Krankenkassen verpflichten zur Reha um Krankengeld zu stoppen

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Krankenkassen sind verpflichtet, bis zu 78 Wochen Krankengeld zu zahlen, wenn Versicherte chronisch krank sind. Das machen Versicherungen ungern, da es fรผr sie hohe Kosten bedeutet. Die Mitarbeiter kennen Tricks und Strategien, Betroffenen den Bezug von Krankengeld auszureden, und auch legale Mittel, um zu prรผfen, ob sie Krankengeld zahlen mรผssen.

Betroffene zu zwingen, eine Reha zu absolvieren, ist ein Recht der Versicherung, dem Sie sich nicht entziehen kรถnnen.

Die Verpflichtung zur Reha

Die Krankenversicherung kann Sie wรคhrend des Bezugs des Krankengeldes, dazu auffordern, eine Reha zu beantragen.

Zwei Ergebnisse der Reha kรถnnen dazu fรผhren, dass die Krankenkasse das Geld fรผr ihr Krankengeld spart: Erstens kรถnnte die Reha so erfolgreich sein, dass Sie wider arbeiten kรถnnen und kein Krankengeld mehr beziehen mรผssen. Zweitens kรถnnte die Reha ergeben, dass Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind.

Dann wรผrden Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen / beziehen statt Krankengeld.

Verdacht der Erwerbsminderung

Die Krankenversicherung wird Sie vermutlich dann dazu auffordern, eine Reha zu beantragen, wenn der Verdacht besteht, dass Sie nicht mehr erwerbsfรคhig sind, und damit ein Fall fรผr die Rentenversicherung und nicht fรผr die Krankenkasse.

Diesen Antrag zu einer Reha mรผssen Sie selbst stellen, und zwar bei der Rentenversicherung, verbunden mit einem Antrag auf รœbergangsgeld. Sie kรถnnen sich die jeweilige Klinik auswรคhlen.

Wenn Sie Post von der Krankenkasse mit der Aufforderung zur Reha erhalten, dann haben Sie zehn Wochen Zeit. Stellen Sie den Antrag nicht, dann sperrt die Versicherung nach zehn Wochen das Krankengeld.

Kรถnnen Sie Widerspruch einlegen?

Sie kรถnnen Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenversicherung einlegen. Das wird allerdings lediglich dazu fรผhren, Zeit zu schinden, da die Zehn-Wochen-Frist still steht, solange der Widerspruch bearbeitet wird.

Erfolgreich wird ein solcher Widerspruch voraussichtlich nicht sein, denn die Krankenkasse hat das Recht, zu fordern, dass Ihre Arbeitsfรคhigkeit in der Reha geprรผft wird.

Sie kรถnnen sich der Forderung der Krankenkasse also nicht entziehen und zugleich weiterhin Krankengeld beziehen.

Ihnen bleiben Monate

In jedem Fall bleiben Ihnen zehn Wochen, also zweieinhalb Monate, in denen Sie auf jeden Fall Krankengeld beziehen. Es ist ratsam, den Antrag zur Reha erst gegen Ende der Frist zu setzen.

Es ist dann unwahrscheinlich, dass die Reha sofort einen Platz fรผr Sie hat. ErfahrungsgemรครŸ vergeht ein Viertel- oder sogar ein halbes Jahr, bis Ihre MaรŸnahme anfรคngt. Bis dahin bekommen Sie also weiterhin Krankengeld.

Das gesamte Krankengeld wรผrde 78 Wochen laufen, also knapp 18 Monate. Nehmen wir einmal an, Ihre Krankenkasse drรคngt Sie zur Reha, nachdem Sie bereits drei Monate Krankengeld beziehen, Sie stellen kurz vor dem Ablauf der Zehn-Wochen-Frist Ihren Antrag, und es dauert noch einmal drei Monate, bis die MaรŸnahme beginnt. Dann haben Sie bis dahin von den 18 Monaten bereits mehr als acht in Anspruch genommen.

Keine Panik

Ein Bescheid der Krankenkasse wรคhrend des Bezugs von Krankengeld, mit der Aufforderung eine Reha zu beantragen, reiรŸt Ihnen also nicht plรถtzlich den Boden unter den FรผรŸen weg. Was dann spรคter bei der Reha herauskommt, ist abhรคngig von Ihrem gesundheitlichen Zustand.