Interne Revision der BA: Jobcenter lassen viele Arbeitslose über 50 ohne wirksame Unterstützung
Die Bundesagentur für Arbeit stellt den Jobcentern ein schlechtes Zeugnis bei der Betreuung älterer Erwerbsloser aus. Nach einer Untersuchung der Internen Revision waren die Aktivitäten der Vermittlungsfachkräfte bei 40 Prozent der geprüften Menschen über 50 nicht geeignet, deren Beschäftigungschancen zu verbessern.
Mit zunehmendem Alter verschärften sich die Defizite. Bei den untersuchten Leistungsberechtigten ab 60 Jahren bewerteten die Prüfer sogar fast jeden zweiten Betreuungsverlauf als nicht zielführend.
Besonders problematisch ist der Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen. Obwohl Beschwerden oder Erkrankungen häufig bereits in den Akten vermerkt waren, wurden ihre Auswirkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit vielfach nicht geklärt.
270 Fälle aus 124 Jobcentern untersucht
Der Bericht der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit untersuchte 270 zufällig ausgewählte Datensätze aus dem Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem VerBIS.
Die Fälle stammten aus 124 gemeinsamen Einrichtungen. Dabei handelt es sich um Jobcenter, die von der Bundesagentur für Arbeit und den jeweiligen Kommunen gemeinsam getragen werden.
Jeweils 90 geprüfte Personen gehörten zu den Altersgruppen von 50 bis 54 Jahren, von 55 bis 59 Jahren sowie ab 60 Jahren. Die Prüfung bildet nicht jeden einzelnen Betreuungsfall ab, weist aber auf wiederkehrende und weit verbreitete Schwächen hin.
Fast jeder zweite Über-60-Jährige wurde nicht zielführend betreut
Insgesamt stuften die Prüfer das Vorgehen bei 109 der 270 untersuchten Personen als nicht zielführend ein. Das entspricht einem Anteil von 40 Prozent.
Besonders auffällig ist die Entwicklung nach Altersgruppen. Während bei den 50- bis 54-Jährigen rund ein Drittel der Betreuung beanstandet wurde, stieg der Anteil bei Menschen ab 60 Jahren auf 49 Prozent.
| Altersgruppe | Geprüfte Fälle | Anteil mit nicht zielführender Betreuung |
|---|---|---|
| 50 bis 54 Jahre | 90 | 34 Prozent |
| 55 bis 59 Jahre | 90 | 38 Prozent |
| 60 Jahre und älter | 90 | 49 Prozent |
| Insgesamt | 270 | 40 Prozent |
Die Zahlen stützen den Eindruck, dass die Vermittlungsbemühungen mit steigendem Alter häufiger nachlassen. Sie beweisen jedoch nicht, dass jede ältere Person bewusst aus der Arbeitsvermittlung gedrängt wird.
Der Bericht zeigt vielmehr erhebliche Lücken in den dokumentierten Arbeitsabläufen. Dazu gehören zu wenige Beratungsgespräche, unbearbeitete Probleme, fehlende Vermittlungsschritte und nicht aktualisierte Planungen.
Bekannte Probleme blieben häufig unbearbeitet
Bei 64 der 109 beanstandeten Fälle hatten die Vermittlungsfachkräfte erkennbare Hindernisse nicht systematisch bearbeitet. Meist ging es um gesundheitliche Probleme und die daraus folgende eingeschränkte Leistungsfähigkeit.
In einzelnen Fällen wurden auch fehlende Sprachkenntnisse oder andere Vermittlungshemmnisse nicht angemessen aufgegriffen. Damit blieb offen, welche Unterstützung tatsächlich erforderlich gewesen wäre.
Bei 63 der 109 Personen kritisierte die Revision zudem die Kontaktdichte. In 15 Fällen hatte im untersuchten Zeitraum überhaupt kein Beratungsgespräch stattgefunden, in anderen Fällen waren die Abstände gemessen am individuellen Bedarf zu groß.
Bei weiteren elf Personen fehlten erforderliche Vermittlungsschritte vollständig. Dazu konnten passende Stellenangebote, Stellensuchläufe oder die Einschaltung des Arbeitgeber-Services gehören.
Gesundheitliche Einschränkungen wurden nicht ausreichend geklärt
Bei 161 der 270 untersuchten Personen war im Profil ein Handlungsbedarf wegen vermittlungsrelevanter gesundheitlicher Einschränkungen vermerkt. Das betraf 60 Prozent aller geprüften Fälle.
Bei 48 dieser 161 Menschen wurden die aktuellen Auswirkungen der Beschwerden auf die berufliche Leistungsfähigkeit nicht geklärt. Damit blieb in drei von zehn gesundheitlich auffälligen Fällen offen, welche Tätigkeiten und Arbeitszeiten überhaupt zumutbar waren.
Bei den Menschen ab 60 Jahren erreichte dieser Anteil 40 Prozent. Gerade in dieser Altersgruppe besteht die Gefahr, dass Erkrankungen entweder ignoriert oder pauschal als dauerhaftes Vermittlungshindernis behandelt werden.
Beides kann den Betroffenen schaden. Ohne eine fachgerechte Einschätzung drohen unpassende Stellenangebote und Maßnahmen, während auf der anderen Seite vorhandene Fähigkeiten möglicherweise übersehen werden.
Seit Juli 2026 sollen Jobcenter Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen außerdem frühzeitig auf geeignete Gesundheits-, Reha- und Teilhabeleistungen hinweisen. Was sich daraus für Leistungsberechtigte ergibt, erläutert der Beitrag „Neue Grundsicherung: Seit Juli 2026 müssen Jobcenter bei Krankheit auf Reha hinweisen“.
Veraltete Profile führen zu falschen Entscheidungen
Bei 39 der 270 untersuchten Personen waren die Angaben im sogenannten Profiling nicht mehr plausibel. Das entspricht 14 Prozent der Fälle.
Häufig hatte sich der gesundheitliche Zustand verändert, ohne dass die Fachkraft die Daten entsprechend aktualisierte. Eine Vermittlung auf Grundlage veralteter Angaben kann weder passgenau noch dauerhaft erfolgreich sein.
Das Profiling soll unter anderem berufliche Kenntnisse, persönliche Stärken, gesundheitliche Belastungen und bestehende Hindernisse erfassen. Ändert sich die Situation, müssen auch die gespeicherten Einschätzungen angepasst werden.
Betroffene sollten deshalb darauf achten, dass neu aufgetretene oder verschärfte Einschränkungen schriftlich festgehalten werden. Medizinische Unterlagen können unmittelbar an den Ärztlichen Dienst übermittelt werden, damit nicht die Vermittlungsfachkraft selbst über Diagnosen und Belastungsgrenzen urteilt.
Kooperationspläne fehlten oder waren veraltet
In 17 Fällen hatten die Jobcenter ohne erkennbaren Grund keinen Kooperationsplan erstellt. In 120 weiteren Fällen wäre eine Anpassung erforderlich gewesen, doch bei 22 Personen unterblieb sie.
Der Kooperationsplan soll festhalten, welches Eingliederungsziel verfolgt wird und welche Schritte beide Seiten vereinbaren. Veränderungen beim Gesundheitszustand, bei der familiären Situation oder bei den beruflichen Möglichkeiten müssen dabei berücksichtigt werden.
Seit der Reform der Grundsicherung ist die Umsetzung solcher Absprachen verbindlicher geworden. Welche Folgen eine fehlende Einigung haben kann, zeigt der Beitrag „Grundsicherung: Kooperationsplan ohne Schlichtung – Jobcenter kann jetzt per Bescheid festlegen“.
Eine veraltete Planung kann besonders für ältere Arbeitsuchende problematisch werden. Sie kann dazu führen, dass überholte Bewerbungsziele verfolgt, gesundheitlich ungeeignete Tätigkeiten vorgeschlagen oder notwendige Hilfen nicht eingeleitet werden.
Häufig fehlten Vermittlungsaktivitäten
Bei 190 der 270 Personen waren während des untersuchten Zeitraums keine Vermittlungsaktivitäten erforderlich. Als Grund nennt die Revision überwiegend dokumentierte gesundheitliche Einschränkungen.
Das bedeutet, dass eine fehlende Stellenvermittlung nicht in jedem Fall als Versäumnis gewertet werden darf. Wer vorübergehend nicht belastbar ist oder zunächst eine medizinische Klärung benötigt, braucht andere Unterstützung als sofortige Stellenangebote.
Bei 80 Personen bestand dagegen ein konkreter Vermittlungsbedarf. In 23 Prozent dieser Fälle unternahmen die Fachkräfte weder während noch zwischen den Beratungsgesprächen erkennbare Vermittlungsaktivitäten.
Versandte Vermittlungsvorschläge wurden in 29 Prozent der einschlägigen Fälle nicht ausreichend ausgewertet. Dadurch blieb beispielsweise ungeklärt, ob Bewerbungen erfolgt waren, Arbeitgeber abgesagt hatten oder die vorgeschlagenen Stellen nicht zum beruflichen Profil passten.
Auch das digitale Matching wurde nur eingeschränkt genutzt. Bei 14 von 70 Personen mit Vermittlungsbedarf war das Stellengesuch nicht veröffentlicht, während der automatische Suchassistent in 54 von 61 dafür geeigneten Fällen nicht aktiviert war.
Maßnahmen wurden nicht immer ausgewertet
Insgesamt 45 der 270 geprüften Menschen nahmen an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teil. Das entspricht 17 Prozent der untersuchten Gruppe.
In 32 Fällen wäre anschließend ein zeitnahes Auswertungsgespräch erforderlich gewesen. Bei acht Personen fand dieses Gespräch nicht innerhalb von vier Wochen nach Ende oder Abbruch der Maßnahme statt.
Bei sechs dieser acht Personen war auch später keine Auswertung im System dokumentiert. Damit konnte nicht nachvollzogen werden, was die Maßnahme gebracht hatte und welche weiteren Schritte daraus folgen sollten.
Der Bericht belegt allerdings nicht, dass die Maßnahmen selbst ungeeignet waren. Er zeigt vor allem, dass Ergebnisse und Abbrüche teilweise nicht ausgewertet und deshalb nicht für die weitere Betreuung genutzt wurden.
Nur drei Arbeitsaufnahmen mit erkennbarer Beteiligung des Jobcenters
Während des untersuchten Zeitraums nahmen 28 Personen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf. Das waren rund zehn Prozent der geprüften Leistungsberechtigten.
Lediglich bei drei Arbeitsaufnahmen konnte die Revision eine erkennbare Beteiligung des jeweiligen Jobcenters feststellen. Keine der Beschäftigungen führte dazu, dass der Leistungsbezug vollständig endete.
Aus den Daten geht nicht hervor, ob es sich um Teilzeitstellen, niedrige Löhne oder Haushalte mit einem weiterhin bestehenden ergänzenden Anspruch handelte. Die Zahlen zeigen aber, dass die untersuchten Aktivitäten nur selten zu einer bedarfsdeckenden Beschäftigung führten.
Gerade deshalb ist der seit Juli 2026 wieder stärker betonte Vermittlungsvorrang kritisch zu begleiten. Die geltenden Ausnahmen, unter anderem wegen gesundheitlicher Einschränkungen, werden im Beitrag „Diese Ausnahmen schützen vor dem Vermittlungsvorrang“ erläutert.
Der Bericht spricht für strukturelle Versäumnisse
Die Feststellungen lassen den Vorwurf nachvollziehbar erscheinen, dass ältere Erwerbslose teilweise faktisch abgeschrieben werden. Die Revision verwendet diese Formulierung zwar nicht, dokumentiert aber eine deutliche Verschlechterung der Betreuung mit zunehmendem Alter.
Problematisch ist nicht allein die geringe Zahl erfolgreicher Vermittlungen. Schwerer wiegen die fehlenden Gespräche, ungeklärten Erkrankungen, veralteten Profile und unterlassenen Vermittlungsschritte.
Die BA-Prüfer empfehlen deshalb eine stärkere fachaufsichtliche Begleitung der Betreuung älterer Leistungsberechtigter. Jobcenter sollen festgestellte Mängel beseitigen und anschließend prüfen, ob die Änderungen tatsächlich wirken.
Dabei darf eine Verbesserung nicht allein aus mehr Terminen, mehr Bewerbungsaufforderungen oder mehr Maßnahmen bestehen. Entscheidend ist, ob die Unterstützung zur persönlichen Situation passt und eine realistische Beschäftigungsperspektive eröffnet.
Was ältere Leistungsberechtigte selbst tun können
Wer den Eindruck hat, dass sein Jobcenter gesundheitliche oder berufliche Besonderheiten nicht berücksichtigt, sollte die betreffenden Punkte schriftlich ansprechen. Sinnvoll ist eine konkrete Bitte um Aktualisierung der Potenzialanalyse und des Kooperationsplans.
Bei ungeklärten gesundheitlichen Belastungen kann eine Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst verlangt oder angeregt werden. Die Untersuchung soll nicht feststellen, ob jemand „krank genug“ ist, sondern welche Tätigkeiten, Arbeitszeiten und Belastungen gesundheitlich möglich sind.
Medizinische Befunde können nach Angaben der BA verschlüsselt unmittelbar an den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit geschickt werden. Andere Personen erhalten dadurch keinen Einblick in die vollständigen medizinischen Unterlagen.
Ergeht ein belastender Bescheid, etwa über eine verbindliche Pflicht oder eine Leistungskürzung, kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beträgt normalerweise einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Beispiel aus der Praxis
Herr M. ist 58 Jahre alt, gelernter Lagerarbeiter und leidet nach mehreren Operationen unter erheblichen Rückenbeschwerden. Trotzdem enthält sein Profil weiterhin die Angabe, dass er ohne Einschränkungen körperlich arbeiten könne.
Das Jobcenter weist ihn einer Maßnahme mit langen täglichen Anwesenheitszeiten zu, ohne zuvor seine aktuelle Leistungsfähigkeit prüfen zu lassen. Herr M. beantragt schriftlich die Einschaltung des Ärztlichen Dienstes und bittet um eine Aktualisierung des Kooperationsplans.
Die medizinische Einschätzung ergibt, dass leichte Tätigkeiten für täglich sechs Stunden möglich sind, schweres Heben jedoch ausscheidet. Auf dieser Grundlage kann das Jobcenter gezielt nach geeigneten Stellen suchen, statt Herrn M. entweder zu überfordern oder vollständig aus der Vermittlung herauszunehmen.




