Jobcenter zahlt zu viel Bürgergeld: Auch nach Hinweis und Widerspruch überzahlt die Behörde weiter

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„Laut Berechnung werde ich überzahlt“, schreibt uns ein Leser, der sich nach eigenen Angaben bereits an sein Jobcenter gewandt hat. Trotz seines Hinweises und eines Widerspruchs werde weiterhin eine Leistung gezahlt, die nach seiner eigenen Berechnung zu hoch ausfällt.

Der Leser bezieht sich ausdrücklich auf das Jobcenter Wartburgkreis und kritisiert dort erhebliche Probleme bei der Berechnung seiner Leistungen.

Leser meldet Überzahlung – trotzdem fließt offenbar weiter Geld

Der Fall zeigt ein Problem, das für Leistungsbeziehende ausgesprochen unangenehm werden kann. “Denn eine Überzahlung ist nicht automatisch ein Geschenk des Jobcenters, nur weil die Behörde selbst trotz eines Hinweises weiterzahlt”, warnt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.

Besonders problematisch wird es, “wenn der Leistungsbeziehende bereits erkannt hat, dass die Berechnung möglicherweise falsch ist. Dann kann Monate später ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid folgen, obwohl der Fehler ursprünglich beim Jobcenter entstanden ist”, sagt Anhalt.

Wer den Fehler erkennt, sollte das zusätzliche Geld nicht ausgeben

Nach § 45 SGB X spielt bei einem von Anfang an fehlerhaften Bewilligungsbescheid unter anderem eine Bedeutung, ob der Leistungsbeziehende die Rechtswidrigkeit kannte oder wegen besonders schwerer Sorgfaltsverstöße nicht erkannt hat.

Wer selbst ausdrücklich mitteilt, dass ihm vermutlich zu viel Geld bewilligt wird, kann später nur schwer behaupten, von der möglichen Überzahlung nichts gewusst zu haben.

Das bedeutet allerdings nicht, dass der Hinweis an das Jobcenter ein Fehler war. Im Gegenteil: “Eine nachweisbare Mitteilung kann belegen, dass Einkommen, Veränderungen und Berechnungsbedenken nicht verschwiegen wurden”, so der Experte.

Ein Behördenfehler schützt nicht automatisch vor der Rückzahlung

Viele Betroffene gehen davon aus, eine Überzahlung müsse nicht erstattet werden, wenn ausschließlich das Jobcenter falsch gerechnet habe. So einfach ist die Rechtslage jedoch nicht.

“Wurde ein rechtswidriger Bewilligungsbescheid wirksam für die Vergangenheit zurückgenommen, können die zu viel erbrachten Leistungen nach § 50 SGB X grundsätzlich zurückgefordert werden. Bei Leistungen nach dem SGB II gelten zusätzlich besondere Vorschriften für die rückwirkende Aufhebung.”

Mehr zum Schutz vor späteren Forderungen haben wir im Beitrag „Vertrauensschutz schützt vor Rückforderungen des Jobcenters“ erläutert.

Drei unterschiedliche Arten einer Überzahlung

Für die rechtliche Bewertung muss zunächst festgestellt werden, wo der Fehler überhaupt liegt. Nicht jede zu hohe Zahlung entsteht auf dieselbe Weise.

Situation Mögliche Rechtsgrundlage Bedeutung
Der Bewilligungsbescheid war bereits beim Erlass zu hoch § 45 SGB X und § 50 SGB X Es wird geprüft, ob und für welchen Zeitraum der Bescheid zurückgenommen werden darf.
Der Bescheid war zunächst richtig, später änderten sich Einkommen oder andere Verhältnisse § 48 SGB X und § 50 SGB X Die Bewilligung kann ab dem Zeitpunkt der Änderung korrigiert werden.
Der Bescheid nennt den richtigen Betrag, das Jobcenter überweist aber mehr § 50 Abs. 2 SGB X Auch eine Zahlung ohne entsprechenden Anspruch kann zurückverlangt werden.

Der schriftliche Hinweis sollte möglichst genau sein

Wer eine Überzahlung erkennt, sollte nicht lediglich allgemein mitteilen, dass „etwas nicht stimmt“. Sinnvoll ist eine konkrete Gegenüberstellung der Werte aus dem Berechnungsbogen mit den eigenen Einkommens- und Bedarfsdaten.

Der Hinweis sollte nachweisbar beim Jobcenter eingehen, etwa über ein elektronisches Postfach mit Eingangsbestätigung oder durch persönliche Abgabe gegen Empfangsbestätigung. Auf diese Weise lässt sich später belegen, wann das Jobcenter über den vermuteten Fehler informiert wurde.

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Besonders wichtig: Überzahlten Betrag zurücklegen

Solange die Berechnung ungeklärt ist, sollte der möglicherweise zu viel gezahlte Betrag nach Möglichkeit nicht verbraucht werden. Eine spätere Rückforderung kann ansonsten schnell zu neuen finanziellen Problemen führen.

Dass die Behörde nach einem ausdrücklichen Hinweis weiterzahlt, bedeutet nicht automatisch, dass der Betrag damit endgültig behalten werden darf.

“Gerade wer selbst bereits Zweifel an der Berechnung geäußert hat, sollte damit rechnen, dass die Sache später erneut geprüft wird”, warnt Anhalt.

Jobcenter muss einen Widerspruch bearbeiten

Auch die Aussage des Lesers, sein Widerspruch interessiere beim Jobcenter niemanden, wirft eine andere rechtliche Frage auf. Wird einem wirksam eingelegten Widerspruch nicht abgeholfen, muss grundsätzlich eine Entscheidung im Widerspruchsverfahren ergehen.

Bleibt eine Entscheidung ohne ausreichenden Grund länger aus, kann nach § 88 Abs. 2 SGG nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht in Betracht kommen. Mehr zu den aktuellen Regeln beim Widerspruch erläutern wir hier: Widerspruch gegen einen Grundsicherungsgeld-Bescheid.

Eine Rückforderung muss nachvollziehbar berechnet werden

Kommt später tatsächlich ein Erstattungsbescheid, sollten Betroffene die Forderung nicht ungeprüft akzeptieren. Das Jobcenter muss nachvollziehbar darlegen können, für welche Monate welche Leistung zu Unrecht gezahlt worden sein soll.

Schon kleine Fehler bei Einkommen, Freibeträgen, Unterkunftskosten oder der Zuordnung einzelner Monate können erhebliche Auswirkungen auf die Forderung haben. Welche Fehler bei Rückforderungsbescheiden häufiger auftreten, erklären wir im Beitrag „Jobcenter fordert Geld zurück – häufige Fehler im Bescheid“.

Der Leser hat mit seinem Hinweis einen wichtigen Nachweis geschaffen

Für den Leser aus dem Wartburgkreis ist deshalb vor allem eines wichtig: Sämtliche Schreiben, Berechnungen und Eingangsbestätigungen sollten aufbewahrt werden. Aus den Unterlagen sollte hervorgehen, dass er das Jobcenter frühzeitig auf die von ihm vermutete Überzahlung aufmerksam gemacht hat.

Das schützt zwar nicht zwingend davor, das tatsächlich zu viel gezahlte Geld später zurückzahlen zu müssen. Es kann aber verhindern, dass ihm zusätzlich vorgehalten wird, Veränderungen oder bekannte Berechnungsprobleme verschwiegen zu haben.

Das eigentliche Problem darf nicht beim Leistungsbeziehenden landen

Der geschilderte Fall zeigt ein grundsätzliches Problem: Leistungsbeziehende müssen sich auf nachvollziehbare und überprüfbare Berechnungen ihrer existenzsichernden Leistungen verlassen können.

Wer selbst auf einen möglichen Fehler aufmerksam macht, sollte zeitnah eine verständliche Antwort und gegebenenfalls einen korrigierten Bescheid erhalten.

Für Betroffene ist es deshalb riskant, einfach abzuwarten und das zusätzliche Geld zu verbrauchen. Besser ist es, den Fehler schriftlich zu dokumentieren, eine konkrete Neuberechnung zu verlangen und den strittigen Betrag zunächst unangetastet zu lassen.

Und das sagt der Betroffene kritisch abschließend: “Danke an den Steuerzahler, dass ich auf Anordnung des Jobcenters mehr bekomme, als mir zusteht. In dieser Behörde gibt es große Probleme!”