Wer Bürgergeld bezieht und über 63 Jahre alt ist, lebt seit 2023 mit einem Schutz, der Ende 2026 ausläuft. Das Jobcenter darf in dieser Zeit keine vorzeitige Altersrente mit dauerhaften Abschlägen erzwingen.
Jetzt hat die Alterssicherungskommission (ASK) empfohlen, diesen Schutz dauerhaft zu verankern. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas haben angekündigt, die Empfehlung umzusetzen. Beschlossen ist das noch nicht.
Was die Zwangsverrentung bedeutet: lebenslange Rentenkürzung durch Behördenbeschluss
Bürgergeld (ab Juli 2026: Grundsicherungsgeld) ist eine nachrangige Leistung. Wer andere Einnahmequellen nutzen kann, muss das tun. Nach § 12a Satz 1 SGB II sind Leistungsberechtigte verpflichtet, vorrangige Sozialleistungen zu beantragen, wenn das die eigene Bedürftigkeit beendet oder verringert. Eine dieser möglichen Einnahmequellen ist die Altersrente.
Eine vorzeitige Altersrente kommt jedoch mit dauerhaften Abschlägen. Pro Monat, den jemand die Rente vor der regulären Altersgrenze beginnt, werden 0,3 Prozent der Rente dauerhaft abgezogen.
Wer vier Jahre zu früh in Rente geht, verliert 14,4 Prozent seiner monatlichen Rente. Lebenslang. Bei einer Bruttorente von 1.200 Euro sind das 172,80 Euro weniger jeden Monat. Die Rente liegt dann nur noch bei 1.027,20 Euro, möglicherweise zu wenig, um ohne zusätzliche Grundsicherung im Alter auszukommen.
Das Jobcenter spart kurzfristig Bürgergeld-Kosten, schickt die Person aber in eine lebenslange Rentenkürzung. Wer dadurch unter das Existenzminimum fällt, landet beim Sozialamt, und nicht beim Jobcenter. Die Bedürftigkeit verschwindet nur aus der Statistik. Sie verschwindet nicht aus dem Leben der Betroffenen. Was diesen Mechanismus seit 2023 gestoppt hat, läuft jetzt aus.
Der Schutz endet am 31. Dezember 2026 — wenn kein Gesetz kommt
Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurde 2023 eine befristete Schutzregel eingeführt. § 12a Satz 3 SGB II stellt klar: Für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 sind Leistungsberechtigte nicht verpflichtet, eine Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Das ist ein Moratorium, eine zeitlich begrenzte Pause. Kein Jobcenter darf in dieser Zeit einen solchen Rentenantrag erzwingen.
Ohne Gesetzesänderung endet dieser Schutz am 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 würden Jobcenter wieder die Vorrangprüfung durchführen dürfen.
Wer nach Vollendung des 63. Lebensjahres Bürgergeld bezieht und die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt, kann dann aufgefordert werden, eine vorzeitige Rente mit Abschlägen zu beantragen. Wer der Aufforderung nicht folgt, riskiert, dass das Jobcenter den Rentenantrag stellvertretend stellt.
Wichtig: Die Schutzregel galt nie für abschlagsfreie Renten. Wer die Voraussetzungen für eine ungekürzte Altersrente erfüllt, muss diese auch während des Moratoriums beantragen. An diesem Grundsatz ändert sich nichts.
Rentenkommission empfiehlt dauerhafte Abschaffung — was die Ankündigung wirklich wert ist
Am 23. Juni 2026 übergab die Alterssicherungskommission (ASK), ein von der Bundesregierung eingesetztes unabhängiges Gremium aus 13 Fachleuten, ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas.
Eine dieser Empfehlungen: Die Zwangsverrentung für Langzeitarbeitslose soll nicht nur verlängert, sondern dauerhaft abgeschafft werden.
Merz und Bas haben bei der Übergabe angekündigt, das gesamte Paket umzusetzen. Merz sprach davon, das Reformpaket müsse „jetzt zügig umgesetzt werden”. Bas betonte, eine vollständige Umsetzung sei „für alle besser”.
Doch die politische Einigkeit ist brüchiger als es klingt. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt räumte im Deutschlandfunk ein, der Bericht sei „ganz sicher nicht” eine Eins-zu-Eins-Gesetzesvorlage, und Bas selbst stellte klar, dass die Koalitionsfraktionen im Bundestag noch mitgenommen werden müssen.
Der Zeitplan: Nach der parlamentarischen Sommerpause soll das Paket als Ganzes in den Bundestag gehen, Inkrafttreten frühestens Anfang 2027. Bis das Gesetz verabschiedet und in Kraft ist, gilt die bisherige Rechtslage. Wer hofft, dass die Ankündigung ausreicht, um den Schutz ab Januar 2027 zu haben, irrt.
Was Betroffene jetzt konkret tun sollten
Wer Bürgergeld bezieht und sich dem Rentenalter nähert, sollte die Zeit bis Ende 2026 aktiv nutzen. Erster Schritt: eine aktuelle Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anfordern. Diese zeigt, wie hoch die Rente bei verschiedenen Eintrittsaltern ausfällt und ob die Wartezeit von 35 Jahren für die Altersrente für langjährig Versicherte bereits erfüllt ist.
Wenn das Jobcenter eine Aufforderung zur Rentenantragstellung schickt, gilt: innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Gleichzeitig sollten Sie Sozialberatung suchen, etwa beim Sozialverband VdK, beim SoVD oder bei einem Sozialrechtsanwalt.
Ein bloßes Abwarten ist gefährlich, weil das Jobcenter den Antrag stellvertretend stellen kann.
Schutz bietet die Unbilligkeitsverordnung, die Fallgruppen festlegt, in denen eine Zwangsverrentung als unzumutbar gilt. Diese Ausnahmen greifen jedoch nicht automatisch. Sie müssen aktiv geltend gemacht werden.
Drei besonders wichtige Schutzgründe: Die vorzeitige Rente würde so niedrig ausfallen, dass danach wieder Grundsicherung im Alter nötig würde. Oder: Eine abschlagsfreie Rente ist in nächster Zukunft erreichbar. Oder: Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung läuft oder ist nachweisbar in nächster Zukunft geplant.
Keine Entwarnung: Das Rentenpaket bringt auch Verschlechterungen
Die geplante Abschaffung der Zwangsverrentung wäre ein echter Schutzgewinn. Aber sie ist nur ein Punkt von 33 im Reformpaket der ASK. Andere Punkte dieses Pakets verschlechtern die Lage älterer Erwerbsloser.
Die Kommission empfiehlt, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Die früheste Altersrente für langjährig Versicherte soll von 63 auf 64 Jahre angehoben werden. Die Regelaltersgrenze soll ab 2031 an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden.
Das Ergebnis wäre paradox: Bürgergeld-Empfänger dürften nicht mehr gegen ihren Willen mit Abschlägen in Rente geschickt werden. Sie müssten regulär aber länger durchhalten, bis sie überhaupt in Rente gehen können. Wer keine Zwangsverrentung mehr fürchten muss, aber auch keine Möglichkeit hat, früher abschlagsfrei in Rente zu gehen, steckt in der Grundsicherung fest bis zur regulären Altersgrenze.
Die Abschaffung der Zwangsverrentung schützt vor einem Eingriff. Sie löst nicht das strukturelle Problem, das ältere Erwerbslose überhaupt in diese Situation bringt.
Häufige Fragen zur Zwangsverrentung
Reicht die politische Ankündigung als Schutz ab Januar 2027?
Nein. Die Ankündigung von Merz und Bas ist politisch, nicht rechtlich bindend. Solange kein Gesetz in Kraft ist, endet der Schutz am 31. Dezember 2026. Wer betroffen sein könnte, sollte jetzt die eigene Rentensituation klären und nicht auf den Ausgang des parlamentarischen Verfahrens warten.
Gilt die Schutzregel auch für eine abschlagsfreie Rente?
Nein. Die befristete Schutzregel gilt ausschließlich für vorzeitige Renten mit Abschlägen. Wer die Voraussetzungen für eine ungekürzte Altersrente erfüllt, muss diese auch jetzt beantragen. Der Bürgergeld-Anspruch entfällt dann in der Regel.
Was passiert, wenn ich der Aufforderung des Jobcenters nicht nachkomme?
Das Jobcenter kann nach § 5 Abs. 3 SGB II stellvertretend für die betroffene Person den Rentenantrag stellen. Das lässt sich durch einen fristgerechten Widerspruch mit sozialrechtlicher Beratung verhindern. Wer die Aufforderung einfach ignoriert, läuft in die Falle.
Quellen
Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 12a SGB II – Vorrangige Leistungen (Bürgergeld-Gesetz, BGBl. I S. 2328, in Kraft ab 01.01.2023), dejure.org: § 12a SGB II – Vorrangige Leistungen, Änderungshistorie, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Bürgergeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende




