Hartz IV: Zwangs- Rente kann gestoppt werden

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Bei ALG I: Schnell Arbeitslosengeld II beantragen, um die sog. Zwangsrente zu stoppen. Die 58 Regelung läuft in diesem Jahr aus.

Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) rät Arbeitslosengeld Eins Empfängern, die mindestens das achtundfünfiziste (58) Lebensjahr erreicht haben, schnell zu handeln, da ansonsten die Armuts- Zwangsverrentung droht. Dazu heißt es: Geringverdiener und Bezieher von Arbeitslosengeld I, die einen bestehenden Anspruch auf ergänzendes ALG II bisher nicht wahrgenommen haben, sollten noch in diesem Jahr einen Antrag stellen. Das rät die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) allen Älteren ab 58 Jahren. Die Einigung innerhalb der Koalition zur Zwangsrente sei „unzureichend“. Die KOS ruft dazu auf, Protestbriefe an Abgeordnete zu schreiben und sich mit Widerspruch und Klage gegen die Zwangsverrentung zu wehren.

„Der Kompromiss der Koalition verringert zwar die Zahl der Betroffenen, löst aber das Problem nicht“ kritisiert Martin Künkler von der KOS. „Niemand darf gegen seinen Willen in eine Rente mit Abschlägen abgeschoben werden“, forderte Künkler. Weiterhin von der Zwangsrente bedroht sei die Altersgruppe der 63- und 64-Jährigen, der Renten-Abschläge bis 7,2 Prozent drohten.

Sozialverbände hatten bereits letzte Woche massive Kritik zum auslaufen der 58er Regelung geäußert. Es muss im SGB II gesetzlich klargestellt werden, dass Arbeitslose nicht in eine Altersrente mit Abschlägen gezwungen werden dürfen. Eine solche Zwangsverrentung wäre die unweigerliche Folge, wenn die Regelung im § 5 Abs. 3 SGB II nach Auslaufen der Übergangregelungen (in Verbindung mit der so genannten 58er-Regelung) ohne Änderung wirksam wird.
In bestimmten Fällen könne aber auch dieser Zwangsverrentung vorgebeugt werden: So gebe es eine Schutzregel für so genannte „Altfälle“: Wer bereits mindestens 58 Jahre alt ist oder bis zum Jahresende noch wird und vor dem 1.1.2008 einen Anspruch auf ALG II hat, darf grundsätzlich nicht zwangsverrentet werden. „Deshalb kann es vorteilhaft sein, einen bisher nicht wahrgenommenen Anspruch zu realisieren und einen Antrag zu stellen“ erläutert Künkler. Dies betreffe die so genannte Dunkelziffer: also Personen, die von ihrem Einkommen und Vermögen her leistungsberechtigt sind, bisher aber kein ALG II beziehen.

Allen anderen, denen auch nach der von der Koalition angekündigten Änderung ab dem nächstem Jahr die Zwangsrente droht, empfiehlt die Koordinierungsstelle, Widerspruch einzulegen und sich an die Sozialgerichte zu wenden. Tipps zur rechtlichen Gegenwehr bietet die KOS auf ihrer Internetseite an. (KOS, gegen-hartz.de, 05.12.07)

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