen Rentensystem ist erheblich

Die deutsche gesetzliche Rente wird bisher im Wesentlichen im Umlageverfahren finanziert. Beiträge, die heute eingehen, werden damit größtenteils für die laufenden Renten verwendet und nicht für jeden Versicherten über Jahrzehnte angespart.

Die Kapitalrente würde dieses Prinzip ergänzen. Ein Teil des Geldes soll künftig tatsächlich investiert werden und über lange Zeit Erträge erwirtschaften, die später dem jeweiligen Altersvorsorgekonto zugutekommen.

Damit entsteht allerdings eine Übergangsbelastung: Die heutigen Beschäftigten müssen weiterhin die Renten der heutigen Ruheständler finanzieren und gleichzeitig Kapital für ihre eigene spätere Altersversorgung aufbauen. Genau an diesem Punkt entscheidet sich, ob die Reform von den Versicherten als langfristige Vorsorge oder zunächst vor allem als höhere Sozialabgabe wahrgenommen wird.

Einen Überblick über die weiteren Belastungen und Veränderungen des Reformpakets bietet Gegen-Hartz im Beitrag „Rentenbeiträge steigen, Renteneintritt später – so trifft es alle“.

Warum ausgerechnet Schweden als Vorbild dient

Schweden kombiniert seine öffentliche Altersvorsorge seit langer Zeit mit Kapitalmarktanlagen. Von 18,5 Prozent des pensionspflichtigen Einkommens werden dort 16 Prozent der Einkommensrente und 2,5 Prozent der sogenannten Prämienrente zugerechnet.

Die Versicherten können für die Prämienrente Fonds auswählen. Wer keine eigene Entscheidung trifft, landet automatisch im staatlichen Standardangebot AP7 Såfa, dessen Aktienanteil bei jüngeren Sparern hoch ist und mit zunehmendem Alter schrittweise zurückgenommen wird.

Das Modell hat einen Vorteil, den viele deutsche Vorsorgeprodukte bislang nicht bieten: sehr niedrige Kosten und eine einfache Auffanglösung für Menschen, die sich nicht selbst mit Fonds beschäftigen möchten. Die Deutsche Rentenversicherung nennt gerade die öffentliche Verwaltung, Kosteneffizienz und das leicht verständliche Standardangebot als Stärken des schwedischen Systems.

Die Schweden-Rente lässt sich trotzdem nicht einfach kopieren

Wer lediglich auf die guten Ergebnisse schwedischer Kapitalanlagen verweist, greift zu kurz. Die schwedische Prämienrente entstand innerhalb eines umfassenden Umbaus, bei dem unter anderem Leistungen anders organisiert wurden und die Arbeitnehmerbeiträge bei der Einführung der Prämienrente nicht entsprechend erhöht werden mussten.

Deutschland plant dagegen nach der Empfehlung ausdrücklich einen zusätzlichen Beitragssatz. Das ist sozialpolitisch ein erheblicher Unterschied, weil Beschäftigte den Vermögensaufbau zunächst über ein geringeres verfügbares Arbeitseinkommen bezahlen.

Auch der Arbeitgeberanteil verschwindet wirtschaftlich nicht einfach. Höhere Lohnnebenkosten verteuern Beschäftigung, weshalb selbst die Kommission davor warnt, Arbeitnehmer und Betriebe unangemessen zusätzlich zu belasten.

Die Kapitalrente verspricht Rendite, aber keine Wunder

Langfristig können breit gestreute Aktienanlagen erhebliche Erträge erzielen. Genau darauf setzt die Reform: Die Alterssicherung soll weniger ausschließlich davon abhängen, wie viele Beschäftigte künftig wie viele Rentner finanzieren müssen.

Eine Garantie auf bestimmte Erträge gibt es jedoch nicht. Auch der schwedische Anbieter AP7 weist ausdrücklich darauf hin, dass Fondsanlagen steigen und fallen können und historische Ergebnisse keine Garantie für die Zukunft darstellen.

Das ist kein Argument gegen Aktienanlagen, wohl aber gegen übertriebene Versprechen. Wer über eine gesetzliche Kapitalrente berichtet, muss Renditechancen und Börsenrisiken gleichermaßen benennen.

Mehr zu den konkreten Auswirkungen des Schweden-Modells hat Gegen-Hartz bereits im Beitrag „Rente wie in Schweden soll kommen: 2-Prozent-Beiträge für Rentner und Beschäftigte“ erläutert.

Jüngere können stärker profitieren als rentennahe Jahrgänge

Kapitaldeckung funktioniert vor allem über Zeit. Wer noch 30 oder 40 Jahre bis zum Ruhestand hat, kann viele Jahre Beiträge und mögliche Erträge ansammeln, während Menschen wenige Jahre vor dem Rentenbeginn kaum einen vergleichbaren Kapitalstock aufbauen können.

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Die Kommission schlägt deshalb für Rentenzugänge ab 2032 einen steuerfinanzierten Übergangsfaktor vor. Dieser soll diejenigen absichern, deren Ansparphase für eine ausreichend hohe Kapitalrente noch zu kurz war, und nach den Modellvorstellungen ungefähr bis Mitte der 2040er-Jahre an Bedeutung verlieren.

Damit wird ein Teil der Übergangskosten nicht über Beiträge, sondern über den Bundeshaushalt finanziert. Auch diese Ausgaben müssen allerdings letztlich aus Steuereinnahmen oder anderen staatlichen Mitteln bezahlt werden.

Für Geringverdiener stellt sich eine besonders heikle Frage

Ein prozentualer Kapitalbeitrag führt bei hohen Einkommen zu deutlich höheren Einzahlungen als bei niedrigen Einkommen. Wer wenig verdient oder längere Phasen mit Teilzeit und Erwerbsunterbrechungen hat, kann deshalb auch auf seinem Kapitalkonto deutlich weniger Vermögen aufbauen.

Das macht die geplanten Regeln für den sozialen Ausgleich besonders wichtig. Die Kommission schlägt parallel unter anderem einen höheren Freibetrag für gesetzliche Renten in der Grundsicherung im Alter vor, damit eigene Rentenansprüche nicht vollständig durch die Bedürftigkeitsprüfung aufgezehrt werden.

Für Betroffene ist deshalb nicht nur die durchschnittliche Rendite entscheidend. Ebenso wichtig wird sein, wie Kapitalrente, Grundsicherung, Steuern und Krankenversicherungsbeiträge im späteren Gesetz miteinander verzahnt werden.

Gleichzeitig sollen die normalen Rentenerhöhungen gedämpft werden

Die Kapitalrente darf nicht isoliert betrachtet werden. Die Kommission schlägt zugleich vor, den Nachhaltigkeitsfaktor nach dem Auslaufen der Haltelinie wieder wirken zu lassen und seine Wirkung sogar zu verstärken.

Damit könnten zukünftige Rentenerhöhungen schwächer ausfallen, während die neue Kapitalrente langfristig für einen Ausgleich sorgen soll. Für Bestandsrentner und rentennahe Versicherte ist deshalb entscheidend, wie beide Mechanismen zusammenwirken.

Ausführlich erklärt Gegen-Hartz die Folgen im Beitrag „Rente: Nachhaltigkeitsfaktor kehrt zurück – auch Bestandsrentner sind betroffen“.

Die eigentliche Rentenreform geht weit über Aktienfonds hinaus

Die Kapitalrente ist nur ein Teil der insgesamt 33 Empfehlungen. Vorgesehen sind unter anderem eine spätere Regelaltersgrenze bei steigender Lebenserwartung, Änderungen bei der abschlagsfreien Altersrente nach besonders langen Versicherungszeiten sowie die Einbeziehung weiterer Erwerbstätiger in die Rentenversicherung.

Gerade deshalb wäre es irreführend, die Reform lediglich als Einführung einer erfolgreichen „Schweden-Rente“ zu verkaufen. Beschäftigte sollen länger arbeiten, höhere beziehungsweise zusätzliche Beiträge tragen und dafür langfristig stärker an den Erträgen der Kapitalmärkte beteiligt werden.

Welche Veränderungen beim vorzeitigen Ruhestand drohen, erläutert Gegen-Hartz außerdem im Beitrag „Rente mit 63 vor dem Aus: Wie Beschäftigte trotzdem früher aufhören können“.

Beispiel aus der Praxis: 40 Euro weniger im Monat – und 40 Euro vom Arbeitgeber

Thomas ist 38 Jahre alt und verdient 4.000 Euro brutto im Monat. Würde der Kapitalbeitrag zunächst insgesamt 0,5 Prozent betragen, würden monatlich 20 Euro auf sein Kapitalkonto fließen – zehn Euro von Thomas und zehn Euro vom Arbeitgeber.

Beim späteren Beitragssatz von zwei Prozent wären es monatlich 80 Euro. Thomas müsste davon 40 Euro übernehmen, weitere 40 Euro kämen vom Arbeitgeber; pro Jahr würden damit 960 Euro für seine Kapitalrente angelegt.

Wie hoch daraus Jahrzehnte später tatsächlich seine zusätzliche Rente ausfällt, lässt sich heute nicht seriös versprechen. Entscheidend wären Einzahlungsdauer, Kosten, Kapitalmarktrenditen, spätere Auszahlungsregeln und die endgültige gesetzliche Ausgestaltung.

Fragen und Antworten zur geplanten Kapitalrente

Ist der zusätzliche Zwei-Prozent-Beitrag bereits beschlossen?

Nein, eine entsprechende Beitragspflicht gilt derzeit noch nicht. Die zwei Prozent sind eine Empfehlung der Alterssicherungskommission, die Regierungskoalition will die Vorschläge allerdings in ein Gesetzespaket überführen.

Müssen Arbeitnehmer die gesamten zwei Prozent bezahlen?

Nach dem Kommissionsvorschlag nicht. Arbeitgeber und Beschäftigte sollen den Beitrag jeweils zur Hälfte tragen, sodass Arbeitnehmer beim vollständigen Ausbau ein Prozent ihres Bruttolohns übernehmen würden.

Wann könnte die Kapitalrente starten?

Die Kommission nennt 2028 als idealen Beginn und empfiehlt eine schrittweise Einführung. Vorgesehen sind jährliche Erhöhungen des Gesamtbeitrags um 0,5 Prozentpunkte.

Kann man die Kapitalanlage selbst auswählen?

Der Vorschlag sieht einen öffentlichen Fonds als Standard vor. Wer diesen nicht nutzen möchte, soll nach den Vorstellungen der Kommission aus einer begrenzten Zahl geprüfter Fonds anderer Anbieter wählen können.

Ist eine hohe zusätzliche Rente garantiert?

Nein. Kapitalmarktanlagen bieten langfristige Ertragschancen, unterliegen aber Kursschwankungen, und auch das schwedische Vorbild garantiert keine bestimmte Wertentwicklung.

Was sollten Beschäftigte jetzt tun?

Wegen des Reformvorschlags müssen Beschäftigte derzeit weder einen Fonds auswählen noch bestehende Vorsorgeverträge kündigen. Erst das endgültige Gesetz wird zeigen, ab wann Beiträge anfallen, welche Personen betroffen sind und wie Anlage und spätere Auszahlung konkret ausgestaltet werden.