Jobcenter-Chefin kritisiert verschärfte Bürgergeld-Sanktionen

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Die Debatte über das Bürgergeld wird seit Monaten von Begriffen wie “Mitwirkungspflicht”, “Leistungskürzungen” und “Arbeitsverweigerung” geführt. In Hannover kommt nun eine Warnung aus der Praxis hinzu: Wer über strengere Regeln spricht, darf psychische Erkrankungen bei arbeitslosen Menschen nicht übersehen.

Die Geschäftsführerin des Jobcenters Region Hannover, Ana Paula Büsse, kritisiert laut einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, dass die Bürgergeld-Reformen zu stark auf Druck und Sanktionen ausgerichtet sei. Aus ihrer Sicht greift diese Perspektive zu kurz, weil viele Leistungsbeziehende nicht einfach unwillig sind, sondern mit Depressionen, Angststörungen, ADHS oder anderen psychischen Belastungen leben.

Arbeitslosigkeit und psychische Erkrankungen hängen eng zusammen

Psychische Erkrankungen können die Jobsuche erheblich erschweren. Wer unter Antriebslosigkeit, Panikattacken, Schlafstörungen oder Konzentrationsproblemen leidet, scheitert häufig nicht am fehlenden Willen, sondern an einer Überforderung im Alltag.

Gleichzeitig kann längere Arbeitslosigkeit psychische Beschwerden verstärken. Finanzielle Unsicherheit, gesellschaftlicher Druck und das Gefühl, nicht gebraucht zu werden, können Menschen weiter destabilisieren.

Wenn die Reform vor allem auf härtere Folgen bei versäumten Terminen oder abgelehnten Angeboten setzt, kann sie an einem großen Teil der Betroffenen vorbeigehen. Sie werden dann einfach nur bestraft.

ReHaTOP zeigt einen anderen Weg

In Hannover gibt es mit ReHaTOP ein Projekt, das psychisch erkrankte Menschen im Bürgergeldbezug unterstützt. Beteiligt sind das Jobcenter Region Hannover, die Medizinische Hochschule Hannover und das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft.

Das Angebot richtet sich an Menschen, die Stabilität, gesellschaftliche Teilhabe und eine berufliche Perspektive benötigen. Nach Angaben des Projekts werden Teilnehmende über zwölf Monate individuell begleitet.

Der Ansatz unterscheidet sich deutlich von einer reinen Vermittlungslogik. Nicht die schnelle Bewerbung steht allein im Vordergrund, sondern zunächst die Frage, was ein Mensch gesundheitlich leisten kann und welche Unterstützung nötig ist.

Die Reform verschärft den Druck

Das Bürgergeld wird durch die neue Grundsicherung abgelöst. Die Bundesregierung begründet die Reform mit dem Ziel, Menschen schneller in Arbeit zu bringen und Mitwirkung verbindlicher zu machen.

Nach den neuen Regeln sollen Pflichtverletzungen spürbarere Folgen haben. Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer Kürzung des Regelbedarfs um 30 Prozent für drei Monate rechnen.

Auch bei Meldeversäumnissen werden die Folgen verschärft. Ab dem zweiten versäumten Termin ist eine Kürzung vorgesehen, bei wiederholtem Nichterscheinen kann in letzter Konsequenz sogar der Leistungsanspruch wegen Nichterreichbarkeit entfallen.

Warum Sanktionen bei Krankheit problematisch sein können

Sanktionen setzen voraus, dass Menschen ihr Verhalten kurzfristig ändern können. Bei psychischen Erkrankungen ist genau das häufig nicht selbstverständlich.

Eine depressive Person kann einen Termin verpassen, obwohl sie grundsätzlich arbeiten möchte. Ein Mensch mit Angststörung kann eine Maßnahme abbrechen, weil die Gruppensituation ihn überfordert.

In solchen Fällen kann eine Kürzung die Lage verschlimmern. Wer weniger Geld für Miete, Strom, Ernährung oder Mobilität hat, gerät noch stärker unter Druck und entfernt sich oft weiter vom Arbeitsmarkt.

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Was die Praxis unterscheidet

Die momentane Debatte arbeitet häufig mit einfachen Gegensätzen. Auf der einen Seite stehen Menschen, die arbeiten wollen, auf der anderen Seite angebliche Verweigerer.

In der Arbeit der Jobcenter ist die Realität komplizierter. Viele Leistungsbeziehende haben gesundheitliche Einschränkungen, familiäre Belastungen, Schulden, fehlende Qualifikationen oder mehrere Probleme gleichzeitig.

Eine Befragung der Bertelsmann Stiftung zeigt, wie verbreitet solche Hürden sind. 45 Prozent der befragten Bürgergeldbeziehenden gaben an, an einer psychischen oder chronischen Erkrankung zu leiden.

Die Bundesagentur für Arbeit weist selbst darauf hin, dass Jobcenter Menschen mit körperlichen oder psychischen Erkrankungen unterstützen können. Dazu zählen Beratung, gesundheitsbezogene Angebote und bei Bedarf eine ganzheitliche Betreuung.

Solche Angebote funktionieren jedoch nicht automatisch. Sie brauchen Personal, Zeit, medizinische Einschätzung und eine Zusammenarbeit mit Fachstellen.

Gerade psychische Erkrankungen sind oft nicht sofort sichtbar. Wer im Gespräch angepasst wirkt, kann dennoch im Alltag kaum belastbar sein.

Schon in einer früheren Debatte über Kürzungen bei Arbeitsmarktmaßnahmen beschrieb Büsse die Situation vieler Betroffener mit deutlichen Worten: „Es sind Menschen ohne Ausbildung, mit gesundheitlichen Einschränkungen oder auch Überschuldung. Sie brauchen intensive Unterstützung.“

Überblick: Zwei Sichtweisen auf die Reform

Reformansatz Einwand aus der Praxis
Mehr Verbindlichkeit soll Menschen schneller in Arbeit bringen. Viele Betroffene brauchen zunächst gesundheitliche Stabilisierung, bevor Vermittlung realistisch ist.
Versäumte Termine sollen stärkere Folgen haben. Psychische Erkrankungen können dazu führen, dass Termine trotz grundsätzlicher Bereitschaft nicht wahrgenommen werden.
Sanktionen sollen Missbrauch und fehlende Mitwirkung verhindern. Kürzungen können bei kranken Menschen Existenzangst verstärken und die Rückkehr in Arbeit erschweren.
Jobcenter sollen schneller auf Erwerbsarbeit ausrichten. Ohne medizinische, psychologische und soziale Unterstützung bleibt Vermittlung oft wirkungslos.

Ein lokales Thema mit bundesweiter Bedeutung

Der Fall Hannover steht für eine größere sozialpolitische Frage. Wie streng darf ein Grundsicherungssystem sein, wenn ein Teil der Leistungsbeziehenden gesundheitlich nur eingeschränkt belastbar ist?

Die Antwort entscheidet darüber, ob die Reform Menschen tatsächlich näher an Arbeit bringt oder ob sie vor allem Druck erzeugt. Aus Sicht vieler Praktikerinnen und Praktiker reicht es nicht, Pflichten zu verschärfen.

Nötig ist eine genaue Unterscheidung zwischen fehlender Mitwirkung und fehlender Leistungsfähigkeit. Diese Unterscheidung ist aufwendig, aber für faire Entscheidungen unverzichtbar.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine 32-jährige Bürgergeldbezieherin erhält eine Einladung zu einer Qualifizierungsmaßnahme. Sie möchte grundsätzlich wieder arbeiten, leidet aber seit Monaten unter Depressionen und verlässt an manchen Tagen kaum die Wohnung.

Nach den neuen Regeln könnte ein Abbruch der Maßnahme finanzielle Folgen haben. Sinnvoller wäre in einem solchen Fall zunächst eine gesundheitliche Abklärung, eine engere Begleitung und ein schrittweiser Wiedereinstieg mit realistischen Anforderungen.

Erst wenn Stabilität erreicht ist, kann Qualifizierung greifen. Genau darin liegt die Botschaft aus Hannover: Wer Arbeitsmarktpolitik ernst meint, muss auch seelische Gesundheit ernst nehmen.

Quellen

Hannoversche Allgemeine Zeitung: Bericht über die Kritik von Jobcenter-Chefin Ana Paula Büsse an der Bürgergeldreform und das Projekt ReHaTOP, ReHaTOP: Projektinformationen zur Unterstützung psychisch erkrankter Menschen mit Bürgergeldbezug in Hannover.