Vorläufige Bewilligung von Bürgergeld: Wie hoch ist dann die Nachzahlung?

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Wer Bürgergeld nur vorläufig bewilligt bekommt, erhält zunächst Leistungen auf Basis einer Schätzung. Das betrifft häufig Menschen mit schwankendem Einkommen, Selbstständige, Beschäftigte mit unregelmäßigen Arbeitszeiten oder Haushalte, bei denen noch Unterlagen fehlen. Die endgültige Höhe steht erst fest, wenn das Jobcenter den tatsächlichen Anspruch nachträglich berechnet.

Eine pauschale Nachzahlung gibt es dabei nicht. Wie hoch die Nachzahlung ausfällt, hängt davon ab, wie stark der endgültige Anspruch von der vorläufig bewilligten Zahlung abweicht. Im besten Fall ergibt sich eine Nachzahlung, im ungünstigen Fall kann auch eine Rückforderung entstehen.

Was bedeutet eine vorläufige Bewilligung beim Bürgergeld?

Eine vorläufige Bewilligung bedeutet, dass das Jobcenter noch nicht alle entscheidenden Angaben abschließend prüfen kann. Trotzdem werden Leistungen gezahlt, damit der Lebensunterhalt zunächst gesichert ist. Die Bewilligung steht also unter dem Vorbehalt einer späteren Prüfung.

Rechtsgrundlage ist § 41a SGB II. Danach kann das Jobcenter vorläufig entscheiden, wenn der Anspruch dem Grunde nach wahrscheinlich besteht, die genaue Höhe aber noch nicht feststeht. Typische Gründe sind schwankendes Einkommen, noch ungeklärte Unterkunftskosten oder fehlende Nachweise.

Wann entsteht eine Nachzahlung?

Eine Nachzahlung entsteht, wenn das Jobcenter nach der abschließenden Berechnung feststellt, dass im Bewilligungszeitraum zu wenig Bürgergeld gezahlt wurde. Dann wird die Differenz zwischen dem vorläufig gezahlten Betrag und dem endgültig festgestellten Anspruch ausgezahlt. Entscheidend ist nicht die ursprüngliche Schätzung, sondern der tatsächliche Bedarf nach Prüfung aller Unterlagen.

Das kann zum Beispiel passieren, wenn das tatsächliche Einkommen niedriger war als erwartet. Auch höhere anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung können dazu führen, dass der Anspruch nachträglich steigt. Ebenso kann eine Korrektur bei Mehrbedarfen oder bei der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft eine Nachzahlung auslösen.

Wie wird die Nachzahlung berechnet?

Die Berechnung folgt einem einfachen Prinzip. Für jeden Monat wird geprüft, welcher Bürgergeld-Anspruch tatsächlich bestand und wie viel bereits vorläufig gezahlt wurde. Die Differenz ergibt die Nachzahlung oder eine mögliche Überzahlung.

Wurde in einem Monat zu wenig gezahlt, entsteht für diesen Monat grundsätzlich ein Nachzahlungsbetrag. Wurde in einem anderen Monat desselben Bewilligungszeitraums zu viel gezahlt, kann diese Überzahlung mit Nachzahlungen aus anderen Monaten verrechnet werden. Am Ende zählt daher häufig der Saldo des gesamten Bewilligungszeitraums.

Situation Folge für die abschließende Berechnung
Das tatsächliche Einkommen war niedriger als geschätzt. Der Bürgergeld-Anspruch steigt, eine Nachzahlung ist möglich.
Das tatsächliche Einkommen war höher als geschätzt. Der Bürgergeld-Anspruch sinkt, eine Rückforderung ist möglich.
Die Miete oder Heizkosten wurden nachträglich höher anerkannt. Der Bedarf steigt, dadurch kann eine Nachzahlung entstehen.
Es fehlen Unterlagen trotz Aufforderung des Jobcenters. Der Anspruch kann niedriger oder nur teilweise festgestellt werden.
Vorläufige Zahlung und endgültiger Anspruch sind gleich hoch. Es gibt weder Nachzahlung noch Rückforderung.

Gibt es eine feste Höhe der Nachzahlung?

Nein, eine feste Höhe gibt es nicht. Die Nachzahlung kann wenige Euro betragen, aber auch mehrere hundert oder mehrere tausend Euro erreichen. Entscheidend sind die monatlichen Abweichungen im Bewilligungszeitraum.

Bei einer alleinstehenden Person mit schwankendem Einkommen kann schon eine Differenz von 150 Euro pro Monat über sechs Monate zu einer Nachzahlung von 900 Euro führen. Bei einer Familie können die Beträge höher ausfallen, weil mehrere Personen und höhere Unterkunftskosten in die Berechnung einfließen. Umgekehrt kann ein höheres Einkommen im Nachhinein auch zu einer Erstattungsforderung führen.

Welche Unterlagen sind wichtig?

Für die endgültige Festsetzung fordert das Jobcenter meist Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Mietunterlagen, Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben oder Nachweise über Heiz- und Nebenkosten an. Wer selbstständig ist, muss häufig eine abschließende Erklärung zum Einkommen abgeben. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind Lohnabrechnungen und Zuflussdaten besonders wichtig.

Bürgergeld-Bescheid prüfen
Kostenfrei den Bescheid auf Fehler überprüfen lassen. Jeder 3. Bescheid ist nämlich falsch!
Kostenlos Bürgergeld-Bescheid prüfen

Die Nachzahlung hängt stark davon ab, ob die tatsächlichen Verhältnisse vollständig belegt werden können. Werden Unterlagen nicht oder verspätet eingereicht, kann das Jobcenter den Anspruch niedriger festsetzen. Deshalb sollten Betroffene Fristen ernst nehmen und bei Problemen rechtzeitig Fristverlängerung beantragen.

Wann wird aus der vorläufigen Bewilligung eine endgültige Entscheidung?

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums prüft das Jobcenter, ob eine abschließende Entscheidung nötig ist. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die endgültige Berechnung von der vorläufigen Zahlung abweicht oder die leistungsberechtigte Person eine abschließende Entscheidung beantragt. Ergibt sich ein höherer Anspruch, muss die Differenz nachgezahlt werden.

Wichtig ist auch die Ein-Jahres-Frist. Wenn innerhalb eines Jahres nach Ende des Bewilligungszeitraums keine abschließende Entscheidung ergeht, gelten die vorläufig bewilligten Leistungen grundsätzlich als abschließend festgesetzt. Das gilt jedoch nicht in jeder Konstellation, insbesondere wenn eine abschließende Entscheidung beantragt wurde oder noch Mitwirkungspflichten offen sind.

Was Betroffene nach dem endgültigen Bescheid prüfen sollten

Nach dem endgültigen Bescheid sollten Betroffene die Monatsberechnung genau prüfen. Wichtig ist, ob das tatsächliche Einkommen richtig übernommen wurde, ob Freibeträge berücksichtigt wurden und ob Unterkunfts- und Heizkosten korrekt angesetzt sind. Auch Mehrbedarfe, etwa bei Alleinerziehung, Schwangerschaft oder kostenaufwändiger Ernährung, sollten kontrolliert werden.

Stimmt die Berechnung nicht, kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Wer unsicher ist, sollte sich an eine Sozialberatungsstelle, einen Anwalt für Sozialrecht oder einen Erwerbslosenverein wenden.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine alleinstehende Bürgergeld-Bezieherin arbeitet unregelmäßig in Teilzeit. Das Jobcenter schätzt ihr monatliches Einkommen zunächst auf 600 Euro und bewilligt deshalb nur einen reduzierten Betrag. Nach sechs Monaten legt sie alle Lohnabrechnungen vor.

Die abschließende Prüfung ergibt, dass sie tatsächlich im Durchschnitt nur 450 Euro monatlich verdient hat. Dadurch war ihr Bürgergeld-Anspruch jeden Monat um 120 Euro höher als vorläufig gezahlt. Für sechs Monate ergibt sich eine Nachzahlung von 720 Euro.

Hätte sie dagegen tatsächlich mehr verdient als geschätzt, hätte sich der Anspruch verringert. Dann hätte das Jobcenter eine Rückforderung prüfen können. Genau deshalb ist die vorläufige Bewilligung immer nur eine Zwischenentscheidung, nicht die endgültige Abrechnung.

Fazit

Die Nachzahlung bei einer vorläufigen Bewilligung von Bürgergeld ist immer eine Einzelfallberechnung. Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen dem vorläufig gezahlten Betrag und dem endgültig festgestellten Anspruch. Eine pauschale Summe gibt es nicht.

Wer mit schwankendem Einkommen lebt oder noch Unterlagen nachreichen muss, sollte alle Nachweise sorgfältig sammeln. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto genauer kann das Jobcenter den Anspruch berechnen. Eine Nachzahlung entsteht nur, wenn nach der endgültigen Prüfung feststeht, dass im Bewilligungszeitraum zu wenig Bürgergeld gezahlt wurde.

Quellen

§ 41a SGB II – Vorläufige Entscheidung.  Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 41a SGB II.