Hartz IV: Jobcenter beschattet alleinerziehende Mutter

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Eine alleinerziehende Hartz IV-Empfänger ist verzweifelt. Aufgrund einer Beschattung durch das Jobcenter wurden ihr nun sämtliche Hartz IV-Leistungen gestrichen. Übernimmt das Jobcenter nun Detektivarbeiten?

Ablehnungsbescheid vom Jobcenter

Alleinerziehend zu sein ist bereits eine Herausforderung. Wenn man zusätzlich noch Hartz IV-Leistungen beantragen muss, ist diese Herausforderung noch schwieriger zu bewältigen. Und das vor allem dann, wenn das Jobcenter einem nicht einmal glaubt Hartz IV berechtigt zu sein. Die Betroffene Hartz IV-Bezieherin hat nun aufgrund von Beschattungsmaßnahmen durch das Jobcenter einen Ablehnungsbescheid erhalten. Sämtliche Hartz IV-Leistungen wurden ihr gestrichen.

Hartz IV-Bezieherin lebt nur von Kindergeld

Die Hartz IV-Empfänger befindet sich nun in einer finanziellen Notsituation. Vorher hat das Jobcenter ihre Miete in Höhe von 550 EUR sowie einen Regelsatz in Höhe von 388 EUR gezahlt. Aufgrund des Ablehnungsbescheides erfolgen diese Zahlungen nun nicht mehr. Die Hartz IV-Bezieherin lebt derzeit von Kindergeld und Unterhalt. Dies reicht jedoch nicht für die Zahlung der Miete und der Sicherung des Existenzminimums aus.

Kontrolle durchs Fenster

Die Hartz IV-Bezieherin hat die Vermutung, dass das Jobcenter davon ausgeht, sie hätte einen Lebensabschnittsgefährten. Ist dies nämlich der Fall, könnte der Hartz IV-Anspruch der Hartz IV-Empfängerin wesentlich geringer ausfallen oder ganz wegfallen. Aufgrund dieser Vermutung hat das Jobcenter laut eigenen Angaben 31 Mal die betroffene Hartz IV-Bezieherin aufgesucht und in ihre Wohnungsfenster gestarrt. Ergebnis der ganzen Detektivarbeit war, dass das Jobcenter trotz vollmöblierter Wohnung davon ausging, die Wohnung sei unbewohnt. Aus diesem Grund hätte die Hartz IV-Bezieherin auch einen Anspruch auf die bewilligten Hartz IV-Leistungen.

Hartz IV-Bezieherin wehrt sich

Gegen den Ablehnungsbescheid hat die Hartz IV-Bezieherin Widerspruch erhoben und sich den Eingang auch bestätigen lassen. Das Jobcenter macht ihr jedoch weiterhin das Leben schwer. Weil die Hartz IV-Bezieherin nachvollziehen wollte, wann die Jobcenter-Mitarbeiter sie aufgesucht haben, hatte sie Akteneinsicht beantragt. Nach Rückfragen teilte das Jobcenter jedoch mit, ein solcher Antrag sei nie eingegangen.

Wie auch in den letzten Monaten setzen die Jobcenter anscheinend immer noch auf ausführliche Detektivarbeit, um so Hartz IV-Leistungen einbehalten zu können. Diese Art der Sparmaßnahme geht jedoch zu Lasten der Hartz IV-Bezieher.