Untätigkeitsklage bei Hartz IV mit Mustervorlage
Nicht selten werden Entscheidungen seitens des Jobcenters über Monate nicht gefällt. Für Hartz IV Beziehende sind das unhaltbare Zustände. Wir zeigen, wann und wie man eine Untätigkeitsklage einreicht.
Sofern eine Verwaltungsentscheidung längere Zeit ausbleibt, besteht die Möglichkeit zur kostenfreien Untätigkeitsklage nach § 88 SGG. Sollte ein Bescheid sechs Monate nach Beantragung von Leistungen noch nicht vorliegen, so kann eine Untätigkeits- klage beim Sozialgericht erhoben werden (§ 88 Abs.1 SGG).
Steht hingegen ein Bescheid auf ihren Widerspruch (Widerspruchs- bescheid) aus, kann bereits nach einer Frist von drei Monaten die Untätigkeitsklage erhoben werden (§ 88 Abs. 2 SGG).
Muster für eine Untätigkeitsklage
Untätigkeitsklage
Hiermit erhebe ich
Vorname Name, Strasse, PLZ Ort
als gesetzlicher Vertreter unserer Bedarfsgemeinschaft Klage gegen die
Name der Behörde, Strasse, PLZ Ort
wegen Untätigkeit.
Ich beantrage:
1. die Beklagte zur Nachzahlung der Heizkosten für das Jahr … in Höhe von … Euro zu verurteilen, welche laut Betriebskostenabrechnung vom … seit dem … fällig sind und von mir mit Schreiben vom … bei der Beklagten beantragt wurden.
2. die Beklagte zur Zahlung meiner außergerichtlichen und gerichtlichen Aufwendungen in dieser Angelegenheit zu verurteilen.
Antragsbegründung:
Es handelt sich um eine Heizkostennachzahlung (Anlage 1), welche seit dem … fällig ist. Es droht deshalb eine Mahnung, durch welche weitere Kosten anfallen. Die beantragten Heizkosten sind nachweislich angefallen und der Höhe nach angemessen.
Die Übernahme der Heizkostennachzahlung habe ich sofort nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung am xx.xx.xxxx schriftlich bei der Beklagten beantragt (Anlage 2).
Über diesen Antrag wurde bis heute, nachdem über 6 Monate vergangen sind, noch nicht entschieden.
Ich beantrage hiermit, eine Entscheidung über meinen Widerspruch durch Urteil herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Antragsteller
Anlage 1: Heizkostennachzahlung
Anlage 2: Antrag auf Übernahme der Heizkostennachzahlung