Pflege-Reform 2027: Experten warnen – Kürzungen um 30 Prozent sind geplant

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Politisch Verantwortliche vor Ort warnen vor den Folgen des Pflegeneuordnungsgesetzes. Besonders deutlich äußert sich das Sozialreferat der Stadt München.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy kritisiert die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und höhere Belastungen für Bewohner von Pflegeheimen. Sie bezeichnet die Rentenkürzung für diese Gruppe als einen „Schlag ins Gesicht“.

Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz soll die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisieren, Prävention stärken und die Versorgung neu organisieren.

Pflegeversicherung soll Rentenbeiträge für Angehörige um 30 Prozent senken

Im Fokus der Kritik stehen die Auswirkungen für Menschen, die Angehörige ohne Erwerbsabsicht zu Hause pflegen. Die Pflegeversicherung zahlt für viele dieser Pflegepersonen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Der Referentenentwurf will die dafür maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen ab Januar 2027 auf 70 Prozent der heutigen Werte senken.

Damit sinken auch die künftigen Rentenanwartschaften aus der Angehörigenpflege um rund 30 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung Bund warnt ausdrücklich vor einem höheren Altersarmutsrisiko und verweist darauf, dass vor allem Frauen die Folgen tragen dürften.

Die Rentenversicherung nennt dazu ein konkretes Beispiel. Eine allein pflegende Person, die bei Pflegegrad 3 ausschließlich Pflegegeld nutzt, erwirbt nach den Werten vom Juni 2026 durch ein Pflegejahr eine monatliche Rentenanwartschaft von 16,03 Euro. Nach der geplanten Kürzung läge dieser Wert nur noch bei 11,22 Euro.

München warnt vor einem höheren Armutsrisiko im Alter

Das Münchner Sozialreferat sieht darin einen grundlegenden Widerspruch. Pflegende Angehörige verzichten dafür häufig auf Arbeitszeit und Einkommen. Gleichzeitig will der Entwurf ihre soziale Absicherung reduzieren.

Auch der Sozialverband VdK kritisiert diesen Teil der Reform scharf. Der Verband der Ersatzkassen kommt zu einer ähnlichen Bewertung und fordert, dass der Bund die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige finanziert.

Auch die Landkreise lehnen die Rentenkürzung ab

Der Deutsche Landkreistag erklärt, dass eine Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge die häusliche Pflege schwächt. Die Landkreise fordern stattdessen eine stärkere Unterstützung der Pflege zu Hause.

Pflegeheimbewohner sollen länger auf die höchste Entlastung warten

Ein zweiter großer Streitpunkt betrifft die Eigenanteile im Pflegeheim. Aktuell erhalten Bewohner abhängig von der Aufenthaltsdauer einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Der Reformplan verlängert die Wartezeiten. Die höchste Entlastungsstufe soll erst nach viereinhalb statt nach drei Jahren greifen.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde warnt vor höheren Eigenanteilen über einen langen Zeitraum, besonders bei Menschen, die dauerhaft stationäre Pflege brauchen.

In München kostet das Pflegeheim bereits rund 3.800 Euro im ersten Jahr

Das Münchner Sozialreferat verweist auf die bereits heute hohen Belastungen vor Ort: der durchschnittliche Eigenanteil liegt demnach im ersten Jahr eines Pflegeheimaufenthalts in München bei rund 3.800 Euro monatlich.

München fordert, dass die Länder die Investitionskosten verlässlich übernehmen. Nach Berechnungen des Sozialreferats könnte allein dieser Schritt Pflegebedürftige in München um rund 500 Euro pro Monat entlasten. Außerdem fordert die Stadt, dass die Krankenkassen die medizinische Behandlungspflege in vollstationären Einrichtungen finanzieren.

Landkreistag rechnet mit einer Milliarde Euro zusätzlicher Sozialhilfe

Laut dem Deutschen Landkreistag erhöht der Gesetzentwurf die Ausgaben der Hilfe zur Pflege im Jahr 2027 um rund eine Milliarde Euro. Der Landkreistag fordert stattdessen strukturelle Entlastungen.

Er nennt die Ausbildungsumlage, die heute über die Pflegekosten auf Heimbewohner durchschlägt, und die medizinische Behandlungspflege, deren Finanzierung die Krankenversicherung übernehmen sollte.

Kritiker fürchten mehr Menschen in der Sozialhilfe

Wenn Einkommen, Rente und Vermögen die Heimkosten nicht decken, können Pflegebedürftige Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII benötigen. Höhere Eigenanteile können somit gleichzeitig die Betroffenen und die kommunalen Sozialhilfeträger belasten.

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi kritisierte den Entwurf aus diesem Grund. Er warnt vor einer Armutsfalle und davor, dass höhere stationäre Eigenanteile mehr Menschen in die Hilfe zur Pflege treiben könnten.

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Auch der Zugang zu einem Pflegegrad sorgt für Kritik

Der Entwurf will zusätzlich die Schwellenwerte im Begutachtungsinstrument verändern. Dadurch könnten künftig weniger Menschen bei einer Erstbegutachtung einen Pflegegrad erreichen. Besonders Sozialverbände und medizinische Fachgesellschaften sehen darin ein Risiko.

Der VdK spricht von möglicherweise rund 120.000 Betroffenen weniger, die einen Pflegegrad erhalten könnten. Die DGPPN verweist auf Berechnungen im Entwurf, nach denen die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit bei Erstbegutachtungen um bis zu 22 Prozent sinken könnte. Die Fachgesellschaft fürchtet besondere Nachteile für Menschen mit Demenz, Depressionen, Schizophrenie und anderen psychischen oder kognitiven Einschränkungen.

Pflegegrad 1 gerät ebenfalls in den Fokus

Der Entwurf ordnet außerdem Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1 neu. Ein Teil des bisherigen Entlastungsbetrags soll in neue Strukturen und ein Sozialraumbudget fließen. Kritiker fürchten, dass Betroffene dadurch weniger frei verfügbare Unterstützung im Alltag erhalten. Der VdK sieht diese Veränderungen kritisch.

Krankenkassen bezweifeln eine nachhaltige Finanzierung

Kritik kommt auch von den Krankenkassen. Der BKK Dachverband sieht zwar sinnvolle Ansätze bei Prävention, Rehabilitation und Beratung, hält die Finanzierung aber für strukturell unzureichend. Nach seiner Einschätzung nimmt der Entwurf Bund, Länder und Kommunen nicht angemessen in die finanzielle Verantwortung.

Experten sprechen von einer Verschiebung statt einer Lösung

Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang sieht einen Widerspruch zwischen der politischen Anerkennung der Angehörigenpflege und der geplanten Kürzung ihrer Rentenabsicherung.

Der Deutsche Pflegerat bezeichnet die Reform in ihrer bisherigen Form vor allem als Sparprogramm. Präsidentin Christine Vogler warnt davor, Pflegebedarf in Familien, Kommunen und andere Bereiche des Gesundheitssystems zu verschieben.

Kritik kommt auch aus der Regierungskoalition

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, bezeichnete die geplante Kürzung als falsches Signal für Millionen Menschen, die Angehörige zu Hause versorgen. Auch CSU-Gesundheitspolitikerin Emmi Zeulner sprach sich gegen Einschnitte bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger aus.

Die Reform enthält auch Verbesserungen

Ab 2028 soll eine Pflegebegleitung Betroffene und Angehörige stärker durch Versorgung, Leistungsansprüche und schwierige Pflegesituationen führen. Der VdK bewertet die Pflegebegleitung grundsätzlich positiv. Gerade Angehörige verlieren sich heute häufig zwischen Pflegekasse, Ärzten, Pflegediensten und Beratungsstellen.

Eine verlässliche Begleitung könnte diese Belastung reduzieren.

Kommunen fürchten neue Aufgaben ohne ausreichendes Geld

Das Münchner Sozialreferat befürchtet indessen, dass der Bund mit solchen neuen Beratungs- und Begleitangeboten zusätzlich die kommunale Ebene belastet, ohne für nötige Ressourcen zu sorgen.

Der Deutsche Landkreistag kritisiert zusätzlich das Verfahren selbst. Das Ministerium gab den kommunalen Spitzenverbänden nach Angaben des Verbands lediglich drei Werktage für eine Stellungnahme zu einem Entwurf mit mehr als 200 Seiten. Der Landkreistag sieht darin keinen ausreichenden Praxistest für eine Reform, deren Folgen Städte und Landkreise später unmittelbar spüren.

Die Finanzprobleme der Pflegeversicherung bleiben enorm

Die Bundesregierung will in der Pflege Einnahmen erhöhen, Ausgaben begrenzen und gleichzeitig die Versorgungsstrukturen verändern.

Der Streit dreht sich darum, wer die Rechnung bezahlt. Der Entwurf entlastet zwar teilweise die Pflegeversicherung, belastet dafür aber pflegende Angehörige, Heimbewohner, Beitragszahler oder kommunale Haushalte.

Fazit: Drei wichtige Fragen zur Pflegereform

Verliert ein pflegender Angehöriger schon jetzt 30 Prozent seiner Rentenansprüche?

Nein. Stand August 2026 hat der Gesetzgeber diese Regel noch nicht beschlossen.

Müssen Pflegeheimbewohner schon jetzt länger auf den höchsten Zuschuss warten?

Nein. Aktuell gilt weiterhin die bestehende Staffelung mit der höchsten Entlastungsstufe nach 36 Monaten. Der PNOG-Entwurf will diesen Zeitpunkt auf viereinhalb Jahre verschieben.

Warum kritisieren Städte und Landkreise die Reform so stark?

Sie fürchten höhere Kosten der Hilfe zur Pflege,. Gleichzeitig warnen sie davor, zusätzliche Beratungs- und Versorgungsaufgaben ohne ausreichende Finanzierung auf die kommunale Ebene zu verlagern.

Quellenverzeichnis

BKK Dachverband: Stellungnahme zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 10. Juni 2026, bundesgesundheitsministerium.de. (BMG)
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde: Stellungnahme zum PNOG, Juni 2026, bundesgesundheitsministerium.de. (BMG)
Deutscher Landkreistag: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes vom 10. Juni 2026, bundesgesundheitsministerium.de.
Landeshauptstadt München: Rathaus Umschau 105/2026 vom 8. Juni 2026, „Sozialreferat kritisiert geplante Reform der Pflegeversicherung“, muenchen.de. (Landeshauptstadt München)
Sozialverband VdK Deutschland: „Pflegereform verunsichert Pflegebedürftige und Angehörige“, 24. Juni 2026, vdk.de. (VDK)