Neue Kapitalrente nach schwedischem Vorbild: Was der Zwei-Prozent-Beitrag für Beschäftigte, Rentner und Familien bedeutet
Die gesetzliche Rente in Deutschland soll nach dem Willen der Alterssicherungskommission um eine verpflichtende kapitalgedeckte Komponente ergänzt werden. Beschäftigte und Arbeitgeber würden dafür zusätzliches Geld einzahlen, das nicht sofort für laufende Renten ausgegeben, sondern am Kapitalmarkt angelegt werden soll.
Für Menschen, die bereits im Ruhestand sind, verspricht das Modell kurzfristig kaum zusätzliches Einkommen. Für jüngere Beschäftigte sowie für Kinder und Enkel könnte es dagegen die Höhe der späteren Altersversorgung verändern – verbunden mit höheren Beiträgen, längeren Anlagezeiten und den Schwankungen der Finanzmärkte.
Die sog. Kapitalrente ist aber bislang nur ein Reformvorschlag und noch kein gesetzlicher Anspruch.
Die Rentenkommission empfiehlt ein persönliches Kapitalkonto
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt. In Empfehlung 28 schlägt sie eine obligatorische kapitalgedeckte Rentenkomponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung vor, die sie als „gesetzliche Kapitalrente“ bezeichnet.
Für jeden Beitragszahlenden soll ein persönliches Kapitalkonto geführt werden. Die darauf eingehenden Beiträge sollen breit am Kapitalmarkt angelegt und später als zusätzlicher Teil der gesetzlichen Altersversorgung ausgezahlt werden.
Der offiziellen Zusammenfassung des Bundesarbeitsministeriums zufolge soll der endgültige Zusatzbeitrag zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betragen. Beschäftigte und Arbeitgeber sollen ihn je zur Hälfte finanzieren.
Nach den bislang veröffentlichten Plänen ist eine schrittweise Einführung vorgesehen. Zunächst ist ein Gesamtbeitrag von 0,5 Prozent des Bruttolohns im Gespräch, der später auf zwei Prozent steigen soll.
Kein Austausch des bisherigen Beitrags, sondern eine zusätzliche Belastung
Die Formulierung, ein Teil der Rentenbeiträge werde künftig an der Börse angelegt, kann leicht missverstanden werden. Nach der Empfehlung soll nicht einfach Geld aus dem heutigen Umlagesystem abgezogen werden, sondern ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden.
Der reguläre Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung liegt 2026 bei 18,6 Prozent. Beschäftigte und Arbeitgeber tragen davon jeweils 9,3 Prozent.
Bei einem vollständig eingeführten Kapitalbeitrag von zwei Prozent käme rechnerisch je ein weiterer Prozentpunkt für beide Seiten hinzu. Auf Grundlage des heutigen Satzes ergäbe sich damit eine Gesamtbelastung von 20,6 Prozent, wobei der reguläre Rentenbeitrag bis zur Einführung ebenfalls noch steigen kann.
Wie sich bereits ein zusätzlicher Prozentpunkt auf den Arbeitnehmeranteil auswirkt, zeigt auch der Gegen-Hartz-Beitrag „So sollen die Rentenbeiträge jetzt steigen“.
So viel würde bei zwei Prozent in die Kapitalrente fließen
Die folgende Rechnung zeigt die zusätzliche monatliche Einzahlung bei einem Gesamtbeitrag von zwei Prozent. Sämtliche Beispielgehälter liegen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2026.
| Monatliches Bruttoeinkommen | Anteil Beschäftigte: 1 Prozent | Anteil Arbeitgeber: 1 Prozent | Einzahlung auf das Kapitalkonto: 2 Prozent |
|---|---|---|---|
| 2.000 Euro | 20 Euro | 20 Euro | 40 Euro |
| 3.000 Euro | 30 Euro | 30 Euro | 60 Euro |
| 4.000 Euro | 40 Euro | 40 Euro | 80 Euro |
| 5.000 Euro | 50 Euro | 50 Euro | 100 Euro |
| 6.000 Euro | 60 Euro | 60 Euro | 120 Euro |
Bei einem anfänglichen Gesamtbeitrag von 0,5 Prozent wären die Werte zunächst nur ein Viertel so hoch. Bei 4.000 Euro brutto würden dann beispielsweise zehn Euro vom Beschäftigten und zehn Euro vom Arbeitgeber eingezahlt.
Der zusätzliche Arbeitnehmerbeitrag mindert den Auszahlungsbetrag auf der Lohnabrechnung. Wie hoch der tatsächliche Nettoeffekt ausfällt, hängt jedoch auch von Steuern und den übrigen persönlichen Abrechnungsdaten ab.
So unterscheidet sich die Kapitalrente vom heutigen Umlageverfahren
Im heutigen Umlageverfahren werden die laufenden Beiträge überwiegend dafür verwendet, die gegenwärtigen Renten zu finanzieren. Versicherte erwerben dafür Entgeltpunkte, aus denen später ihre eigene gesetzliche Rente berechnet wird.
Bei der neuen Komponente würde dagegen Vermögen für den einzelnen Beitragszahlenden aufgebaut. Aktien, Anleihen und andere Anlagen sollen über viele Jahre Erträge erwirtschaften, aus denen später eine zusätzliche Rente bezahlt werden kann.
Beide Verfahren würden nebeneinander bestehen. Während die Umlagerente weiterhin vom Verhältnis zwischen Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden abhängt, wird die Kapitalrente stärker von Anlagedauer, Erträgen, Kosten und der Gestaltung der Auszahlung beeinflusst.
Gerade während des Aufbaus entsteht allerdings eine doppelte finanzielle Aufgabe. Die arbeitende Generation muss weiterhin die laufenden Renten mitfinanzieren und zugleich eigenes Kapital für die Zukunft ansparen.
Was Deutschland vom schwedischen Modell übernehmen will
Schweden verbindet die umlagefinanzierte Rente seit vielen Jahren mit einer sogenannten Prämienrente. Nach Angaben der schwedischen Rentenbehörde werden jährlich 18,5 Prozent des rentenfähigen Einkommens für die staatliche Rente berücksichtigt.
Davon entfallen 16 Prozent auf die umlagefinanzierte Einkommensrente und 2,5 Prozent auf die kapitalgedeckte Prämienrente. Wer keine eigene Anlageentscheidung trifft, wird im staatlichen Standardangebot AP7 Såfa geführt.
Das schwedische System investiert über lange Zeiträume und senkt den Aktienanteil im höheren Lebensalter. Diese Verbindung aus breiter Streuung, vergleichsweise niedrigen Kosten und altersabhängiger Risikobegrenzung gilt als ein Grund für die bisherigen Ergebnisse.
Deutschland würde das Modell dennoch nicht unverändert kopieren. Wie viele Anlageangebote es geben soll, wer das Vermögen verwaltet und welchen Einfluss Versicherte auf die Auswahl haben, muss erst im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden.
Vergangene Renditen sind keine feste Zusage
Kapitalmärkte können über Jahrzehnte höhere Erträge liefern als sehr sichere Sparformen. Lange Anlagezeiträume helfen zudem dabei, vorübergehende Kurseinbrüche auszugleichen.
Eine garantierte Rendite folgt daraus aber nicht. Aktienkurse können stark fallen, Zinserträge verändern sich und auch ein breit gestreuter Fonds kann über mehrere Jahre Verluste ausweisen.
Besonders empfindlich ist die Zeit kurz vor dem Rentenbeginn. Ein starker Kursrückgang unmittelbar vor der Auszahlung kann einen Teil des zuvor aufgebauten Vermögens treffen, wenn das Risiko nicht rechtzeitig verringert oder die Auszahlung über einen längeren Zeitraum verteilt wird.
Auch Gebühren sind nicht nebensächlich. Schon kleine jährliche Kostenunterschiede können bei jahrzehntelanger Anlage einen erheblichen Teil des späteren Guthabens aufzehren.
Was die Kapitalrente für heutige Rentner bedeutet
Wer bereits eine Altersrente bezieht, zahlt auf diese Rente keinen Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb würde für Bestandsrentner in der Regel weder ein neues Kapitalkonto mit langer Ansparzeit entstehen noch kurzfristig eine zusätzliche Kapitalrente ausgezahlt.
Die neue Komponente zielt vor allem auf heutige Beitragszahlende und spätere Rentenjahrgänge. Nach der Einschätzung, über die auch die Tagesschau zur Kapitalrente berichtet, soll sich ein spürbarer Effekt auf das Rentenniveau erst ab etwa 2040 zeigen.
Ältere Beschäftigte kurz vor dem Ruhestand könnten nur wenige Jahre Kapital ansammeln. Die Kommission schlägt deshalb für Neurentner ab 2032 einen steuerfinanzierten Übergangsfaktor vor, der Nachteile aus der kurzen Ansparzeit innerhalb des gesamten Reformpakets ausgleichen soll.
Die Kapitalrente darf zudem nicht isoliert von den übrigen Vorschlägen betrachtet werden. Unter anderem soll der Nachhaltigkeitsfaktor nach 2031 wieder stärker in die Rentenanpassung einfließen; Gegen-Hartz erläutert, warum dadurch Rentenerhöhungen gebremst werden könnten.
Warum Kinder und Enkel stärker betroffen wären
Je jünger ein Versicherter beim Start ist, desto länger kann das eingezahlte Geld Erträge erwirtschaften. Dadurch kann der Zinseszinseffekt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erheblich wichtiger werden als für rentennahe Jahrgänge.
Eine kapitalgedeckte Ergänzung kann außerdem die Abhängigkeit von der Bevölkerungsentwicklung verringern. Wenn künftig weniger Erwerbstätige für mehr Rentner aufkommen müssen, könnten Kapitalerträge einen zusätzlichen Teil der Altersversorgung finanzieren.
Dem steht eine höhere Belastung während des Erwerbslebens gegenüber. Auch junge Beschäftigte müssen den eigenen Anteil aus ihrem Bruttoeinkommen aufbringen, obwohl viele gleichzeitig hohe Wohnkosten, Familienausgaben oder Ausbildungskredite tragen.
Menschen mit niedrigen Löhnen, Teilzeitphasen oder längeren Unterbrechungen sammeln zudem weniger Kapital an. Deshalb wird die soziale Ausgestaltung wichtig: Noch offen ist etwa, wie Kindererziehung, Pflegezeiten, Krankheit, Erwerbsminderung und Arbeitslosigkeit auf den persönlichen Kapitalkonten berücksichtigt werden.
Die Chancen einer verpflichtenden Lösung
Eine Pflichtlösung würde auch Beschäftigte erreichen, die bislang keine private Altersvorsorge und keine Betriebsrente besitzen. Damit könnten mehr Menschen an langfristigen Kapitalerträgen teilhaben, ohne selbst ein Wertpapierdepot eröffnen oder einzelne Fonds beurteilen zu müssen.
Ein großer öffentlicher Fonds könnte wegen seines Anlagevolumens niedrige Kosten und eine weltweite Streuung ermöglichen. Er könnte außerdem Regeln für Risikoreduzierung, Transparenz und regelmäßige Berichte einheitlich umsetzen.
Ein weiterer Vorteil liegt in der persönlichen Zuordnung der Beiträge. Versicherte könnten nachvollziehen, welches Kapital für sie angesammelt wurde und wie sich Einzahlungen, Kosten und Erträge entwickelt haben.
Ob daraus wirklich höhere Alterseinkommen entstehen, hängt jedoch von der gesetzlichen Ausgestaltung ab. Auch die Debatte über das tatsächliche Rentenniveau und seine Aussagekraft bleibt dadurch bestehen.
Diese Risiken muss der Gesetzgeber begrenzen
Zu klären ist zunächst, wer für Verluste einsteht und ob es eine Mindestleistung geben soll. Eine weitreichende Garantie würde Versicherte schützen, könnte aber die Anlagestrategie verteuern und die Renditechancen verringern.
Ebenso wichtig sind eine unabhängige Verwaltung und klare Regeln gegen politischen Zugriff. Das angesparte Vermögen darf nicht kurzfristig zur Finanzierung anderer Staatsausgaben oder zur Bevorzugung einzelner Branchen verwendet werden.
Offen sind ferner die Auszahlungsregeln. Der Gesetzgeber muss bestimmen, ob ausschließlich eine lebenslange Monatsrente vorgesehen ist und was bei Tod, Scheidung, einem Wechsel ins Ausland oder sehr kurzen Beitragszeiten geschieht.
Auch die steuerliche Behandlung sowie mögliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind bisher nicht abschließend geklärt. Diese Abzüge entscheiden darüber, wie viel von der später ausgewiesenen Kapitalrente tatsächlich auf dem Konto ankommt.
Noch ist keine neue Zahlungspflicht beschlossen
Die Empfehlungen der Kommission allein ändern kein Gesetz. Erst ein Gesetzentwurf und die anschließenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat können verbindlich regeln, wann Beiträge erhoben werden und wer einbezogen wird.
Damit sind auch der Startzeitpunkt, die einzelnen Beitragsschritte und mögliche Übergangsregeln noch veränderbar. Einen Überblick über die weiteren Empfehlungen und ihre Folgen bietet der Gegen-Hartz-Beitrag „Rentenbeiträge steigen, Renteneintritt später – so trifft es alle“.
Beschäftigte müssen derzeit weder einen Antrag stellen noch eine Anlage auswählen. Es wäre auch voreilig, bestehende private oder betriebliche Vorsorge allein wegen dieses Vorschlags zu kündigen.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Anna ist 32 Jahre alt und verdient 3.600 Euro brutto im Monat. Würde zunächst ein Gesamtbeitrag von 0,5 Prozent gelten, gingen monatlich neun Euro von ihr und neun Euro von ihrem Arbeitgeber auf das neue Kapitalkonto.
Bei einem späteren Gesamtbeitrag von zwei Prozent stiege Annas Anteil auf 36 Euro, der Arbeitgeber würde ebenfalls 36 Euro einzahlen. Damit würden jeden Monat 72 Euro und im Jahr 864 Euro investiert.
Annas bereits pensionierter Vater hätte aus diesem Kapitalkonto voraussichtlich keinen unmittelbaren zusätzlichen Anspruch. Für Anna und ihre späteren Kinder wäre dagegen entscheidend, wie lange die Beiträge angelegt werden, welche Nettoerträge der Fonds erreicht und welche Auszahlungsregeln das Gesetz vorsieht.
Fragen und Antworten zur geplanten Kapitalrente
Ist die Kapitalrente bereits beschlossen?
Nein. Bislang handelt es sich um eine Empfehlung der Alterssicherungskommission und einen politischen Reformplan; eine gesetzliche Zahlungspflicht besteht noch nicht.
Müssen Beschäftigte die vollen zwei Prozent allein zahlen?
Nein, nach dem Vorschlag sollen Arbeitgeber und Beschäftigte den Zusatzbeitrag hälftig tragen. Bei zwei Prozent insgesamt entfiele jeweils ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens auf beide Seiten.
Bekommen heutige Rentner dadurch bald mehr Geld?
In der Regel nicht. Die Kapitalrente benötigt eine lange Ansparzeit und soll nach den bisherigen Erwartungen erst für spätere Rentenjahrgänge ab etwa 2040 spürbarer werden.
Ist eine positive Rendite garantiert?
Nein. Eine langfristige und breit gestreute Anlage kann Schwankungen abfedern, sie schließt Verluste jedoch nicht aus.
Können Versicherte ihre Fonds selbst auswählen?
Das steht für Deutschland noch nicht fest. Schweden bietet Wahlmöglichkeiten und ein staatliches Standardangebot, während die deutschen Auswahl- und Verwaltungsregeln erst gesetzlich ausgearbeitet werden müssen.
Ersetzt die Kapitalrente die gesetzliche, betriebliche oder private Altersvorsorge?
Die vorgeschlagene Kapitalrente soll eine zusätzliche Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Sie würde die Umlagerente ergänzen und bestehende Betriebsrenten oder private Verträge nicht automatisch ersetzen.




