Behördenfehler verschärft Not: 32-Jährige lässt Mahlzeiten aus
Eine 32-jährige Frau lebt wegen einer schweren Erkrankung von einer niederländischen Erwerbsminderungsleistung. Ihre finanzielle Situation ist inzwischen so angespannt, dass sie nach eigenen Angaben manchmal früh ins Bett geht, um kein Abendessen essen zu müssen.
Besonders bitter ist der Fall, weil ein Fehler der zuständigen Behörde ihre Schulden offenbar zusätzlich vergrößert hat.
Die Geschichte von Miriam, deren Name aus Datenschutzgründen geändert wurde, zeigt zugleich ein Problem, das auch viele Menschen mit Erwerbsminderungsrente in Deutschland kennen: Krankheit beendet das Erwerbsleben, während Miete, Lebensmittel und andere laufende Kosten weiter bezahlt werden müssen.
Miriam erhält 1.317 Euro im Monat
Wie das niederländische Nachrichtenportal Metro berichtet, erhält Miriam monatlich 1.317 Euro netto aus der niederländischen WIA, einer Leistung für Menschen, deren Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist. Ihre Wohnung kostet nach Angaben des Portals 625 Euro im Monat.
Wichtig ist dabei eine Einschränkung, die in Berichten über den Fall leicht untergeht: Die 1.317 Euro verstehen sich laut der niederländischen Originalquelle ohne Wohn- und Krankenversicherungszuschüsse. Die Summe lässt sich deshalb nicht eins zu eins mit einer deutschen Erwerbsminderungsrente vergleichen.
Trotz der ergänzenden Leistungen reicht das Geld nach Miriams Schilderung kaum aus. Nachdem die laufenden Kosten bezahlt wurden, bleiben ihr teilweise nur rund 200 Euro für den restlichen Monat oder ihr Konto rutscht bereits ins Minus.
Behördenfehler soll 2.300 Euro Steuerschulden verursacht haben
Zur ohnehin schwierigen finanziellen Situation kam nach Darstellung der 32-Jährigen ein folgenschwerer Fehler der niederländischen Arbeits- und Sozialbehörde UWV. Bei ihrer Rückkehr in die Niederlande im Jahr 2024 sei eine steuerlich relevante Angabe falsch hinterlegt worden.
Dadurch seien gegenüber der Steuerverwaltung Schulden von rund 2.300 Euro entstanden. Miriam schildert, dass die Sozialbehörde nachträglich nichts mehr ändern wolle, während die Steuerverwaltung darauf verweise, dass sie die Angaben selbst hätte kontrollieren müssen.
Genau diese Konstellation ist für Betroffene besonders belastend. Zwei Behörden können sich auf unterschiedliche Zuständigkeiten berufen, während die finanzielle Forderung zunächst bei der betroffenen Person verbleibt.
Insgesamt haben sich rund 5.000 Euro Schulden angesammelt
Die Steuerforderung ist nicht Miriams einziges Problem. Nach eigener Schätzung belaufen sich ihre gesamten Schulden inzwischen auf etwa 5.000 Euro.
Unter anderem bestehen offene Forderungen bei der Krankenversicherung sowie private Schulden. Hinzu kommt eine Forderung der Gemeinde, auf die Miriam monatlich 67 Euro zurückzahlt.
Sie hat deshalb inzwischen Unterstützung durch eine Schuldnerhilfe organisiert. Eine vollständige gesetzliche Vermögensverwaltung möchte sie vorerst vermeiden, weil sie ihre finanziellen Angelegenheiten weiterhin möglichst selbst bestimmen möchte.
Jede Woche zur Lebensmittelausgabe
Besonders deutlich wird die finanzielle Not beim Essen. Miriam geht nach eigenen Angaben jeden Freitag zur Lebensmittelausgabe und versucht, mit den dort erhaltenen Lebensmitteln durch die Woche zu kommen.
Manchmal reicht selbst das nicht. Dann geht sie nach eigener Aussage früher schlafen, um auf das Abendessen verzichten zu können.
Finanzielle Armut bedeutet in solchen Situationen deshalb weit mehr als den Verzicht auf Urlaub oder größere Anschaffungen. Wenn Lebensmittel eingespart werden müssen, wird aus einem knappen Budget ein unmittelbares Alltagsproblem.
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Geldnot führt auch zu sozialer Isolation
Hinzu kommt ein zweites Problem: Wer sich Treffen mit Freunden, Restaurantbesuche oder gemeinsame Unternehmungen nicht leisten kann, zieht sich häufig zurück. Miriam beschreibt, dass sie Einladungen mehrfach absagen musste und irgendwann schlicht nicht mehr gefragt wurde.
Damit verstärken sich gesundheitliche, finanzielle und soziale Probleme gegenseitig. Gerade bei Menschen, die aufgrund einer Erkrankung nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, kann dieser Rückzug besonders belastend sein.
1.317 Euro liegen unter der deutschen Armutsgefährdungsgrenze
Ein unmittelbarer Vergleich zwischen Deutschland und den Niederlanden ist wegen der unterschiedlichen Sozial- und Steuersysteme nicht möglich. Dennoch zeigt eine deutsche Kennzahl, wie knapp ein Einkommen in dieser Größenordnung ist.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Armutsgefährdungsgrenze für einen alleinlebenden Menschen zuletzt bei 1.446 Euro netto pro Monat. Insgesamt galten 16,1 Prozent der Bevölkerung als armutsgefährdet.
Alleinlebende sind besonders häufig betroffen. Auch Nichterwerbstätige und Menschen im Ruhestand weisen überdurchschnittlich hohe Armutsgefährdungsquoten auf.
Auch in Deutschland reicht die Erwerbsminderungsrente oft nicht
Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente garantiert in Deutschland keine bestimmte Mindesthöhe. Die Höhe hängt insbesondere von den erworbenen Rentenansprüchen und den rentenrechtlich berücksichtigten Zeiten ab.
Wer schon in jungen Jahren dauerhaft erwerbsgemindert wird oder vor der Erkrankung nur geringe Einkommen erzielt hat, kann deshalb trotz Erwerbsminderungsrente auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sein. Mehr dazu erklärt Gegen-Hartz im Beitrag „Erwerbsminderungsrente Höhe: So hoch sollte die EM-Rente sein“.
Ende 2025 erhielten in Deutschland rund 519.800 Menschen unterhalb der Altersgrenze Grundsicherung wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung. Insgesamt bezogen rund 1,284 Millionen Menschen Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.
Bei niedriger EM-Rente kann Grundsicherung hinzukommen
Reicht eine dauerhafte volle Erwerbsminderungsrente für den anerkannten Lebensunterhalt nicht aus, kann in Deutschland Grundsicherung nach dem SGB XII in Betracht kommen. Dabei werden neben dem Regelbedarf insbesondere anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung sowie mögliche Mehrbedarfe berücksichtigt.
Eine niedrige Rente allein entscheidet deshalb noch nicht darüber, ob ein Anspruch besteht. Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und die persönliche Lebenssituation müssen gemeinsam betrachtet werden.
Welche zusätzlichen Hilfen möglich sein können, erläutern wir ausführlicher unter „EM-Rente: Anspruch auf zusätzliche Zuschüsse“.
| Situation | Fall Miriam | Mögliche Situation in Deutschland |
|---|---|---|
| Leistung wegen Erwerbsminderung | 1.317 Euro netto WIA | Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung |
| Zusätzliche Hilfe | Wohn- und Krankenversicherungszuschüsse | Je nach Fall Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Leistungen |
| Behördenfehler | Nach Angaben der Betroffenen rund 2.300 Euro Steuerforderung | Bescheide und Rückforderungen müssen rechtlich geprüft werden |
| Finanzielle Folgen | Rund 5.000 Euro Schulden | Schuldnerberatung und Prüfung von Sozialleistungsansprüchen möglich |
| Lebensunterhalt | Lebensmittelausgabe und zeitweiser Verzicht auf Mahlzeiten | Existenzsichernde Leistungen sollen den notwendigen Lebensunterhalt abdecken |
Ein Behördenfehler bedeutet in Deutschland nicht automatisch eine Rückzahlung
Der Fall aus den Niederlanden lässt sich rechtlich nicht auf Deutschland übertragen. Auch hier können Behördenfehler jedoch erhebliche finanzielle Folgen verursachen, etwa wenn Leistungen falsch berechnet oder später zurückgefordert werden.
Dabei gilt nicht automatisch der Grundsatz, dass eine fehlerhaft ausgezahlte Sozialleistung immer vollständig zurückgezahlt werden muss. Unter anderem können die Ursache des Fehlers, die Angaben des Betroffenen, die Erkennbarkeit des Fehlers und der Vertrauensschutz entscheidend sein.
Erst vor wenigen Tagen berichtete Gegen-Hartz über ein Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 4. März 2026 mit dem Aktenzeichen L 4 SO 61/24. Das Gericht beanstandete eine Rückforderung von Grundsicherung, weil ein grober Fehler des Sozialamtes bei der Entscheidung nicht ausreichend berücksichtigt worden war: „Grundsicherung: Grober Behördenfehler macht Bescheid teilweise rechtswidrig“.




