Zef Ndoci lebt mit seiner Partnerin und drei Kindern in einer Obdachlosenunterkunft in Pleidelsheim. Nun soll die Familie in eine Containeranlage umziehen. Die jüngste Tochter ist herzkrank. Der Fall wirft die Frage auf, welche Unterbringung eine Kommune einer Familie in dieser Situation zumuten darf.
Familie hofft weiter auf eine Wohnung
Für Zef Ndoci und seine Familie würde der Umzug vor allem eines bedeuten: Die nächste vorläufige Unterkunft statt eines eigenen Zuhauses. Nach einem Bericht der Ludwigsburger Kreiszeitung hofft die Familie weiterhin darauf, eine Wohnung zu finden.
Besonders belastend ist die Situation wegen der jüngsten Tochter. Das Kind ist herzkrank. Welche Anforderungen sich daraus konkret für die Unterbringung ergeben, ist bislang nicht bekannt. Klar ist jedoch: Eine Erkrankung kann bei der Beurteilung eine Rolle spielen, ob eine Unterkunft im Einzelfall geeignet ist.
Entscheidend wäre deshalb, wie die vorgesehenen Container ausgestattet sind. Dazu gehören Größe und Raumaufteilung ebenso wie sanitäre Anlagen, Temperaturregelung und Rückzugsmöglichkeiten. Auch die geplante Aufenthaltsdauer ist von Bedeutung.
Container sind nicht automatisch unzulässig
Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg müssen unfreiwillig obdachlose Menschen unterbringen. Grundlage sind insbesondere die §§ 1 und 3 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg. Die Gemeinde handelt dabei als Ortspolizeibehörde und muss eine Gefahr für Gesundheit und Menschenwürde abwehren.
Ein Anspruch auf eine reguläre Mietwohnung folgt daraus grundsätzlich nicht. Die Kommune darf obdachlose Menschen deshalb auch in einer Gemeinschafts- oder Containeranlage unterbringen.
Allein die Bezeichnung „Container“ sagt allerdings noch nichts darüber aus, ob die Unterbringung zumutbar ist. Maßgeblich sind die tatsächlichen Bedingungen. Eine ausreichend große, sichere und hygienische Anlage kann die rechtlichen Mindestanforderungen erfüllen. Bei Enge, fehlender Privatsphäre oder gesundheitlichen Risiken kann die Bewertung anders ausfallen.
Erkrankung des Kindes kann Anforderungen verändern
Bei einer Familie mit drei Kindern muss die Kommune andere Umstände berücksichtigen als bei einer alleinstehenden Person. Neben der verfügbaren Fläche können das Alter der Kinder, getrennte Schlafmöglichkeiten und ein Mindestmaß an Privatsphäre wichtig sein.
Auch die Herzerkrankung der Tochter kann die Anforderungen an die Unterkunft erhöhen. Dafür kommt es darauf an, welche konkreten gesundheitlichen Belastungen vermieden werden müssen. Aus der Diagnose allein lässt sich noch nicht ableiten, ob eine Containerunterbringung ungeeignet wäre.
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Die Gemeinde muss nachgewiesene medizinische Anforderungen jedoch in ihre Entscheidung einbeziehen. Ob dies im Fall von Zef Ndocis Tochter geschehen ist, lässt sich anhand der bisher bekannten Angaben nicht beurteilen.
Gericht beanstandete 30 Quadratmeter für fünf Personen
Wie stark die Umstände des Einzelfalls ins Gewicht fallen können, zeigt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2020.
In dem Verfahren lebten eine Mutter, zwei minderjährige und zwei volljährige Töchter seit sechs Monaten in zwei Zimmern mit insgesamt 30 Quadratmetern. Das Gericht hielt die Unterbringung für unzureichend. Es verlangte genügend Platz und Rückzugsmöglichkeiten für die einzelnen Familienmitglieder.
Als Ausgangspunkt nannte das Gericht ungefähr neun Quadratmeter pro Person. Bei einer längeren Unterbringung könne abhängig von den Umständen auch mehr Fläche erforderlich sein. Zudem müssten die Belange minderjähriger Kinder berücksichtigt werden.
Die Entscheidung bindet Gerichte in Baden-Württemberg nicht. Sie zeigt aber, dass sich die Zumutbarkeit einer Unterkunft nicht allein danach beurteilt, ob Betten, Heizung und sanitäre Anlagen vorhanden sind.
Der konkrete Zustand der Anlage entscheidet
Ob der geplante Umzug von Zef Ndocis Familie rechtlich zumutbar ist, hängt damit von Fragen ab, die sich ohne nähere Angaben zur Containeranlage nicht beantworten lassen: Wie viel Platz erhält die fünfköpfige Familie? Gibt es getrennte Räume? Wie lange soll sie dort bleiben? Und wurde die Herzerkrankung des Kindes bei der Zuweisung berücksichtigt?
Eine Containerunterkunft ist nicht automatisch menschenunwürdig. Für eine Familie mit drei Kindern darf sie aber auch nicht allein deshalb als ausreichend gelten, weil sie ein Dach über dem Kopf bietet.
Für Zef Ndoci und seine Familie bleibt unterdessen die Hoffnung, die Notunterkunft doch noch gegen eine eigene Wohnung tauschen zu können.




