Eine alleinerziehende Hartz IV-Empfรคnger ist verzweifelt. Aufgrund einer Beschattung durch das Jobcenter wurden ihr nun sรคmtliche Hartz IV-Leistungen gestrichen. รbernimmt das Jobcenter nun Detektivarbeiten?
Ablehnungsbescheid vom Jobcenter
Alleinerziehend zu sein ist bereits eine Herausforderung. Wenn man zusรคtzlich noch Hartz IV-Leistungen beantragen muss, ist diese Herausforderung noch schwieriger zu bewรคltigen. Und das vor allem dann, wenn das Jobcenter einem nicht einmal glaubt Hartz IV berechtigt zu sein. Die Betroffene Hartz IV-Bezieherin hat nun aufgrund von Beschattungsmaรnahmen durch das Jobcenter einen Ablehnungsbescheid erhalten. Sรคmtliche Hartz IV-Leistungen wurden ihr gestrichen.
Hartz IV-Bezieherin lebt nur von Kindergeld
Die Hartz IV-Empfรคnger befindet sich nun in einer finanziellen Notsituation. Vorher hat das Jobcenter ihre Miete in Hรถhe von 550 EUR sowie einen Regelsatz in Hรถhe von 388 EUR gezahlt. Aufgrund des Ablehnungsbescheides erfolgen diese Zahlungen nun nicht mehr. Die Hartz IV-Bezieherin lebt derzeit von Kindergeld und Unterhalt. Dies reicht jedoch nicht fรผr die Zahlung der Miete und der Sicherung des Existenzminimums aus.
Kontrolle durchs Fenster
Die Hartz IV-Bezieherin hat die Vermutung, dass das Jobcenter davon ausgeht, sie hรคtte einen Lebensabschnittsgefรคhrten. Ist dies nรคmlich der Fall, kรถnnte der Hartz IV-Anspruch der Hartz IV-Empfรคngerin wesentlich geringer ausfallen oder ganz wegfallen. Aufgrund dieser Vermutung hat das Jobcenter laut eigenen Angaben 31 Mal die betroffene Hartz IV-Bezieherin aufgesucht und in ihre Wohnungsfenster gestarrt. Ergebnis der ganzen Detektivarbeit war, dass das Jobcenter trotz vollmรถblierter Wohnung davon ausging, die Wohnung sei unbewohnt. Aus diesem Grund hรคtte die Hartz IV-Bezieherin auch einen Anspruch auf die bewilligten Hartz IV-Leistungen.
Hartz IV-Bezieherin wehrt sich
Gegen den Ablehnungsbescheid hat die Hartz IV-Bezieherin Widerspruch erhoben und sich den Eingang auch bestรคtigen lassen. Das Jobcenter macht ihr jedoch weiterhin das Leben schwer. Weil die Hartz IV-Bezieherin nachvollziehen wollte, wann die Jobcenter-Mitarbeiter sie aufgesucht haben, hatte sie Akteneinsicht beantragt. Nach Rรผckfragen teilte das Jobcenter jedoch mit, ein solcher Antrag sei nie eingegangen.
Wie auch in den letzten Monaten setzen die Jobcenter anscheinend immer noch auf ausfรผhrliche Detektivarbeit, um so Hartz IV-Leistungen einbehalten zu kรถnnen. Diese Art der Sparmaรnahme geht jedoch zu Lasten der Hartz IV-Bezieher.