Pflegegrad auch bei Depressionen

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Auch eine Depression kann zu einem Pflegegrad führen. Entscheidend ist nicht, ob ein Mensch körperlich gebrechlich ist, sondern wie stark seine Selbstständigkeit im täglichen Leben durch die Erkrankung eingeschränkt wird.

In der Praxis werden psychisch erkrankte Menschen bei der Pflegebegutachtung dennoch häufig schlechter eingestuft, als es ihrem tatsächlichen Unterstützungsbedarf entspricht. Ein Grund dafür ist, dass viele Einschränkungen während des meist kurzen Begutachtungstermins nicht unmittelbar sichtbar werden.

Eine Depression kann Pflegebedürftigkeit verursachen

Ein Pflegegrad ist nicht auf Menschen mit körperlichen Erkrankungen, Demenz oder hohem Lebensalter beschränkt. Auch psychische Erkrankungen können dazu führen, dass eine Person regelmäßig auf Unterstützung anderer Menschen angewiesen ist.

Bei Depressionen können ausgeprägte Antriebslosigkeit, Konzentrationsprobleme, Ängste, Schlafstörungen oder Entscheidungsprobleme die selbstständige Lebensführung erheblich beeinträchtigen. Manche Betroffene schaffen es ohne Unterstützung nicht, sich zu waschen, regelmäßig zu essen, Medikamente einzunehmen oder Termine wahrzunehmen.

Für die Pflegeversicherung zählt deshalb nicht allein die Diagnose. Ausschlaggebend ist, ob und in welchem Umfang die betroffene Person im Alltag Hilfe, Anleitung, Motivation oder Beaufsichtigung benötigt.

Die Diagnose allein reicht nicht aus

Ein ärztlich bestätigtes depressives Krankheitsbild führt nicht automatisch zur Anerkennung eines Pflegegrades. Die Gutachterinnen und Gutachter bewerten nicht die Schwere einer Diagnose als solche, sondern deren konkrete Folgen für die Selbstständigkeit.

Ein Betroffener kann beispielsweise an einer schweren Depression erkrankt sein, sich während des Begutachtungstermins aber gepflegt zeigen und einzelne Aufgaben bewältigen. Daraus darf nicht vorschnell geschlossen werden, dass auch der übrige Alltag ohne Unterstützung funktioniert.

Gerade Menschen mit Depressionen mobilisieren bei wichtigen Terminen häufig ihre letzten Kräfte. Nach außen entsteht dadurch mitunter der Eindruck, sie seien selbstständiger, als sie es an gewöhnlichen Tagen tatsächlich sind.

So läuft die Begutachtung ab

Nach einem Antrag auf Pflegeleistungen beauftragt die Pflegekasse bei gesetzlich Versicherten in der Regel den zuständigen Medizinischen Dienst. Dieser prüft, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad empfohlen wird.

Grundlage sind die Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Sie regeln, wie die Selbstständigkeit in unterschiedlichen Lebensbereichen beurteilt und zu einer Gesamtpunktzahl zusammengeführt wird.

Bei einer Erstbegutachtung findet grundsätzlich eine persönliche Untersuchung statt. Strukturierte Telefon- oder Videointerviews kommen vor allem bei bestimmten Wiederholungs- und Höherstufungsbegutachtungen infrage.

Diese sechs Lebensbereiche werden geprüft

Die Begutachtung erfasst sechs Lebensbereiche. Dabei können sich Depressionen besonders bei den geistigen Fähigkeiten, psychischen Problemlagen, der Selbstversorgung, dem Umgang mit Therapien und der Gestaltung des Alltags auswirken.

Begutachtungsbereich Mögliche Einschränkungen durch Depressionen
Mobilität Meist keine unmittelbare körperliche Einschränkung, bei schwerem Antriebsmangel jedoch mögliche Probleme beim Verlassen des Bettes oder der Wohnung
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Konzentrationsstörungen, verlangsamtes Denken, Vergesslichkeit, Wortfindungsprobleme und Schwierigkeiten bei Entscheidungen
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Ängste, nächtliche Unruhe, Antriebslosigkeit, Rückzug, Selbstgefährdung oder aggressives Verhalten
Selbstversorgung Hilfe oder wiederholte Motivation beim Waschen, Anziehen, Essen und Trinken
Umgang mit Krankheit und Therapie Unterstützung bei Medikamenten, Arztbesuchen, Psychotherapie, Ergotherapie oder verordneten Übungen
Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte Hilfe bei Tagesstruktur, Beschäftigung, Schlafrhythmus, Zukunftsplanung und Kontaktpflege

Der zugrunde liegende Text beschreibt, dass Konzentrationsprobleme, Ängste, Antriebslosigkeit sowie Schwierigkeiten beim Essen, Trinken und bei der Körperpflege in mehreren dieser Bereiche berücksichtigt werden können.

Konzentrationsprobleme werden leicht übersehen

Bei einer Depression ist das Erinnerungsvermögen nicht immer dauerhaft gestört. Betroffene wissen möglicherweise noch, was sie am Morgen gegessen haben oder wann ein wichtiges Ereignis stattgefunden hat.

Im Alltag können sie dennoch vergessen, zu trinken, die Zähne zu putzen oder eine begonnene Handlung fortzusetzen. Auch Gespräche werden teilweise nicht verarbeitet, sodass dieselbe Information mehrfach erklärt werden muss.

Für die Begutachtung sollten deshalb nicht nur Antworten auf einzelne Testfragen gegeben werden. Betroffene und Angehörige sollten schildern, welche Schwierigkeiten regelmäßig auftreten und welche Hilfe dann notwendig ist.

Ein typisches Beispiel ist das Anziehen. Die betroffene Person kann körperlich in der Lage sein, Kleidungsstücke anzuziehen, benötigt aber möglicherweise Unterstützung bei der Auswahl, wiederholte Aufforderungen oder Anleitung für die einzelnen Schritte.

Eine einmal gelöste Aufgabe beweist keine dauerhafte Selbstständigkeit

Während einer Begutachtung kann es vorkommen, dass eine Person aufgefordert wird, Kaffee zu kochen, sich anzuziehen oder bestimmte Bewegungen vorzuführen. Gelingt die Aufgabe, wird daraus mitunter geschlossen, dass sie auch im Alltag selbstständig bewältigt werden kann.

Bei Depressionen kann die Situation jedoch anders sein. Unter Beobachtung gelingt eine Tätigkeit möglicherweise, während sie an gewöhnlichen Tagen wegen Antriebslosigkeit, Grübeln oder Konzentrationsproblemen abgebrochen wird.

Im bereitgestellten Fallbeispiel konnte der Betroffene während der Begutachtung Kaffee kochen. Im täglichen Leben scheiterte er jedoch häufig an mehrschrittigen Tätigkeiten wie dem Einräumen der Spülmaschine, dem Zähneputzen oder dem Anziehen.

Deshalb sollte erklärt werden, wie oft eine Tätigkeit nicht gelingt, weshalb sie scheitert und welche Unterstützung dann erforderlich ist. Eine gute Tagesform am Begutachtungstag darf nicht zum einzigen Bewertungsmaßstab werden.

Motivation kann als notwendige Hilfe zählen

Viele Angehörige glauben, nur körperliche Unterstützung sei für einen Pflegegrad bedeutsam. Das ist ein häufiger Irrtum.

Auch Anleitung, Erinnerung und wiederholte Motivation können pflegerelevante Hilfen sein. Das gilt besonders, wenn eine Person ohne diese Unterstützung eine notwendige Handlung nicht beginnen, nicht fortsetzen oder nicht beenden würde.

Bei der Körperpflege kann dies bedeuten, dass der Partner mehrfach zum Duschen auffordert, Kleidung bereitlegt oder während des Waschens daran erinnert, weiterzumachen. In schweren Phasen muss möglicherweise sogar das Haarewaschen übernommen werden.

Entsprechendes gilt für Mahlzeiten. Wer körperlich essen kann, ohne Aufforderung aber kaum Nahrung oder Flüssigkeit zu sich nimmt, kann dennoch einen erheblichen Unterstützungsbedarf haben.

Essen und Trinken müssen genau beschrieben werden

Appetitlosigkeit ist ein häufiges Symptom depressiver Erkrankungen. Manche Betroffene verlieren stark an Gewicht oder trinken zu wenig, wenn niemand sie erinnert und motiviert.

Bei der Begutachtung genügt es deshalb nicht, festzustellen, ob jemand Besteck benutzen oder ein Glas zum Mund führen kann. Entscheidend ist auch, ob die Person Mahlzeiten eigenständig plant, zubereitet und tatsächlich in ausreichender Menge zu sich nimmt.

Der Ausgangstext beschreibt einen Betroffenen, der ohne Hilfe häufig nichts essen würde. Sein Partner musste Trinknahrung beschaffen, an das Trinken erinnern und ihn während der Mahlzeiten immer wieder zum Weiteressen bewegen.

Solche Angaben sollten möglichst durch Gewichtsverläufe, ärztliche Berichte oder Aufzeichnungen über die Nahrungsaufnahme belegt werden.

Unterstützung bei Medikamenten und Therapien

Auch der Umgang mit der Erkrankung wird bei der Pflegebegutachtung berücksichtigt. Dazu gehört beispielsweise die regelmäßige Einnahme verordneter Medikamente.

Ist eine Person aufgrund der Depression nicht in der Lage, ihre Medikamente zuverlässig vorzubereiten oder einzunehmen, sollte diese Hilfe genannt werden. Dasselbe gilt, wenn Angehörige an Termine erinnern, die Fahrt organisieren oder die betroffene Person zu einer Therapie begleiten müssen.

Dabei kommt es darauf an, dass die Unterstützung medizinisch oder therapeutisch erforderlich ist. Eine bloße Gefälligkeit oder freiwillige Begleitung führt nicht automatisch zu einer höheren Bewertung.

Hilfreich sind Medikamentenpläne, Therapiebescheinigungen und ärztliche Stellungnahmen. Daraus sollte hervorgehen, welche Unterstützung erforderlich ist und welche Folgen drohen, wenn sie ausbleibt.

Der Tagesablauf ist bei Depressionen besonders wichtig

Viele Menschen mit schweren Depressionen können ihren Tag nicht mehr selbst strukturieren. Sie bleiben lange im Bett, verschieben Mahlzeiten, vernachlässigen Termine und ziehen sich von anderen Menschen zurück.

Angehörige übernehmen dann häufig die gesamte Planung. Sie legen Zeiten für das Aufstehen fest, erinnern an Körperpflege und Mahlzeiten, organisieren Termine und regen zu Beschäftigungen an.

Auch Kontakte zu Freunden, Nachbarn oder Verwandten können ohne Hilfe abbrechen. Manche Betroffene sind wegen starker Unsicherheit kaum in der Lage, andere Menschen anzusprechen oder auf Kontaktversuche angemessen zu reagieren.

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Im Ausgangstext wird beschrieben, dass der Partner des Betroffenen den Alltag, Besuche, Freizeitaktivitäten und Zukunftsentscheidungen organisieren musste.

Scham kann das Ergebnis der Begutachtung verfälschen

Psychische Erkrankungen sind häufig mit Scham verbunden. Betroffene spielen Probleme herunter, bestreiten aggressives Verhalten oder möchten nicht zugeben, dass sie die Körperpflege vernachlässigen.

Auch Angehörige schweigen manchmal, weil sie die erkrankte Person nicht bloßstellen möchten. Dadurch entsteht im Gutachten ein unvollständiges Bild.

In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, bereits bei der Terminvereinbarung um ein kurzes vertrauliches Gespräch mit der Gutachterin oder dem Gutachter zu bitten. Dabei können sensible Beobachtungen angesprochen werden, ohne die betroffene Person unnötig zu belasten.

Die Angaben müssen sachlich bleiben und konkrete Situationen beschreiben. Übertreibungen sind ebenso wenig hilfreich wie das Verschweigen regelmäßig auftretender Schwierigkeiten.

Ärztliche Unterlagen können die Angaben absichern

Aussagen von Betroffenen und Angehörigen sind wichtig, werden jedoch nicht immer vollständig übernommen. Ärztliche und therapeutische Unterlagen können den geschilderten Unterstützungsbedarf nachvollziehbarer machen.

Geeignet sind unter anderem Entlassungsberichte einer psychiatrischen Klinik, fachärztliche Befunde, Berichte aus der Psychotherapie, Medikamentenpläne und Stellungnahmen zur Alltagsfähigkeit. Auch Dokumentationen über Gewichtsverlust, Krisen oder versäumte Behandlungen können hilfreich sein.

Die Unterlagen sollten möglichst nicht nur die Diagnose nennen. Sie sollten erklären, welche funktionellen Einschränkungen bestehen und warum Unterstützung im Alltag notwendig ist.

Weitere Hinweise zu den benötigten Unterlagen finden Betroffene auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Bund zur Pflegebegutachtung.

Ein Pflegetagebuch verbessert die Vorbereitung

Vor dem Termin empfiehlt es sich, den Hilfebedarf über mindestens ein bis zwei Wochen aufzuschreiben. Dabei sollten sowohl gute als auch schlechte Tage erfasst werden.

Notiert werden kann beispielsweise, wann Hilfe beim Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen, Trinken oder bei Medikamenten notwendig war. Auch abgebrochene Tätigkeiten, nächtliche Unterstützung und ausgefallene Termine gehören in die Dokumentation.

Wichtig ist nicht nur die Dauer der Hilfe. Festgehalten werden sollte ebenfalls, ob eine vollständige Übernahme, eine Anleitung, eine Erinnerung, eine Beaufsichtigung oder mehrfache Motivation erforderlich war.

So lässt sich während des Termins anhand konkreter Beispiele erklären, wie die Erkrankung den Tagesablauf beeinflusst. Das vermindert die Gefahr, dass wichtige Einschränkungen aus Nervosität oder Scham vergessen werden.

Nicht die schlechteste Ausnahme, sondern der typische Alltag zählt

Bei der Begutachtung darf weder ausschließlich der beste noch nur der schlechteste Tag dargestellt werden. Entscheidend ist ein realistisches Bild der gewöhnlichen Situation.

Schwankt der Zustand stark, sollte erläutert werden, wie viele gute und schlechte Tage innerhalb einer Woche oder eines Monats auftreten. Ebenso wichtig ist, welche Hilfe in den jeweiligen Phasen benötigt wird.

Eine vorübergehende depressive Verstimmung genügt in der Regel nicht. Pflegebedürftigkeit setzt grundsätzlich voraus, dass die Beeinträchtigungen voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

Bei wiederkehrenden depressiven Episoden sollte daher anhand ärztlicher Unterlagen dargestellt werden, wie lange die Einschränkungen bereits andauern und ob längerfristig Unterstützungsbedarf zu erwarten ist.

Was nach einer Ablehnung getan werden kann

Lehnt die Pflegekasse den Antrag ab oder wird ein zu niedriger Pflegegrad festgestellt, kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beträgt gewöhnlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides.

Betroffene sollten das vollständige Pflegegutachten anfordern und genau prüfen. Daraus ergibt sich, in welchen Bereichen keine oder zu wenige Beeinträchtigungen anerkannt wurden.

Der Widerspruch sollte sich konkret mit diesen Bewertungen auseinandersetzen. Allgemeine Aussagen wie „Die Erkrankung ist sehr schwer“ reichen meist nicht aus.

Sinnvoller ist es, für jede strittige Bewertung konkrete Alltagssituationen, den erforderlichen Hilfebedarf und vorhandene medizinische Belege zu nennen. Bei Bedarf können Pflegeberatungsstellen, Sozialverbände oder eine fachkundige Rechtsberatung unterstützen.

Reformdebatten ändern die geltenden Regeln nicht automatisch

Im zugrunde liegenden Video wird auf mögliche politische Änderungen an den Pflegegraden und den erforderlichen Punktzahlen verwiesen. Solche Aussagen müssen von den derzeit geltenden Vorschriften getrennt werden.

Eine politische Ankündigung oder ein Reformvorschlag verändert weder einen bestehenden Pflegegrad noch ein laufendes Begutachtungsverfahren. Dafür wäre eine verbindliche gesetzliche Änderung erforderlich.

Bund und Länder beraten seit längerer Zeit über eine Reform der Pflegeversicherung. Dabei geht es unter anderem um das Leistungsrecht, die Finanzierung und die künftige Ausgestaltung der Pflegegrade.

Für aktuelle Anträge gelten weiterhin die bestehenden Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Betroffene sollten einen Antrag daher nicht allein wegen öffentlicher Reformdebatten aufschieben.

Beispiel aus der Praxis

Die 48-jährige Sabine leidet seit mehreren Jahren an wiederkehrenden schweren Depressionen. Während des Besuchs des Medizinischen Dienstes ist sie angezogen, beantwortet Fragen und kann sich selbst ein Glas Wasser einschenken.

Ihr Ehemann erklärt jedoch, dass er sie an den meisten Tagen mehrfach zum Aufstehen auffordern muss. Er legt Kleidung bereit, erinnert an Körperpflege und Medikamente, bereitet Mahlzeiten zu und bleibt während des Essens bei ihr, weil sie sonst nach wenigen Bissen aufhört.

Außerdem führt das Paar seit drei Wochen ein Tagebuch und legt einen psychiatrischen Entlassungsbericht vor. Daraus geht hervor, dass Sabine wegen Antriebsmangels, Gewichtsverlusts und starker Entscheidungsprobleme dauerhaft Unterstützung benötigt.

Durch diese konkreten Angaben wird nicht nur ihre Leistungsfähigkeit während des Besuchs bewertet. Die Begutachtung kann vielmehr berücksichtigen, wie wenig selbstständig Sabine im gewöhnlichen Alltag tatsächlich ist.

Häufige Fragen zum Pflegegrad bei Depressionen

Kann man allein wegen einer Depression einen Pflegegrad bekommen?

Ja. Eine Depression kann einen Pflegegrad begründen, wenn sie die Selbstständigkeit über einen längeren Zeitraum erheblich einschränkt. Nicht die Diagnose, sondern der konkrete Unterstützungsbedarf im Alltag ist entscheidend.

Welcher Pflegegrad ist bei Depressionen möglich?

Grundsätzlich kann jeder Pflegegrad festgestellt werden. Die Einstufung hängt von der Gesamtpunktzahl aus den bewerteten Lebensbereichen ab und nicht von einer bestimmten Diagnose.

Zählt Antriebslosigkeit bei der Pflegebegutachtung?

Ja, wenn sie dazu führt, dass notwendige Handlungen ohne Hilfe nicht begonnen oder beendet werden. Wiederholte Motivation, Anleitung oder Beaufsichtigung kann als Unterstützung berücksichtigt werden.

Sollte ein Angehöriger bei der Begutachtung dabei sein?

Das ist häufig sinnvoll. Angehörige können Einschränkungen schildern, die Betroffene aus Scham, Vergesslichkeit oder aufgrund einer ungewöhnlich guten Tagesform nicht selbst ansprechen.

Welche Unterlagen sollten vorbereitet werden?

Hilfreich sind fachärztliche Befunde, Klinikberichte, Therapieunterlagen, Medikamentenpläne und ein Pflegetagebuch. Besonders nützlich sind Dokumente, die nicht nur die Diagnose, sondern auch die Einschränkungen im Alltag beschreiben.

Was kann man tun, wenn kein Pflegegrad anerkannt wird?

Gegen den Bescheid kann regelmäßig innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Dafür sollte das Gutachten angefordert und anhand konkreter Alltagssituationen, medizinischer Unterlagen und dokumentierter Hilfen begründet werden.