Gesundheitsreform 2027: Kinderärztin wirft Merz Verletzung des Amtseids vor

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Die Kinderärztin Bea Merscher kritisierte in einer RTL-Sendung scharf Bundeskanzler Friedrich Merz und warf diesem eine Verletzung seines Amtseids vor: wegen der Einschnitte in der Versorgung durch die Gesundheitsreform 2027.

Das Geschehen läuft jetzt durch die Medien. Viele Beiträge konzentrieren sich darauf, ob der Bundeskanzler unfähig ist, sich mit Kritik auseinanderzusetzen, allzumal er der Ärztin mit Strafverfolgung droht. Dabei geht leider unter, worum es in der Kritik geht.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossen. Manche Regelungen gelten bereits seit dem 30. Juli 2026, viele weitere Einschnitte greifen zum 1. Januar 2027. Wir bei gegen-hartz.de zeigen riskante Punkte der Gesundheitsreform 2027.

Worum geht es bei der Kritik?

Merscher nannte das Spargesetz zerstörerisch und warf der Bundesregierung vor, die Folgen für Patienten nicht angemessen zu berücksichtigen. Merz verwies auf gestiegene Ausgaben für das Gesundheitswesen.  Merscher sieht besonders kritisch, dass finanzielle Anreize wegfallen, um kurzfristig Facharzttermine und offene Sprechstunden anzubieten.

Problem 1: Schnelle Facharzttermine werden anders vergütet

Derzeit erhalten Praxen bisweilen Extravergütungen. Das gilt bei Patienten, die über die Terminstelle 116117 oder durch Vermittlung ihres Hausarztes  kurzfristig einen Facharzttermin bekommen. Auch offene Sprechstunden genießen eine besondere Vergütung.

Diese Sondervergütungen fallen ab 2027 weg, zumindest zum größten Teil. Die Bundesregierung begründet den Einschnitt damit, dass die zusätzlichen Ausgaben nicht belegbar zu kürzeren Wartezeiten geführt hätten.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stemmt sich gegen diese Einsparung. Das Argument ist, dass Ärzte weniger zusätzliche Termine anbieten könnten, wenn diese nicht auch extra bezahlt werden. Immerhin handelt es sich, laut der KBV, um circa 1,64 Milliarden Euro.

Patienten verlören zwar nicht ihren Anspruch auf notwendige Behandlungen, doch Ärzte hätten wenig Anreize, außerordentliche Termine anzubieten.

Denkbeispiel: Mandy aus Zwickau braucht schnelle Hilfe für Lisa

Nehmen wir an, Mandy lebt mit ihren Kindern Lisa und Paul in Zwickau. Lisa klagt plötzlich  über starke Kopfschmerzen und Sehstörungen. Die Kinderärztin möchte die Ursache schnell abklären lassen und hält einen kurzfristigen Termin bei einem Spezialisten für notwendig.

In dem noch gültigen System kann die Praxis einen dringenden Facharzttermin vermitteln. Dafür gilt eine besondere Vergütung. Diese entfällt ab 2027. Wenn jetzt Fachärzte weniger zusätzliche Termine ausstellen, kann das für Lisa heißen, keine kurzfristige Untersuchung zu bekommen.

Vor diesem Effekt warnen Merscher und die KBV: Medizinisch dringende Behandlungen sollen zwar, laut Bundesregierung weiterhin schnell möglich sein, gleichzeitig beseitigt der Gesetzgeber aber genau die finanziellen Anreize, um die dafür nötigen Kapazitäten zu gewährleisten.

Die Bundesregierung behauptet, dass Geld allein das Terminproblem bislang nicht gelöst habe, und die Ressourcen müssten künftig gezielter eingesetzt werden. Diese Rhetorik geht am Problem vorbei und baut stattdessen einen Strohmann auf.

Auch Frau Merscher und die KBV behaupten nämlich keinesfalls, dass die Sondervergütung zu ausreichenden Sonderterminen geführt hätte, sondern sie machen deutlich, dass die geplanten Einschnitte den bereits bestehenden Terminmangel gravierend verschärfen.

Problem 2: Veränderte Fixkosten für Haus- und Kinderarztpraxen

Bei Haus- und Kinderärzten ist primär die Fixkostenvergütung ein Kern der Kritik. So sollen diese Praxen zwar weiter Vergütung für Behandlungen bekommen. Doch bei einer hohen Zahl von Behandlungen soll dies ein pauschaler Abschlag regeln.

Die kurzzeitige Gesundheitsministerin Nina Warken behauptete, dies diene dazu, eine Überfinanzierung zu verhindern. Die Ärzteschaft hält dem entgegen, dass Praxen ebenso steigende Personalkosten wie Energieausgaben, Versicherungen und Investitionskosten hätten.

Mit einem fixen Abschlag würde es sich finanziell deshalb weniger lohnen, zusätzliche Patienten zu behandeln.

Für Mandy würde sich das zeigen, wenn die Kinderarztpraxis von Lisa und Paul ohnehin voll ausgelastet wäre. Die Reform schreibt der Praxis dann zwar nicht vor, weniger Kinder zu behandeln. Doch wenn die steigenden Ausgaben es zu einem Verlust machen, mehr Patienten zu behandeln, wäre die Konsequenz, die Zahl der Patienten zu begrenzen.

Problem 3: Kostendruck für Vorsorge und Psychotherapie

Die Reform macht bisher besonders vergütete Leistungen wieder zum Teil des Gesamtbudgets. Dazu zählen Maßnahmen der Früherkennung / Vorsorge und ebenso die psychotherapeutische Versorgung. Zuschläge für psychotherapeutische Kurzzeittherapien entfallen, und bei der Vorsorge steht  das bisherige Hautkrebsscreening auf dem Prüfstand, ob ein risikobasiertes Modell an dessen Stelle tritt.

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Derzeit haben Sie ab 35 Jahren jedes zweite Jahr Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening. Kriterium ist lediglich, dass Sie gesetzlich versichert sind. Bei sogenannten risikobasierten Modellen hätten Sie hingegen nur noch Anspruch auf die Vorsorge, wenn ein nachgewiesen erhöhtes Risiko besteht.

Ärzten zufolge würde dies die Krebsfrüherkennung drastisch schwächen.

Problem 4: Höhere Zuzahlungen für Patienten

Die Reform belastet gesetzlich Versicherte ebenso wie Ärzte und Praxen. Denn einen Teil der Finanzierung müssten die Kassenmitglieder übernehmen, aus ihren Beiträgen.

Die bestehenden Zuzahlungsbeträge werden um 50 Prozent erhöht. Betroffen sind vorwiegend Bereiche, in denen Versicherte schon heute gesetzliche Eigenanteile tragen.

Die Grenzen der Belastung bleiben allerdingsbestehen. Chronisch Kranke müssen höchstens ein Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens für gesetzliche Zuzahlungen aufbringen, und andere Versicherte höchstens zwei Prozent.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von vielen gesetzlichen Zuzahlungen auch weiterhin befreit. Mandy selbst würde die höheren Eigenanteile jedoch schmerzhaft dann bemerken, wenn sie zum Beispiel  regelmäßig Medikamente, Heilmittel oder andere zuzahlungspflichtige Leistungen benötigt.

Haushalte mit niedrigem Einkommen belasten solche zusätzlichen Beträge stärker als Haushalte mit hohen Einkommen, welche die höheren Kosten besser ausgleichen können. .

Problem 5: Weniger Zuschuss beim Zahnersatz

Die regulären Festzuschüsse der Krankenkassen sinken durch die Reform um zehn Prozent. Das ist wieder das Niveau vor 2020.

Die Härtefallregelung bleibt erhalten. Für Versicherte mit geringem Einkommen ist bei medizinisch notwendigem Zahnersatz auch in Zukunft ein erhöhter Zuschuss möglich. Sie sollten unbedingt vor der entsprechenden Behandlung prüfen, ob die Härtefallregelung greift.

Problem 6: Kliniken sollen ihre Kosten begrenzen

Für die Jahre 2027 bis 2029 begrenzt das Gesetz die möglichen Vergütungssteigerungen für Krankenhäuser. Die Bundesregierung behauptet, dass die Ausgaben weiter steigen dürften,  aber nicht stärker als die Einnahmen der Krankenkassen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnt, dass viele Kliniken bereits jetzt wirtschaftlich stark belastet sind. Wenn Personal-, Energie- und Sachkosten stärker steigen als die erstatteten Beträge, müssten Kliniken schließen oder medizinische Angebote reduzieren.

Beitragssätze oder Versorgung

Ein roter Faden zieht sich durch den gesamten Konflikt. Klar ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung erheblich mehr ausgibt, als ihre Einnahmen auf Dauer decken.

Die Bundesregierung behauptet jetzt, die Ausgaben zu begrenzen, und dafür alle Beteiligten einzubeziehen: Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaunternehmen, Versicherte und den Bund. Ärzteverbände kritisieren jedoch, dass die Einschnitte gerade an sensiblen Stellen stattfinden und längere Wartezeiten der Patienten zur Folge haben.

FAQ: Einschnitte der Gesundheitsreform 2026

Werden Kinder ab 2027 schlechter medizinisch versorgt?

Das Gesetz kürzt Kindern nicht unmittelbar ihren Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlung. Ärzteverbände warnen jedoch, dass geringere Vergütungsanreize und Budgetgrenzen zu weniger zusätzlichen Terminen und damit zu längeren Wartezeiten führen können.

Werden Facharzttermine über die 116117 abgeschafft?

Nein. Die Terminvermittlung bleibt bestehen. Ab 2027 entfallen jedoch wesentliche besondere Vergütungen für Praxen, die solche kurzfristigen Termine anbieten. Genau darüber streiten Bundesregierung und Ärzteschaft.

Müssen gesetzlich Versicherte ab 2027 mehr selbst bezahlen?

Teilweise ja. Gesetzliche Zuzahlungen steigen um 50 Prozent. Die bestehenden Belastungsgrenzen für Versicherte bleiben bestehen. Kinder unter 18 Jahren sind von vielen gesetzlichen Zuzahlungen weiterhin befreit.

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und wesentliche Regelungen des beschlossenen Gesetzes (BMG)
Deutsche Krankenhausgesellschaft, Stellungnahme zu den Einsparungen im Krankenhausbereich vom 6. Juli 2026 (Deutsche Krankenhausgesellschaft)
GKV-Spitzenverband, Stellungnahmen und Einschätzungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-Spitzenverband)
Kassenärztliche Bundesvereinigung, Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf Praxen und Terminversorgung (KBV – Startseite)
t-online, „Ich bin nicht die Wut-Ärztin“, Interview mit Kinderärztin Bea Merscher vom 29. August 2026 (t-online.de)