Mietrecht: Mieter müssen Verwaltungskosten nicht zahlen

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Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es für Mieterinnen und Mieter besonders wichtig, ihre Abrechnungen genau zu prüfen und gegebenenfalls überprüfen zu lassen. Angesichts der finanziellen Belastungen sollten keine unnötigen Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Die Mietverwaltung sollte transparent und fair sein.

Der Jurist Hibo Smit vom Kieler Mieterverein warnt vor ungerechtfertigten Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung. Denn wenn dem Vermieter Kosten für die Verwaltung der Mietwohnung entstehen, darf er diese nicht einfach als Betriebskosten auf den Mieter umlegen.

Es empfiehlt sich daher, den Mietvertrag und die Nebenkostenabrechnung genau zu prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

Viele Verwaltungskosten dürfen nicht in Rechnung gestellt werden

Denn es gibt verschiedene Arten von Verwaltungskosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

Dazu gehören nach der Betriebskostenverordnung “die Kosten der für die Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Überwachung, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten der gesetzlichen oder freiwilligen Prüfung des Jahresabschlusses und die Kosten der Geschäftsführung”.

Daraus folgt, dass Vermieter die Kosten für Angestellte oder Hilfskräfte, die z.B. den Schriftverkehr erledigen, in der Regel nicht auf ihre Mieter umlegen, d.h. anrechnen können.

Diese Kosten gehören zu den Verwaltungskosten, die der Vermieter selbst zu tragen hat. Auch die Kosten einer vom Vermieter beauftragten Hausverwaltung oder Kontoführungsgebühren dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Diese Kosten sind vom Vermieter zu tragen.

Notdienstpauschale für Hausmeister in den Betriebskosten?

Ein interessanter Fall zu diesem Thema, der vor dem Bundesgerichtshof (BGH) entschieden wurde (Az. VIII ZR 62/19), betrifft die Notdienstpauschale für Hausmeister.

Der BGH stellte klar, dass diese Kosten nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören, sondern als Verwaltungskosten vom Vermieter zu tragen sind. Das bedeutet, dass Mieter für diesen Service nicht zusätzlich zahlen müssen.

Wurden solche versteckten bzw. unberechtigten Kosten entdeckt, sollten betroffene Mieter einen Mietverein kontaktieren und den Mietvertrag sowie die Nebenkostenabrechnung überprüfen lassen.

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