"Angemessener Wohnraum" bei Hartz 4 ist zu pauschal
Behörden dürfen ALG-II-EmpfängerInnen nicht pauschal und ohne Erläuterung verpflichten, sich eine "angemessene Wohnung" zu suchen. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Das Gericht verpflichtete eine Behörde, vorerst die Kosten für Unterkunft und Heizung einer Hilfebezieherin zu übernehmen. Die Frau bewohnt mit ihrem Sohn eine 86-Quadratmeter-Wohnung für 700 Euro. Die Behörde fand die Wohnung zu groß und zu teuer und wollte nur noch für die gesetzliche Übergangszeit von sechs Monaten zahlen. Das Amt hätte die genaue Größe der Wohnung sowie den Quadratmeterpreis, den es zu übernehmen bereit sei, angeben müssen, so die Richter. (Az.: L 3 ER 161/06 AS)
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