ArGe Köln zum Dritten – Schikanen gehen weiter oder befinden wir uns in einem Tollhaus
Nachdem ich bereits im Oktober von den Schikanen berichtet hatte, denen Hartz IV Empfänger in Köln ausgesetzt sind, indem sie verschiedenste Dokumente in Kopie einreichen sollten, gehen diese Schikanen heute weiter. Zwar wurde von der ArGe Leitung die Einzugsberechtigung auf das jeweilige Bankkonto zurückgezogen, da sie eingesehen hatte, dass das gegen die §§ 45 bis 50 SGB X verstieß (es ist schon seltsam, dass die Rechtmäßigkeit dieser Forderung erst geprüft wurde, nachdem es publiziert wurde, und nicht wie es sich gehören würde vor der Forderung an die Betroffenen) , aber nun hat man sich in Köln weitere Sachen ausgedacht, um die Betroffenen zur Vorlage verschiedenster Dokumente zu zwingen. Alles unter dem Deckmäntelchen der ständig angesprochenen Mitwirkungspflicht. Natürlich verbunden mit der Drohung, anderenfalls die Leistungen zu kürzen oder gar einzustellen.
Die Vorlage der Dokumente wird in diesem Fall nicht etwa beim Erstantrag eingefordert, sondern nachdem die sechsmonatige Verlängerung gerade erfolgt ist. So sollen nun folgende Unterlagen vorgelegt werden. Erstens die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Dies ist nach etlichen Gerichtsurteilen rechtswidrig, denn nur bei begründetem Verdacht des Leistungsmissbrauchs, der sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen muss, kann dies die ArGe verlangen. So unter anderem das Hessische Landessozialgericht mit Urteil vom 22.08.2005. Zweitens eine Kopie des Sozialversicherungsausweises, eines Ausweises, der seit Jahren nicht mehr in Gebrauch ist und den viele bereits nicht mehr besitzen. Drittens eine Kopie der Krankenversicherungskarte, deren Vorlage völlig unnütz ist, denn die ArGe hat die für sie in Frage kommen Daten des Leistungsempfängers seit dem Erstantrag. Des weiteren soll der Leistungsempfänger eine Kopie des längst vorliegenden Mietvertrages vorlegen, eine Mietbescheinigung des Vermieters und eine Erklärung über Mieterhöhung und Nebenkostenabrechnung. Auch das Unterlagen, die völlig sinnlos sind und die dem Leistungsempfänger gegenüber seinem Vermieter als Hartz IV Betroffener ausweist, etwas was von keinem verlangt werden kann. Der ArGe hat der bereits seit langem in Kopie vorliegende Mietvertrag zu reichen.
Doch was nun folgt ist absolut widersinnig, und könnte als Realsatire angesehen werden. Der Leistungsempfänger soll eine Antragsbegründung der ArGe ausfüllen, warum er Alg II bezieht. Hier stellt sich die Frage, was sich die ArGe wohl dabei denkt, denn ist es nicht Grund genug, erwerbslos zu sein, was ja im Erstantrag dargelegt worden ist. Und zu guter Letzt, und das kann wirklich nur als schlechter Scherz aufgefasst werden, soll ein Merkblatt für den Bezug von Alg II unterschrieben zurück gesandt werden, bei dem zum einen kein Platz für eine Unterschrift vorgesehen ist, denn es ist ein Merkblatt und nichts anderes, und bei dem zweitens der letzte Satz folgendermaßen lautet: „Für den weiteren Arbeitslosenhilfebezug im Jahr 2004 weise ich nochmals darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, der Agentur für Arbeit jede Änderung in den Verhältnissen, die für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe erheblich ist, unverzüglich mitzuteilen“. Wenn man sich das ganze ansieht, dann hat man den Eindruck sich in einem Tollhaus zu befinden. Da werden Sachen angefordert, die zum einen längst vorliegen, des weiteren deren Anforderung ungesetzlich sind und die sich auf den Bezug der nicht mehr existierenden Arbeitslosenhilfe bei der Agentur für Arbeit für das Jahr 2004 beziehen, unter der Überschrift „Wichtige Hinweise und Informationen zu Ihren Pflichten, wenn sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) in Anspruch nehmen“. Es sei die Frage erlaubt, was sich die Kölner ArGe dabei denkt. Entweder wollen sie die Empfänger von Alg II bewusst schikanieren, oder sie wissen nicht was sie tun. Denn sollten einige Unterlagen im ständigen Umorganisierungschaos verloren gegangen sein, so könnten sie natürlich bei dem Leistungsempfänger erbeten werden, und ich meine wirklich bitten, ohne den ultimativen Aufforderungscharakter mit den entsprechenden Drohungen.
Ich habe aber den Eindruck, dass die Kölner ArGe absolut unorganisiert ist, das aber nicht zugeben will, demzufolge ständig versucht zumindest eine gewisse Organisation herein zu bringen, das aber nur glaubt zu können, indem sie die Leistungsempfänger mit ständig neuen Forderungen belästigt und bedroht. Und dass ständig Unterlagen unauffindbar sind, ist ein offenes Geheimnis, genauso wie die Computerakten völlig unvollständig sind. Ganz abgesehen davon, dass die Computer mehr oder weniger regelmäßig ihren Geist aufgeben. Und das alles auf dem Rücken derer, die Alg II beziehen. Und es sollte auch die Frage gestellt werden, ob die so genannten Fallmanager nichts anderes zu tun haben, als diese völlig unsinnigen Dinge anzufordern. Wäre es nicht eher ihre vorrangige Aufgabe, den Betroffenen eine Arbeitsstelle zu vermitteln? Wenn es aber so sein sollte, dass es die vorrangige Aufgabe der Fallmanager ist, die Betroffenen zu schikanieren, dann ist es nicht verwunderlich, dass die Zahl der in Arbeit vermittelten Langzeitarbeitslosen statistisch fast nicht zu erfassen ist. Peter Löwisch, Eintrachtstr. 72-78, 50668 Köln, Tel: 0221/133782, Mobil 0172/4579183, Web: www.medien-loewisch.de und www.medien-direkt.homepage24.de (10.04.07)
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