Hartz IV-Beziehern werden Wohnkosten gekürzt

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Im vergangenen Jahr haben die Jobcenter Hartz IV-Beziehern rund 560 Millionen Euro an Unterkunfts- und Heizkosten gekürzt. Angeblich seien die von Hartz IV-Beziehern bewohnten Wohnungen zu teuer.

Jede 5. Bedarfsgemeinschaft ist betroffen

Im Jahr 2017 wurden jeder 5. Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft die Kosten für Unterkunft und Heizung gekürzt. Prozentual gesehen sind die 18 Prozent aller Hartz IV-Bezieher. Inwieweit die Vermieter von der Kürzung der Hartz IV-Leistungen betroffen sind, weil sie die Miete nicht erhalten, ist noch unbekannt. Durchschnittlich werden ungefähr 80 EUR pro Haushalt einbehalten.

Regionale Unterschiede

Bei den Kürzungen der Hartz IV-Leistungen ergaben sich zudem regionale Unterschiede. In Rheinland-Pfalz müssen ungefähr 27 Prozent mit der Kürzung ihrer Wohnkosten leben. In Bremen sind es im Vergleich nur 12,3 Prozent. Im Saarland sind es 22,5 Prozent, Baden-Württemberg 21 Prozent, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt 20,8 Prozent, Bayern 20,1 Prozent und in Hessen 18,2 Prozent.

Gründe für die Kürzung

Als Grund für die Kürzung der Wohnkosten führt das Jobcenter häufig die Unangemessenheit an. Die Angemessenheit der Wohnkosten ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt, sondern fällt von Jobcenter zu Jobcenter aufgrund der regionalen Gegebenheiten unterschiedlich aus. Aber auch Mietminderungen oder Gutschriften aus Nebenkostenabrechnungen werden durch die Jobcenter von den anerkannten Kosten abgezogen.

Jobcenter enthalten den Hartz IV-Beziehern Gelder

Durch vermeintlich zu teure Wohnungen enthalten die Jobcenter den Hartz IV-Bezieher knapp eine halbe Millionen Euro an Leistungen. Gerade die bundesweiten Unterschiede im Hinblick auf die Angemessenheit einer Wohnung und die erfolgten Kürzungen der Wohnkosten zeigt, dass die Hartz IV-Regelung einer Überprüfung bedarf. Hartz IV-Empfänger sind auf die Übernahme der Wohnkosten angewiesen.

Die Deckung der Wohnkosten durch den Regelsatz in Höhe von derzeit 416 EUR ist den Hartz IV-Bezieher nicht zumutbar. Dieser reicht gerade einmal so zur Deckung des Existenzminimums. Um das Existenzminimum konstant sicherzustellen fordern viele nun die Einführung der Mindestsicherung von 1.050 EUR im Monat was zusätzlich durch ein Wohngeld ergänzt werden soll.

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