Rente: Welche Jahrgänge können 2025 in Rente gehen?

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Welche Jahrgänge können 2025 in die Altersrente gehen? Das hängt davon ab, wie lange Sie in die Rentenkasse einzahlten, ob Sie als langjährig versichert gelten oder sogar als besonders langjährig versichert, oder ob Sie einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen geltend machen.

Es gibt eine Regelaltersgrenze

Für die Altersrente gilt eine Regelaltersgrenze. Diese wird für jeden Geburtsjahrgang erhöht, bis sie bei 67 Jahren liegt. Es gibt besondere Rentenformen, bei denen Sie vor diesem Regelalter in den Ruhestand eintreten können, doch auch diese Frührenten bemessen sich am Regelalter.

Eine Altersrente losgelöst von dieser Grenze ist nicht möglich. Mit 45 Beitragsjahren haben Sie Anspruch auf eine Altersrente als besonders langjährig Versicherter. Trotzdem können Sie noch nicht in Rente gehen, wenn Sie jünger sind als das Regelalter minus der zwei Jahre, zu denen Sie diese Rente berechtigt sind.

Zusätzliche Beiträge, um den Rentenbeginn noch weiter vorzuziehen, sind ebenfalls nicht zulässig. Ein früherer Rentenbeginn als bei den vorgesehenen vorzeitigen Altersrenten ist damit nicht möglich.

Wer kann 2025 in die reguläre Altersrente?

Die reguläre Altersrente können Sie beanspruchen, wenn Sie mindestens fünf Jahre als Versicherter bei der Rentenkasse nachweisen und die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Das nötige Alter, um die Rente zu beantragen, erreichen Sie 2025, wenn Sie zwischen dem 02.12.1958 und dem 01.10.1959 geboren sind. Beim Jahrgang 1958 gilt hier exakt das 66. Lebensjahr.

Für den Jahrgang 1959 liegt das Regelalter hingegen bei 66 Jahren und zwei Monaten. Bis zum Geburtstag am 01.10.1959 könnten Sie also noch am ersten Dezember 2025 in Rente gehen, danach erst ab Januar 2026.

Die Altersrente für langjährig Versicherte

Das Regelalter gilt auch für langjährig Versicherte, die mindestens 35 Jahre bei der Rentenversicherung nachweisen. Diese können jedoch bis zu vier Jahre früher in den Ruhestand gelangen, wenn sie bereits sind, dafür hohe Abschläge zu leisten.

Jeder Monat vor dem Regelalter kostet 0,3 Prozent der Rente, bei vier Jahren sind das 14,4 Prozent.

Nehmen Sie das in Kauf, dann können Sie als langjährig Versicherter mit genau 63 Jahren in Rente gehen. 2025 ist dies der Fall, wenn Sie zwischen dem 02.12.1961 und dem 01.12.1962 geboren wurden. Als Jahrgang 1961 müssten Sie dann 12,6 Prozent Abschläge leisten, wenn sie 1962 geboren sind, sogar 13,2 Prozent.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Anders sieht es bei den besonders langjährig Versicherten aus. Als diese zählt die Rentenkasse diejenigen, die mindestens 45 Jahre Wartezeit nachweisen. Im Unterschied zu den langjährig Versicherten können diese zwei Jahre früher in Ruhestand gehen, ohne dafür Abschläge leisten zu müssen.

2025 sind das die Jahrgänge 1960 und 1961 und hier diejenigen, die zwischen dem 02.08.1960 und dem 01.06.1961 zur Welt kamen. Bei beiden Jahrgängen gelten unterschiedliche Regelaltersgrenzen.

Beim Jahrgang 1960 liegen diese bei 66 Jahren und vier Monaten, und 1961 bei 64 Jahren und sechs Monaten. Minus zwei Jahre bedeutet also: Als besonders langjährig Versicherter des Jahrgangs 1960 können Sie mit 64 Jahren und vier Monaten in Rente gehen, im Jahrgang 1961 erst mit 64 Jahren und sechs Monaten.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Versicherte mit Schwerbehinderung können bei 35 Jahren Wartezeit sowohl ohne Abschläge als auch mit Abschlägen früher in die Rente eintreten. Ohne Abschläge können Sie – wie besonders langjährig Versicherte – zwei Jahre vor dem Regelalter eine Rente beanspruchen, und mit Abschlägen noch einmal drei Jahre früher.

Mit Abschlägen können Sie 2025 eine frühzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen, wenn ihr Geburtstag zwischen dem 2. Februar 1963 und dem 31.12.1963 liegt. Stichtag für Sie ist also der 61. Geburtstag plus zehn Monate.