Krankenkassen sind verpflichtet, bis zu 78 Wochen Krankengeld zu zahlen, wenn Versicherte chronisch krank sind. Das machen Versicherungen ungern, da es für sie hohe Kosten bedeutet. Die Mitarbeiter kennen Tricks und Strategien, Betroffenen den Bezug von Krankengeld auszureden, und auch legale Mittel, um zu prüfen, ob sie Krankengeld zahlen müssen.
Betroffene zu zwingen, eine Reha zu absolvieren, ist ein Recht der Versicherung, dem Sie sich nicht entziehen können.
Die Verpflichtung zur Reha
Die Krankenversicherung kann Sie während des Bezugs des Krankengeldes, dazu auffordern, eine Reha zu beantragen.
Zwei Ergebnisse der Reha können dazu führen, dass die Krankenkasse das Geld für ihr Krankengeld spart: Erstens könnte die Reha so erfolgreich sein, dass Sie wider arbeiten können und kein Krankengeld mehr beziehen müssen. Zweitens könnte die Reha ergeben, dass Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Dann würden Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen / beziehen statt Krankengeld.
Verdacht der Erwerbsminderung
Die Krankenversicherung wird Sie vermutlich dann dazu auffordern, eine Reha zu beantragen, wenn der Verdacht besteht, dass Sie nicht mehr erwerbsfähig sind, und damit ein Fall für die Rentenversicherung und nicht für die Krankenkasse.
Diesen Antrag zu einer Reha müssen Sie selbst stellen, und zwar bei der Rentenversicherung, verbunden mit einem Antrag auf Übergangsgeld. Sie können sich die jeweilige Klinik auswählen.
Wenn Sie Post von der Krankenkasse mit der Aufforderung zur Reha erhalten, dann haben Sie zehn Wochen Zeit. Stellen Sie den Antrag nicht, dann sperrt die Versicherung nach zehn Wochen das Krankengeld.
Können Sie Widerspruch einlegen?
Sie können Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenversicherung einlegen. Das wird allerdings lediglich dazu führen, Zeit zu schinden, da die Zehn-Wochen-Frist still steht, solange der Widerspruch bearbeitet wird.
Erfolgreich wird ein solcher Widerspruch voraussichtlich nicht sein, denn die Krankenkasse hat das Recht, zu fordern, dass Ihre Arbeitsfähigkeit in der Reha geprüft wird.
Sie können sich der Forderung der Krankenkasse also nicht entziehen und zugleich weiterhin Krankengeld beziehen.
Ihnen bleiben Monate
In jedem Fall bleiben Ihnen zehn Wochen, also zweieinhalb Monate, in denen Sie auf jeden Fall Krankengeld beziehen. Es ist ratsam, den Antrag zur Reha erst gegen Ende der Frist zu setzen.
Es ist dann unwahrscheinlich, dass die Reha sofort einen Platz für Sie hat. Erfahrungsgemäß vergeht ein Viertel- oder sogar ein halbes Jahr, bis Ihre Maßnahme anfängt. Bis dahin bekommen Sie also weiterhin Krankengeld.
Das gesamte Krankengeld würde 78 Wochen laufen, also knapp 18 Monate. Nehmen wir einmal an, Ihre Krankenkasse drängt Sie zur Reha, nachdem Sie bereits drei Monate Krankengeld beziehen, Sie stellen kurz vor dem Ablauf der Zehn-Wochen-Frist Ihren Antrag, und es dauert noch einmal drei Monate, bis die Maßnahme beginnt. Dann haben Sie bis dahin von den 18 Monaten bereits mehr als acht in Anspruch genommen.
Keine Panik
Ein Bescheid der Krankenkasse während des Bezugs von Krankengeld, mit der Aufforderung eine Reha zu beantragen, reißt Ihnen also nicht plötzlich den Boden unter den Füßen weg. Was dann später bei der Reha herauskommt, ist abhängig von Ihrem gesundheitlichen Zustand.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.