Bรผrgergeldbezieher, Studenten, Auszubildende, Alleinerziehende oder Rentner: Viele Arbeitnehmer/innen รผben in den unterschiedlichsten Branchen einen Minijob aus. Eine wichtige Frage ist die nach der Krankenversicherung im Minijob. Hier kรถnnen Minijobber schnell auf Stolpersteine stoรen. Dieser Ratgeber gibt einen รberblick รผber die Bedeutung von Minijobs und worauf bei der Krankenversicherung zu achten ist.
Wichtig bei einem Minijob
Eine geringfรผgige Beschรคftigung, umgangssprachlich Minijob genannt, liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmรครig die Geringfรผgigkeitsgrenze nicht รผberschreitet oder die Beschรคftigung auf lรคngstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt oder im Voraus vertraglich befristet ist. Das bedeutet, dass eine Beschรคftigung aufgrund des geringen Arbeitsentgelts oder der kurzen Dauer als geringfรผgig eingestuft werden kann.
Die Geringfรผgigkeitsgrenze wird vom Bundesministerium fรผr Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Ab dem 1. November 2022 liegt die Grenze bei einem Bruttoverdienst von 520 Euro im Monat. Daher wird ein Minijob hรคufig auch als 520-Euro-Job bezeichnet. Bisher lag die Grenze bei 450 Euro.
Keine automatische Krankenversicherung im Minijob
Viele Minijobberinnen und Minijobber fragen sich, ob sie bei einem 520-Euro-Job automatisch krankenversichert sind.
Oft herrscht der Irrglaube, dass eine geringfรผgige Beschรคftigung automatisch einen Krankenversicherungsschutz mit sich bringt. Dies ist jedoch ein weit verbreiteter und gefรคhrlicher Irrtum, denn ein 520-Euro-Job fรผhrt nicht automatisch zu einer Krankenversicherung. Minijobber sind zwar unfallversichert, aber nicht automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Fรผr geringfรผgig Beschรคftigte besteht grundsรคtzlich keine Krankenversicherungspflicht. Arbeitnehmer/innen, die in einem Minijob arbeiten und monatlich nicht mehr als 520 Euro verdienen oder nur einer kurzfristigen Beschรคftigung nachgehen, sind allein รผber diese Tรคtigkeit nicht krankenversichert.
Der Irrtum, dass Minijobber/innen automatisch krankenversichert sind, kรถnnte daran liegen, dass der Arbeitgeber bestimmte Sozialversicherungsbeitrรคge fรผr den Arbeitnehmer abfรผhren muss.
Diese betragen 13 Prozent fรผr die Krankenversicherung, 15 Prozent fรผr die Rentenversicherung und 2 Prozent fรผr die Lohnsteuer. In der Krankenversicherung ist der Arbeitnehmer jedoch erst ab einem monatlichen Einkommen von mehr als 520 Euro versichert.
Daher ist es wichtig, dass geringfรผgig Beschรคftigte sich anderweitig krankenversichern. Nach ยง 193 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist jeder Bรผrger mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschlieรen.
Minijobber haben verschiedene Mรถglichkeiten, sich zu versichern:
- Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtversicherung.
- Kostenlose Mitversicherung รผber die beitragsfreie Familienversicherung.
- Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Krankenversicherung trรคgt bei einem Minijob nur der Arbeitgeber
Fรผr Minijobber, die nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, fallen keine Krankenversicherungskosten an. Diese Kosten trรคgt allein der Arbeitgeber. Kosten fรผr die Krankenversicherung kรถnnen jedoch entstehen, wenn sich Minijobber anderweitig versichern mรผssen, zum Beispiel รผber eine hauptberufliche Tรคtigkeit. In diesem Fall mรผssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beitrรคge zur Krankenversicherung zahlen.
รbt z. B. ein Student einen Minijob aus und ist beitragsfrei familienversichert, entfallen die Beitrรคge zur Krankenversicherung. Der Krankenversicherungsschutz besteht dann รผber die Familienversicherung.
Minijob und Bรผrgergeld
Bezieher von Bรผrgergeld oder Arbeitslosengeld 1, die zusรคtzlich einen Minijob ausรผben, kรถnnen die notwendigen Beitrรคge zur Kranken- und Pflegeversicherung von den Jobcentern oder Arbeitsagenturen รผbernehmen lassen. Voraussetzung fรผr die Kostenรผbernahme ist allerdings, dass ein Leistungsanspruch besteht.
Was ist der Unterschied zwischen einem Minijob und einem Midijob?
Neben dem Minijob gibt es den so genannten Midijob. Ein Midijob liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt mehr als 520 Euro betrรคgt, aber eine bestimmte Grenze nicht รผberschreitet.
Seit dem 1. Januar 2023 liegt die Verdienstgrenze fรผr Midijobs bei 2000 Euro im Monat. Zuvor lag sie bei 1600 Euro. Im Gegensatz zum Minijob sind Midijobber nicht versicherungsfrei. Ein geringfรผgig Beschรคftigter muss daher von seinem Midijob-Verdienst neben Beitrรคgen zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung auch Beitrรคge zur Krankenversicherung zahlen.
Sind die Krankenversicherungskosten beim Minijob geringer als beim Midijob?
Auf den ersten Blick kรถnnte man meinen, dass die Krankenversicherungskosten beim Minijob geringer sind als beim Midijob. Dieser Eindruck tรคuscht jedoch. Arbeitnehmer, die in einem Midijob beschรคftigt sind, zahlen einen geringeren Beitragssatz zur Krankenversicherung als regulรคr Beschรคftigte.
Aufgrund der Krankenversicherungspflicht kann es daher insgesamt gรผnstiger sein, einen Midijob auszuรผben und automatisch gรผnstig krankenversichert zu sein, als einen Minijob auszuรผben und sich anderweitig teuer gesetzlich oder privat zu versichern.
Fรผr Arbeitnehmer, die neben einem geringfรผgigen Beschรคftigungsverhรคltnis keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschรคftigung nachgehen, kann der Midijob daher wirtschaftlich vorteilhafter und insgesamt attraktiver sein.