Die geplante Gesundheitsreform sorgt für Streit, denn sie wird alle gesetzlich Versicherten treffen. Es geht um höhere Zuzahlungen, mögliche Leistungskürzungen, neue Abgaben und die Frage, wie die gesetzlichen Krankenkassen langfristig finanziert werden sollen.
Grund für die Gesundheitsreform ist die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ausgaben der Krankenkassen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, während die Einnahmen nicht Schritt gehalten haben. Ohne Gegenmaßnahmen drohen weitere Beitragserhöhungen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Warum die Reform überhaupt geplant ist
Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich vor allem über Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber. Der allgemeine Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6 Prozent des Einkommens, hinzu kommen kassenindividuelle Zusatzbeiträge. Gerade diese Zusatzbeiträge sind in den vergangenen Jahren mehrfach gestiegen.
Die Ausgaben der Krankenkassen lagen im Jahr 2020 noch bei rund 263 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 waren es bereits 327 Milliarden Euro. Gleichzeitig fehlten den Kassen 2024 mehr als sechs Milliarden Euro.
Eine Expertenkommission warnte demnach vor noch größeren Defiziten bis 2030, falls keine Änderungen erfolgen. Die Bundesregierung will deshalb Ausgaben begrenzen und zugleich zusätzliche Einnahmen schaffen. Ziel ist es, weitere starke Beitragssprünge möglichst zu verhindern.
Was im Gesetzentwurf steht
Der Entwurf sieht vor, die Ausgaben der Krankenkassen enger an die Einnahmen zu binden. Außerdem sollen Leistungen gestrichen oder überprüft werden, deren Nutzen aus Sicht der Reformbefürworter nicht ausreichend belegt ist. Die Gesundheitsministerin will damit im kommenden Jahr rund 16,3 Milliarden Euro einsparen.
Bis 2030 sollen die Einsparungen nach den Plänen auf jährlich 38 Milliarden Euro steigen. Noch handelt es sich aber um einen Gesetzentwurf. Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben erst zustimmen.
Die Koalition spricht von einer notwendigen Stabilisierung des Gesundheitssystems. Kritiker wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt sehen dagegen “ein Sparpaket, das besonders Rentner, Familien und gesetzlich Versicherte belasten wird.”
Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten
Eine der spürbarsten Änderungen betrifft verschreibungspflichtige Medikamente. Bislang zahlen Patientinnen und Patienten zehn Prozent des Medikamentenpreises selbst, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Dieser Rahmen soll angehoben werden.
Geplant ist ein Mindestbetrag von 7,50 Euro und ein Höchstbetrag von 15 Euro. Für Menschen, die regelmäßig Medikamente benötigen, kann das im Laufe eines Jahres deutlich ins Gewicht fallen. Zwar bleibt die Belastungsgrenze bestehen, doch bis zu dieser Grenze müssten viele Versicherte mehr selbst tragen.
Die Belastungsgrenze liegt weiterhin bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke gilt eine niedrigere Grenze von einem Prozent. Erst wenn diese Schwelle erreicht ist, kann eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragt werden.
Teilkrankschreibung und neues Teilkrankengeld
Auch beim Krankengeld soll es Änderungen geben. Wer länger als sechs Wochen krank ist, erhält nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Krankengeld von der Krankenkasse. Dieses beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts.
Künftig soll eine teilweise Krankschreibung möglich werden. Beschäftigte könnten dann etwa zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeiten und für den übrigen Anteil Krankengeld erhalten. Die Regierung erhofft sich davon kürzere Fehlzeiten und eine schrittweise Rückkehr in den Beruf.
Gewerkschaften und Sozialverbände sehen diese Idee kritisch. Sie warnen davor, dass “Beschäftigte sich unter Druck gesetzt fühlen könnten, trotz Krankheit wieder zu arbeiten. Besonders bei langen oder schweren Erkrankungen wäre eine solche Regelung sensibel umzusetzen.”
Welche Leistungen wegfallen oder überprüft werden könnten
Mehrere Leistungen sollen nach den Plänen gestrichen oder neu bewertet werden. Homöopathie soll nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Auch Cannabisblüten sollen nicht mehr als medizinische Maßnahme erstattet werden.
Besonders umstritten ist die mögliche Änderung bei der Hautkrebsvorsorge. Menschen ab 35 Jahren können bislang auch ohne Symptome alle zwei Jahre zum Hautkrebsscreening gehen. Dieses breite Angebot könnte durch ein stärker risikobasiertes Modell ersetzt werden.
Die Befürworter argumentieren, dass Untersuchungen stärker auf Menschen mit erhöhtem Risiko ausgerichtet werden sollten. Unterstützend sollen digitale Ganzkörperscans und künstliche Intelligenz geprüft werden. Ärzteverbände warnen jedoch, dass “später erkannter Hautkrebs oft schwerer und teurer zu behandeln ist.”
Überblick über geplante Änderungen
| Geplante Änderung | Mögliche Auswirkung |
|---|---|
| Höhere Zuzahlungen für Medikamente | Patientinnen und Patienten zahlen künftig voraussichtlich mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro pro verschreibungspflichtigem Medikament. |
| Teilkrankschreibung | Länger Erkrankte könnten teilweise arbeiten und für die übrige Zeit Krankengeld erhalten. |
| Streichung bestimmter Leistungen | Homöopathie und Cannabisblüten sollen nicht mehr von den Kassen bezahlt werden. |
| Änderung bei der Hautkrebsvorsorge | Das bisherige breite Screening ab 35 Jahren könnte durch ein risikobasiertes Verfahren ersetzt werden. |
| Geringerer Zuschuss beim Zahnersatz | Der Kassenanteil soll von 60 auf 50 Prozent sinken, wodurch der Eigenanteil steigt. |
| Zuckerabgabe auf Softdrinks | Zuckerhaltige Getränke könnten teurer werden, zugleich sollen Hersteller weniger Zucker verwenden. |
| Zusatzbeitrag für mitversicherte Ehepartner | Für bestimmte beitragsfrei mitversicherte Ehepartner sollen ab 2028 zusätzliche Beiträge fällig werden. |
Zahnersatz könnte teurer werden
Auch beim Zahnersatz sieht der Entwurf Einschnitte vor. Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen soll von 60 auf 50 Prozent sinken. Für Patientinnen und Patienten würde dadurch der Eigenanteil steigen.
Gerade bei größeren Behandlungen kann das erhebliche Kosten verursachen. Wer keine private Zusatzversicherung hat, müsste mehr aus eigener Tasche bezahlen. Betroffen wären vor allem Menschen, die bereits heute Zahnersatz aus Kostengründen hinauszögern.
Zuckerabgabe auf Softdrinks
Neben Einsparungen sollen auch neue Einnahmen entstehen. Geplant ist eine Zuckerabgabe auf zuckerhaltige Softdrinks ab 2028. Je mehr Zucker ein Getränk enthält, desto stärker soll es belastet werden.
Die Abgabe soll nach den Angaben im Script jährlich rund 450 Millionen Euro einbringen. Zugleich soll sie Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken. Als Vorbild wird unter anderem Großbritannien genannt, wo viele Anbieter ihre Rezepturen angepasst haben.
Langfristig könnte eine solche Abgabe auch gesundheitspolitische Effekte haben. Weniger Zucker in Getränken kann dazu beitragen, Erkrankungen wie Diabetes, Adipositas oder Karies zu verringern. Eine höhere Alkoholsteuer ist im aktuellen Entwurf dagegen nicht vorgesehen.
Kosten für mitversicherte Ehepartner
Ein weiterer Eingriff betrifft die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartnerinnen und Ehepartner ohne oder mit geringem Einkommen. Diese kostenlose Mitversicherung soll eingeschränkt werden. Ab 2028 sollen dafür zusätzliche Beiträge fällig werden.
Geplant sind 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Ausgenommen sein sollen unter anderem Eltern mit Kindern unter sieben Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Rentnerinnen und Rentner. Die Expertenkommission rechnet mit rund 1,6 Millionen Betroffenen.
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Die Maßnahme könnte jährlich etwa 1,6 Milliarden Euro bringen. Sie trifft vor allem Ehepaare, bei denen eine Person arbeitet und die andere bislang beitragsfrei mitversichert ist. Damit greift die Reform auch in bestehende Familienmodelle ein.
Höhere Beiträge für Besserverdienende
Zusätzlich soll die Beitragsbemessungsgrenze steigen. Diese Grenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt bislang beitragsfrei.
Nach den Plänen soll die Grenze um 300 Euro steigen. Wer oberhalb der bisherigen Grenze verdient, müsste dadurch mehr einzahlen. Für Menschen mit Einkommen darunter ändert sich durch diese Maßnahme nichts.
Streit um Bürgergeldempfänger
Besonders kontrovers ist die Finanzierung der Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern. Für sie zahlt der Staat zwar Beiträge an die Krankenkassen, nach Einschätzung vieler Kritiker reichen diese Zahlungen aber nicht aus. Der fehlende Betrag wird faktisch von den gesetzlich Versicherten mitgetragen.
Die Expertenkommission hatte vorgeschlagen, dass der Bund diese Kosten vollständig übernehmen sollte. Dadurch wären nach den Angaben im Script Einsparungen von mehr als zwölf Milliarden Euro möglich gewesen. Im Gesetzentwurf findet sich dieser Vorschlag jedoch nicht in dieser Form wieder.
Stattdessen soll der Bund stufenweise mehr Geld zuschießen. Zunächst sind 250 Millionen Euro vorgesehen, bis 2031 sollen es jährlich 500 Millionen Euro mehr sein. Gleichzeitig soll der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung bis 2030 um zwei Milliarden Euro gekürzt werden.
Wer trägt die Last der Reform?
Nach Darstellung der Bundesregierung sollen nicht nur Versicherte belastet werden. Auch Krankenkassen, Kliniken, Ärzte und Pharmaunternehmen sollen einen großen Teil der Einsparungen tragen. Im Script ist von rund 11,2 Milliarden Euro aus diesem Bereich die Rede.
Das wären etwa 70 Prozent der geplanten Einsparungen. Dennoch kritisieren Verbraucherverbände und Sozialpolitiker, dass die sichtbarsten Einschnitte bei Patientinnen, Patienten und Versicherten ankommen. Besonders höhere Zuzahlungen und geringere Zuschüsse sind im Alltag unmittelbar spürbar.
Die Reform wirft damit eine Grundsatzfrage auf. Soll das System über höhere Beiträge stabilisiert werden, oder sollen Leistungen begrenzt und Eigenanteile erhöht werden? Beides ist politisch schwierig und gesellschaftlich umstritten.
Kritik an der Wirksamkeit
Viele Fachleute wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt bezweifeln, dass die Reform “die langfristigen Probleme des Gesundheitssystems löst”. Zwar könnten kurzfristig Ausgaben gesenkt werden, so Anhalt, doch “die Ursachen steigender Kosten bleiben bestehen.”
Dazu gehören eine älter werdende Gesellschaft, teure Arzneimittel, steigende Behandlungskosten und ineffiziente Strukturen. Auch die Frage der Generationengerechtigkeit bleibt offen. Eine weitere Bewertung der Expertenkommission soll Ende 2026 folgen.
Wie es politisch weitergeht
Noch ist unklar, ob der Entwurf in dieser Form beschlossen wird. Der Bundestag soll sich nach den Angaben im Script noch vor der Sommerpause damit befassen. Auch der Bundesrat muss zustimmen.
Innerhalb der Regierungsparteien gibt es bereits kritische Stimmen. Gewerkschaften haben Proteste gegen geplante Streichungen angekündigt. Änderungen am Entwurf sind deshalb möglich.
Einige Regelungen könnten kurz nach Verkündung des Gesetzes oder zum 1. Januar 2027 greifen. Andere Punkte, etwa die Einschränkung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern, sollen erst ab 2028 gelten. Für Versicherte bleibt die Entwicklung daher vorerst unsicher.
Beispiel aus der Praxis
Eine gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin verdient 3.200 Euro brutto im Monat und benötigt wegen einer chronischen Erkrankung regelmäßig Medikamente. Bisher zahlte sie pro verschreibungspflichtigem Medikament höchstens zehn Euro. Künftig könnten es bis zu 15 Euro sein.
Erreicht sie ihre Belastungsgrenze, kann sie sich weiterhin von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Bis dahin entstehen ihr aber höhere laufende Kosten. Muss sie zusätzlich Zahnersatz bezahlen, könnte auch dort der Eigenanteil steigen.
Für diese Person wäre die Reform also nicht nur eine abstrakte Entscheidung. Sie würde sich konkret im Geldbeutel bemerkbar machen. Genau deshalb wird über die Reform so heftig gestritten.
Fragen und Antworten zur geplanten Gesundheitsreform
Warum ist überhaupt eine Gesundheitsreform geplant?
Die Reform soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren. Die Ausgaben der Kassen sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, während die Einnahmen nicht ausreichen. Ohne Änderungen könnten die Krankenkassenbeiträge weiter steigen.
Welche Änderungen sind bei Medikamenten geplant?
Patientinnen und Patienten sollen für verschreibungspflichtige Medikamente künftig mehr zuzahlen. Der Mindestbetrag soll von 5 Euro auf 7,50 Euro steigen, der Höchstbetrag von 10 Euro auf 15 Euro. Die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Bruttoeinkommens bleibt bestehen, für chronisch Kranke liegt sie weiter bei einem Prozent.
Was bedeutet die geplante Teilkrankschreibung?
Menschen, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, sollen künftig teilweise arbeiten können. Sie könnten zum Beispiel nur 25, 50 oder 75 Prozent ihrer Arbeitszeit leisten und für den übrigen Teil Krankengeld erhalten. Kritiker warnen jedoch, dass dadurch Druck entstehen könnte, trotz Krankheit wieder zu arbeiten.
Welche Leistungen könnten wegfallen oder eingeschränkt werden?
Homöopathie soll nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Auch Cannabisblüten sollen nicht mehr als medizinische Maßnahme erstattet werden. Zudem wird geprüft, ob das allgemeine Hautkrebsscreening ab 35 Jahren durch ein stärker risikobasiertes Verfahren ersetzt wird.
Was ändert sich bei der Familienversicherung?
Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern ohne oder mit geringem Einkommen soll eingeschränkt werden. Ab 2028 könnten dafür zusätzliche Beiträge fällig werden. Ausnahmen sind unter anderem für Eltern kleiner Kinder, pflegende Angehörige und Rentner vorgesehen.
Wann könnten die Änderungen in Kraft treten?
Noch ist die Reform nicht beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf erst zustimmen. Einige Änderungen könnten frühestens kurz nach Verkündung des Gesetzes oder ab dem 1. Januar 2027 gelten, andere Maßnahmen wie die Einschränkung der kostenlosen Mitversicherung sind erst ab 2028 geplant.




