Bürgergeld- und Sozialhilfebezieher haben ein gesetzliches Recht auf kostennahe Rechtsberatung durch einen Anwalt: Für einen Eigenanteil von nur 15 Euro stellt das Amtsgericht den sogenannten Beratungshilfeschein aus. Er deckt nicht nur Streit mit dem Jobcenter ab, sondern nahezu jedes Rechtsgebiet: Mietrecht, Pflegerecht, Familienrecht, Arbeitsrecht.
Viele Betroffene kennen dieses Recht nicht. Noch mehr scheitern am Amtsgericht, weil Rechtspfleger den Antrag mit Begründungen abwimmeln, die das Bundesverfassungsgericht bereits für verfassungswidrig erklärt hat.
Inhaltsverzeichnis
Was der Beratungshilfeschein leistet und was Betroffene wirklich zahlen
Der Beratungshilfeschein ist kein Gutschein für ein kurzes Gespräch. Er deckt die vollständige außergerichtliche Beratung und, wenn nötig, auch die anwaltliche Vertretung ab: Bescheidprüfung, Widerspruchsformulierung, Schriftverkehr mit der Behörde, Verhandlung mit dem Vermieter oder dem Arbeitgeber.
Das Honorar des Anwalts trägt die staatliche Landeskasse nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Betroffene zahlt dem Anwalt direkt einen einzigen Betrag: 15 Euro. Mehr kann der Anwalt nicht verlangen, solange die Beratungshilfe bewilligt ist. Er kann die 15 Euro sogar erlassen.
Sabine K., 52, aus Dortmund, bekommt einen Rückforderungsbescheid vom Jobcenter über mehrere hundert Euro. Sie geht zum Amtsgericht, bekommt den Beratungshilfeschein und sucht einen Sozialrechtsanwalt. Sie zahlt 15 Euro.
Der Anwalt prüft den Bescheid, stellt fest, dass die Anrechnung eines Betriebskostenguthabens falsch berechnet wurde, und legt fristgerecht Widerspruch ein. Die Rückforderung wird erheblich reduziert. Sabines Gesamtkosten: 15 Euro.
Wer Anspruch auf Beratungshilfe hat – SGB-II-Bezieher qualifizieren automatisch
Beratungshilfe wird gewährt, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die betroffene Person kann die Kosten nicht selbst tragen, es gibt keine zumutbare kostenlose Alternative, und die Sache ist kein mutwilliger Unsinn. Das erste Kriterium gilt für alle SGB-II- und SGB-XII-Bezieher automatisch als erfüllt.
Das Beratungshilfegesetz koppelt die Bedürftigkeit an die Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe: Wer Prozesskostenhilfe ohne eigenen Beitrag erhalten würde, erfüllt die wirtschaftlichen Voraussetzungen für Beratungshilfe bereits. Bürgergeld-Bezieher mit laufenden Leistungen treffen diese Schwelle zwangsläufig.
Wer keine Transferleistungen bezieht, aber geringes Einkommen hat, kann trotzdem anspruchsberechtigt sein. Das Amtsgericht prüft dann das bereinigte Einkommen nach Abzug von Miete, Steuern und Unterhaltspflichten. Das zweite Kriterium, keine zumutbare Alternative, nutzen viele Amtsgerichte gezielt als Ablehnungsgrund.
Beratungshilfeschein beantragen: Schritt für Schritt
Der direkte Weg ist der Gang zur Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichts. Mitzubringen sind: der letzte Bewilligungsbescheid des Jobcenters oder Sozialamts, Kontoauszüge der letzten drei Monate und das streitige Schriftstück, falls bereits eines vorliegt. Den Antrag kann man mündlich zu Protokoll erklären.
Der Rechtspfleger entscheidet meist noch am selben Tag. Wer sofort handeln muss, geht direkt zu einem Anwalt und bittet um Beratungshilfe. Der Anwalt stellt den Antrag beim Amtsgericht nach. Die kritische Frist: Der Antrag muss spätestens vier Wochen nach dem ersten Beratungsgespräch eingehen. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch für diese Angelegenheit endgültig.
Wie das Amtsgericht Beratungshilfe verweigert – und was das Verfassungsgericht dazu sagt
Viele Amtsgerichte versuchen aktiv, Beratungshilfeanträge abzuwimmeln. Die häufigsten Methoden sind bekannt und zum Teil bereits höchstrichterlich für verfassungswidrig erklärt worden.
Der Terminsverzug: Wer persönlich erscheint, bekommt zu hören, es gebe erst in fünf oder sechs Wochen einen freien Termin. Das ist eine gezielte Falle: Die Vier-Wochen-Frist für nachträgliche Beratungshilfeanträge läuft ab, bevor der Termin stattgefunden hat.
Wer nicht weiß, dass er den Antrag auch schriftlich einreichen oder beim Pförtner abgeben kann, verliert seinen Anspruch. Die Lösung: Den Antrag sofort schriftlich einreichen oder explizit verlangen, dass der Antrag noch an diesem Tag zu Protokoll genommen wird.
Der Alternativenhinweis: Der Rechtspfleger erklärt, man könne auch kostenfrei zur Sozialberatung eines Vereins gehen, zur Gewerkschaft oder sich an die Behörde selbst wenden. Was er verschweigt: Die Behörde, gegen die Beratungshilfe benötigt wird, ist keine neutrale Beratungsalternative.
Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 4. April 2022 (1 BvR 1370/21) unmissverständlich klargestellt: Die generelle Ablehnung von Beratungshilfe für ein sozialrechtliches Widerspruchsverfahren mit der Begründung, die Behörde, gegen deren Bescheid Widerspruch eingelegt werden soll, sei ohnehin zur Beratung verpflichtet, verstößt gegen das Recht auf Rechtsschutzgleichheit.
Das Gericht entschied im Fall eines SGB-II-Beziehers, dem Beratungshilfe für die Prüfung einer Erstattungsforderung des Jobcenters verweigert worden war. Wer heute mit demselben Argument abgewiesen wird, hat ein höchstrichterliches Urteil auf seiner Seite.
Der Mutwilligkeitsvorwurf: Wenn der Betroffene beim Antrag das Problem in eigenen Worten beschreiben kann, verwenden manche Rechtspfleger genau das gegen ihn: Wer die Situation so klar benennen kann, brauche keinen Anwalt.
Das ist kein gültiger Ablehnungsgrund. Mutwilligkeit im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn jemand mit eigenen Mitteln die Angelegenheit bei verständiger Betrachtung nicht zum Anwalt brächte, weil sie offensichtlich keine rechtliche Bedeutung hat. Ein Erstattungsbescheid über mehrere hundert Euro ist keine solche Bagatelle.
Der institutionelle Hintergrund ist einfach: Beratungshilfe kostet die Landeskasse Geld, und Amtsgerichte tragen diesen Haushalt mit. Jeder abgewimmelte Antrag ist eine eingesparte Ausgabe.
Bei Ablehnung: Erinnerung einlegen und schriftlichen Beschluss verlangen
Wer eine schriftliche Ablehnung bekommt, hat das Recht auf Erinnerung. Das ist das einzige statthafte Rechtsmittel nach dem Beratungshilfegesetz bei einer Zurückweisung des Antrags. Die Erinnerung richtet sich an denselben Rechtspfleger beziehungsweise Richter am Amtsgericht und bedarf keiner besonderen Form.
Wer in der Erinnerung auf den Sachverhalt eingeht, das BVerfG-Urteil vom April 2022 benennt und erklärt, dass das Verweigerungsmuster dort als verfassungswidrig eingestuft wurde, hat die tragenden Argumente gesetzt.
Wer hingegen mündlich weggeschickt wird, ohne dass ein schriftlicher Beschluss ergeht, hat das Recht, auf einem solchen zu bestehen. Eine mündliche Ablehnung ist keine rechtswirksame Entscheidung. Erst mit dem schriftlichen Beschluss kann Erinnerung eingelegt werden.
Für welche Rechtsgebiete der Beratungshilfeschein gilt – und wo er aufhört
Das Beratungshilfegesetz deckt ausdrücklich alle rechtlichen Angelegenheiten ab: neben dem Sozialrecht, also Streit mit Jobcenter, Sozialamt, Rentenversicherung, Pflege- oder Krankenkasse, gilt der Schein für Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Schuldenrecht und Verbraucherrecht. Im Strafrecht gilt eine Einschränkung: Dort wird nur beraten, nicht vertreten.
Die entscheidende Grenze liegt beim gerichtlichen Verfahren. Sobald eine Klage beim Sozialgericht, Arbeitsgericht oder Amtsgericht eingereicht wird, endet der Bereich der Beratungshilfe. Für das gerichtliche Verfahren selbst muss dann Prozesskostenhilfe beantragt werden, die bei demselben Gericht zu stellen ist, bei dem die Klage eingereicht wird.
Für die meisten Streitigkeiten von Bürgergeld- und Sozialhilfebeziehenden reicht der Beratungshilfeschein jedoch weit: Das gesamte Widerspruchsverfahren, das Schreiben des Widerspruchs, der Schriftverkehr mit der Behörde bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids, gilt als außergerichtliches Verfahren und ist vollständig abgedeckt.
Häufige Fragen zum Beratungshilfeschein
Kann das Amtsgericht den Schein verweigern, weil es eine Beratungsstelle in der Stadt gibt?
Nur unter sehr engen Voraussetzungen. Die bloße Existenz einer allgemeinen Beratungsstelle reicht nicht. Das Amtsgericht muss prüfen, ob diese Stelle für das konkrete Problem geeignet, erreichbar und kurzfristig verfügbar ist.
Der Verweis auf die Behörde, gegen die Beratungshilfe begehrt wird, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine zumutbare Alternative. Wer trotzdem weggeschickt wird, besteht auf einem schriftlichen Ablehnungsbeschluss und legt dann Erinnerung ein.
Was passiert, wenn ich den Anwalt schon aufgesucht habe, bevor ich den Schein beantragt habe?
Die Vier-Wochen-Frist entscheidet: Der Antrag beim Amtsgericht muss spätestens vier Wochen nach dem ersten Beratungsgespräch eingehen. Wer diese Frist einhält, bekommt die Beratungshilfe rückwirkend bewilligt. Den Antrag kann auch der Anwalt selbst für Sie stellen. Wird die Frist versäumt, ist der Anspruch für diese Angelegenheit endgültig verwirkt und die Anwaltskosten sind aus eigener Tasche zu tragen.
Kann ich für Ärger mit dem Vermieter und gleichzeitig Ärger mit dem Jobcenter Beratungshilfe beantragen?
Ja. Jede Angelegenheit ist rechtlich getrennt, und für jede kann ein eigener Schein beantragt werden. Wer mehrere laufende Probleme hat, stellt mehrere separate Anträge, jeder mit eigener Sachverhaltsdarstellung.
Gilt der Schein auch für Streit mit der Pflegekasse wegen des Pflegegrads?
Ja. Auseinandersetzungen mit der Pflegekasse über Pflegegrad, Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder die Einstufung sind sozialrechtliche Angelegenheiten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Gleiches gilt für Streitigkeiten mit dem Sozialamt über Hilfe zur Pflege.
Für beide Konstellationen deckt der Beratungshilfeschein die vollständige Beratung und, wenn nötig, die Vertretung im Widerspruchsverfahren ab.
Muss ich beim Antrag genau wissen, was juristisch falsch ist?
Nein. Es reicht, den Sachverhalt in eigenen Worten zu schildern: welchen Bescheid Sie bekommen haben, was daran unklar erscheint und welches Ziel Sie verfolgen. Juristische Begründung ist Aufgabe des Anwalts. Wer beim Antrag aufgefordert wird, das Rechtsproblem präzise zu benennen, und deswegen zurückgeschickt wird, hat einen gesetzwidrigen Ablehnungsgrund erlebt.
Quellen
Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: Beratungshilfegesetz (BerHG) §§ 1, 2, 4, 6, 7 in der Fassung ab 01.08.2021 und 19.07.2024
Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 04.04.2022, Az. 1 BvR 1370/21 (Pressemitteilung Nr. 45/2022)
Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) § 44 in Verbindung mit Nr. 2500 Vergütungsverzeichnis




