Die Bundesregierung braucht Milliarden für die Pflegeversicherung. Jetzt rücken Privatversicherte in den Fokus. Ein Papier aus dem Bundesarbeitsministerium schlägt einen Finanzausgleich vor zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. Die private Pflegeversicherung würde dann einen Teil ihrer Einnahmen an das gesetzliche System abgeben müssen.
Diesen „Pflegesoli“ hat die Bundesregierung bisher nicht beschlossen. Auch eine diskutierte Steigerung der Beiträge um 40 Prozent steht nicht fest. Das Papier spielt Finanzierungsmodelle durch und setzt teilweise deutlich niedrigere Grenzen.
Darum sollen Privatversicherte mehr zahlen
Die Bundesregierung rechnet ohne Reform bereits 2027 mit einem Defizit von mehr als 7,6 Milliarden Euro. Für 2028 könnte das Loch auf mehr als 15 Milliarden Euro anwachsen.
Nach dem Papier des Ministeriums bezogen 2024 rund 8,1 Prozent der Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung Pflegeleistungen. In der privaten Pflegepflichtversicherung lag der Anteil dagegen bei 4,5 Prozent.
Privatversicherte verfügen im Schnitt über ein günstigeres Pflegerisiko, während die gesetzliche Pflegeversicherung einen deutlich höheren Anteil pflegebedürftiger Menschen finanziert. Diesen Unterschied soll ein neuer Risikoausgleich abmildern.
So könnte der neue Pflege-Ausgleich funktionieren
Ein Modell orientiert sich an den Pflegeausgaben. Liegen die bei der sozialen Pflegeversicherung pro Kopf höher als die der privaten Pflegeversicherung, müssten diejenigen, die weniger bezahlen einen finanziellen Ausgleich leisten. I
Das aktuelle Ministeriumspapier zieht offenbar eine Obergrenze ein. Die Ausgleichszahlung soll höchstens ein Sechstel der Beitragseinnahmen der privaten Pflegepflichtversicherung erreichen.
| Vorschlag | Mögliche Folge für Privatversicherte |
|---|---|
| Risikoausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung | Private Versicherer müssten zusätzlich Geld an das gesetzliche System abführen und könnten ihre Beiträge erhöhen |
| Deckelung auf ein Sechstel der Beitragseinnahmen | Begrenzt den möglichen Transfer und damit auch den unmittelbaren Finanzdruck |
| Übertragung von Alterungsrückstellungen beim Systemwechsel | Beim Wechsel in die gesetzliche Versicherung könnten angesparte Rückstellungen ganz oder teilweise mitgehen |
| Zusammenlegung beider Pflegesysteme | Würde das bisherige Nebeneinander von privater und sozialer Pflegeversicherung grundlegend verändern |
Bedeutet das wirklich 40 Prozent höhere Beiträge?
Nein. Privatversicherte dürfen diese Zahl nicht als Ankündigung für ihren persönlichen Pflegebeitrag verstehen. Die Zahl stammt aus Berechnungen zu einem milliardenschweren Finanzausgleich.
Schon das jetzt diskutierte Modell sieht vor, den Ausgleich zu begrenzen. Außerdem müsste ein Gesetz erst regeln, welche Unternehmen welche Beträge zahlen und wie Versicherer diese Kosten auf ihre Versicherten verteilen dürfen oder müssen.
Wer heute also 100 Euro für seine private Pflegepflichtversicherung zahlt, sollte deshalb keinesfalls einfach mit künftig 140 Euro kalkulieren. Dafür fehlt derzeit jede Rechtsgrundlage.
Zweites Modell greift die Alterungsrückstellungen auf
Das Bundesarbeitsministerium prüft noch einen anderen Weg. Wer von der privaten in die soziale Pflegeversicherung wechselt, könnte künftig seine für die Pflege aufgebauten Alterungsrückstellungen zum Teil mitnehmen.
Diese Rückstellungen bilden private Versicherer, damit die Beiträge mit zunehmendem Alter nicht stark steigen. Anders als die umlagefinanzierte soziale Pflegeversicherung arbeitet die private Pflegepflichtversicherung deshalb mit einem kapitalgedeckten Element.
Das Ministerium verspricht sich von einer Übertragung der Rückstellungen beim Wechsel zwischen den Systemen Einnahmen von ungefähr 500 Millionen Euro jährlich für die soziale Pflegeversicherung.
Gerade dieser Vorschlag dürfte rechtlich besonders umkämpft bleiben.
PKV-Verband kündigt massiven Widerstand an
Der Verband der Privaten Krankenversicherung lehnt einen solchen Finanzausgleich ab. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther sieht darin eine unzulässige Sonderbelastung der Privatversicherten.
Der Verband argumentiert, Privatversicherte finanzierten bereits die aktuellen Pflegeleistungen innerhalb ihres Systems und bauten zusätzlich Kapital für ihre eigenen späteren Pflegekosten auf. Ein zusätzlicher Transfer in die soziale Pflegeversicherung belaste sie ein weiteres Mal.
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Der PKV-Verband stützt sichauf ein Gutachten des Heidelberger Rechtswissenschaftlers Hanno Kube. Dieser hält einen verpflichtenden Finanzausgleich zwischen beiden Systemen für verfassungswidrig und sieht einen staatlichen Zugriff auf Alterungsrückstellungen kritisch.
Das Bundesarbeitsministerium bewertet die Rechtslage anders. Damit zeichnet sich schon jetzt ein Verfassungsstreit ab.
AOK unterstützt einen Finanzausgleich
Die gesetzliche Krankenversicherung fordert hingegen mehr Solidarität zwischen beiden Systemen. AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann spricht sich für einen Finanzausgleich aus.
Sie verweist auf die geringere Inanspruchnahme von Pflegeleistungen innerhalb der privaten Pflegeversicherung. Ein Transfer könne deshalb helfen, die soziale Pflegeversicherung zu stabilisieren.
Für die gesetzlich Versicherten könnte ein solcher Ausgleich weitere Beitragserhöhungen zumindest abmildern.
Warum der Pflegesoli die Finanzkrise nicht lösen würde
Die Bundesregierung erwartet bereits für 2027 ein Defizit der sozialen Pflegeversicherung von mehr als 7,6 Milliarden Euro. Politik und Verbände diskutieren höhere Steuerzuschüsse, Änderungen bei Leistungen und Eigenanteilen, zusätzliche private Vorsorge und strukturelle Reformen der Pflegeversorgung.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will zugleich verhindern, dass der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung über die derzeitigen 3,6 Prozent steigt. Damit wächst der Druck, andere Finanzierungen zu erschließen.
Für Privatversicherte gilt jetzt: Keine neue Abgabe zahlen
Für Sie als Privatversicherten ändert sich zunächst nichts. Es gibt weder einen neuen Pflege-Soli auf Ihrem Beitragsbescheid noch einen zusätzlichen staatlichen Zahlungsbescheid.
Ihre private Pflegepflichtversicherung läuft nach den bisherigen Regeln weiter. Auch bestehende Alterungsrückstellungen verlieren durch das Ministeriumspapier nicht plötzlich ihren Wert.
Die Politik diskutiert derzeit Finanzierungsmodelle. Daraus entsteht erst dann eine konkrete Belastung, wenn Bundestag und Bundesrat gesetzliche Regeln beschließen und diese in Kraft treten.
Beitragsbescheid genau prüfen, sobald sich die Regeln ändern
Falls der Gesetzgeber einen Finanzausgleich einführt, sollten Sie eine Beitragserhöhung trotzdem nicht kritiklos akzeptieren. Prüfen Sie dann vielmehr die konkrete Begründung Ihres Versicherers. Entscheidend wären die endgültigen gesetzlichen Regeln und die für Ihren Tarif geltenden Vorschriften.
FAQ: Pflegesoli für Privatversicherte
Müssen Privatversicherte jetzt einen Pflege-Soli zahlen?
Nein. Die Bundesregierung hat bisher keinen Pflege-Soli beschlossen. Das Bundesarbeitsministerium prüft Modelle für einen finanziellen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung.
Steigen die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung um 40 Prozent?
Die Zahl von knapp 40 Prozent bezieht sich auf Berechnungen zu einem weitreichenden Finanzausgleich. Wie stark einzelne Versicherte tatsächlich belastet würden, lässt sich derzeit nicht seriös berechnen.
Können meine Alterungsrückstellungen einfach an die gesetzliche Pflegeversicherung übertragen werden?
Nach geltendem Recht sieht das diskutierte Modell einen solchen allgemeinen Transfer nicht vor. Ob und in welcher Form der Gesetzgeber diesen Vorschlag aufgreift, steht offen.
Quellen
AOK-Bundesverband: Regierung erwägt Finanzausgleich der privaten Pflegeversicherung
Bundesgesundheitsministerium: Finanzierung der privaten Pflege-Pflichtversicherung
Bundesgesundheitsministerium: Bericht der Bundesregierung „Zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung“
Bundesregierung: Gesundheits- und Rentenpolitik – geplante Reform der Pflegeversicherung
GMX: Privatversicherte im Visier: Kommt der „Pflegesoli?“, 10. September 2026
PKV-Verband: PKV-Verband weist Forderung nach Finanzausgleich in der Pflegeversicherung zurück, 3. September 2026




