Noch keine Klärung im Fall Hannemann
03.03.2014
Am vergangenen Freitag ging die Gerichtsverhandlung Jobcenter vs. Inge Hannemann in die nächste Runde. Eine Entscheidung, ob die ehemalige Hannemann in ihren Job zurückkehren darf, fiel aber noch nicht. Die Aktivistin gegen die unmenschlichen Hartz IV Gesetze lässt sich dennoch nicht entmutigen. "Notfalls ziehe ich vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte", erklärte die 45-Jährige.
Hannemann kämpft für die Abschaffung von Hartz IV
Hannemann war seit Mitte 2011 als Arbeitsvermittlerin für jugendliche Hartz IV-Bezieher, die als schwer zu vermitteln galten, im Jobcenter Altona tätig. Da sie sich weigerte Sanktionen zu verhängen, wenn die Jugendlichen beispielsweise einen Termin versäumten, und zudem öffentlich in ihrem Blog das Hartz IV-System und vor allem die menschenunwürdigen Sanktionen in Form von Leistungskürzungen kritisierte, wurde sie von ihrem Arbeitgeber am 22. April 2013 suspendiert. Das Angebot, alternativ eine Stelle in der Jugendhilfe anzunehmen, lehnte Hannemann ab. Die 45-Jähre will ihren alten Job zurück. Deshalb klagt sie vor Gericht. Längst geht es aber nicht mehr allein darum. Hannemann engagiert sich politisch für die Abschaffung von Hartz IV und allgemein gegen soziale Ungerechtigkeit. Bei der Wahl zur Bezirksversammlung Altona will sie für die Linken antreten.
Hannemann will sich notfalls durch alle Instanzen klagen
Die ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin ist in Bezug auf das richterliche Urteil realistisch. Sie rechne gar nicht damit, die Verhandlung zu gewinnen, erklärte sie. Dennoch würde sie weiter klagen, um das Thema in die Öffentlichkeit und die Politik zu bringen. Ihr Fall ist längst zum Politikum geworden.
Das Jobcenter wirft Hannemann vor, in 45 Fällen unrechtmäßig keine Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher verhangen zu haben, obwohl diese gemäß der Sanktionsparagraphen des SGB II hätten durchgesetzt werden müssen. Die 45-Jährige widerspricht den Vorwürfen nur in einigen wenigen Fällen, in denen nach ihren Angaben tatsächlich keine Sanktionen nach gültigem Recht verhängt werden duften. In allen anderen Fällen handelte Hannemann bewusst entgegen der Gesetzeslage, da sie Sanktionen für verfassungswidrig hält. Somit sei sie sogar verpflichtet gewesen, keine Leistungskürzungen zu veranlassen, argumentiert Hannemanns Anwalt, Johannes Sundermann. Eine Einigung konnte vor Gericht auch am Freitag nicht erzielt werden. Die nächste Verhandlung wird für Juni erwartet. (ag)
Bild: "http://videoatonale.blogspot.de/"
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