Hartz IV: Girokonto in P-Konto umwandeln

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Vor Neujahr: Girokonto in Pfändungsschutzkonto umwandeln!

27.12.2011

Ab dem ersten Januar 2012 können jetzt auch alle Sozialleistungen, wie z.B. Kindergeld, Rente oder Hartz IV-Zahlungen, direkt nach der Einzahlung gepfändet werden. Wer davon bedroht ist, sollte möglichst spätestens am 27. Dezember 2011 das Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln. Damit ist automatisch ein Basisschutz auf mindestens 1.028,89 Euro gesichert.

Diese Kontoumwandlung muss bei der Bank beantragt werden und muss dann innerhalb von 4 Tagen kostenlos von dieser vorgenommen werden. Wenn dann die Bank höhere Gebühren als beim bisherigen Giro-Konto verlangt, sollte dies der Verbraucherzentrale gemeldet werden.

Da um den Jahreswechsel erfahrungsgemäß vermehrt Kontakte mit Behörden wegen Anträgen und ALG II- Bescheiden erforderlich sind, hat die Erwerbslosen- und Sozialberatung Arbeiterbildung e.V. auch an folgenden Tagen von 9:30 bis 12:30 Uhr geöffnet: Mittwoch 28. und Freitag 30 Dezember 2011 sowie in der ersten Januarwoche am Montag den 2.1. und Mittwoch den 4 Januar 2012. (pm)

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