Deutsche Rentner leben in der Türkei: „Nicht mehr das Leben, das wir einmal hatten“

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Vor 15 Jahren wollten Anita und Jürgen Dietz in der Türkei neu anfangen. Inzwischen bedrohen stark gestiegene Lebenshaltungskosten das Auswandererleben des Rentnerpaares aus der VOX-Sendung „Goodbye Deutschland“.

Die beiden über 70-Jährigen müssen ihre Ausgaben inzwischen genau abwägen. Ihre Geschichte zeigt, wie schnell ein vermeintlich günstiger Ruhestand im Ausland ins Wanken geraten kann.

1.500 Euro Rente reichen in Antalya kaum noch aus

Anita und Jürgen Dietz leben seit rund 15 Jahren in Antalya. Nach Angaben aus der Sendung erhalten sie gemeinsam etwa 1.500 Euro Rente aus Deutschland.

Für ihren Einkauf auf einem Basar hatten sie umgerechnet lediglich sechs Euro eingeplant. Supermärkte seien für das Ehepaar mittlerweile zu teuer geworden, berichtete Anita vor der Kamera.

Neben Lebensmitteln belasten Krankenversicherung, Medikamente, Energie, Wasser und Miete das Budget. „Es ist nicht mehr das Leben, das wir hatten“, beschreibt die 71-Jährige ihre Enttäuschung.

Die Teuerung bleibt auch 2026 hoch

Die wirtschaftlichen Sorgen des Paares sind vor dem Hintergrund der türkischen Preisentwicklung nachvollziehbar. Nach Angaben des türkischen Statistikamtes TÜİK lagen die Verbraucherpreise im Februar 2026 um 31,53 Prozent über dem Vorjahreswert.

Im Juli 2026 betrug die offizielle Jahresrate 31,75 Prozent. Die hohe Teuerung war damit auch Monate nach der Ausstrahlung der Geschichte nicht überwunden.

Angabe aus dem Fall Einordnung
Gemeinsames Einkommen Rund 1.500 Euro Rente im Monat
Geplanter Wocheneinkauf Umgerechnet etwa sechs Euro auf dem Basar
Bisherige Miete Rund 400 Euro monatlich
Vereinbarte Mieterhöhung 50 Euro im Monat, zunächst für zwei Jahre festgelegt
Türkische Inflation im Juli 2026 31,75 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat

Die Zahlen zeigen allerdings nur einen Ausschnitt der Lebenssituation. Hinzu kommen Versicherungen, Arzneimittel, Fahrtkosten und Ausgaben für Reparaturen oder behördliche Angelegenheiten.

Eine Euro-Rente schützt nur teilweise

Wer eine deutsche Rente in Euro erhält und in der Türkei mit Lira bezahlt, kann zeitweise von einem günstigen Wechselkurs profitieren. Dieser Effekt gleicht steigende Preise jedoch nicht automatisch aus.

Mieten in beliebten Küstenregionen, private Versicherungen und bestimmte medizinische Leistungen können sich stärker verteuern als der allgemeine Verbraucherpreisindex. Manche Preise werden zudem unmittelbar oder mittelbar am Euro ausgerichtet.

Auch die deutsche Rente wird nicht fortlaufend an die türkische Preisentwicklung angepasst. Die regelmäßigen Rentenanpassungen in Deutschland können eine Teuerung von mehr als 30 Prozent deshalb nicht auffangen.

Das zusätzliche Einkommen ist weggebrochen

Jürgen Dietz hatte vor der Auswanderung als Dozent für Mediendesign gearbeitet. Nachdem er seine Stelle verloren hatte, begann er in der Türkei als Tourguide für Action-Ausflüge zu arbeiten.

Dieses Einkommen ergänzte über Jahre seine vergleichsweise geringe Rente. Nach einem Herzinfarkt im Jahr 2014 und mit inzwischen 72 Jahren kann er jedoch nur noch wenige Aufträge übernehmen.

Damit trifft die Preissteigerung das Paar in einer Lebensphase, in der zusätzliche Arbeit kaum noch möglich ist. Was früher durch Nebenverdienste ausgeglichen werden konnte, muss heute aus der laufenden Rente bezahlt werden.

Die Vermieterin verschafft dem Paar etwas Zeit

Eine vorläufige Entlastung brachte ein Gespräch mit der deutschen Vermieterin. Die bisherige Monatsmiete von rund 400 Euro soll dem Bericht zufolge zunächst nur um 50 Euro steigen.

Diese Vereinbarung gilt für zwei Jahre. Sie schützt Anita und Jürgen vor einer sofortigen erheblichen Mieterhöhung, löst ihre langfristigen Finanzprobleme aber nicht.

Für das Paar stellt sich deshalb weiterhin die Frage, ob es in Antalya bleiben kann. Eine Rückkehr nach Deutschland würde neben dem Umzug auch die Suche nach bezahlbarem Wohnraum und eine vollständige Neuorganisation des Alltags verlangen.

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„Zurück nach Deutschland und Hartz IV“ ist rechtlich ungenau

Sohn Andreas lehnt eine Rückkehr seiner Eltern ab und fragte in der Sendung sinngemäß, ob die Alternative „Hartz IV und Plattenbau“ sei.

Wer eine Altersrente bezieht, fällt grundsätzlich nicht in das Leistungssystem für erwerbsfähige Arbeitsuchende. Reichen Einkommen und Vermögen nach einer Rückkehr nicht aus, kann stattdessen Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII infrage kommen.

Eine Leistung wird jedoch nicht automatisch bewilligt. Das Sozialamt prüft unter anderem Einkommen, verwertbares Vermögen, Unterkunftskosten und den tatsächlichen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Die Rente folgt ins Ausland, die Grundsicherung meist nicht

Eine gesetzliche Rente kann grundsätzlich auch bei einem dauerhaften Wohnsitz in der Türkei ausgezahlt werden. Deutschland und die Türkei haben ein Sozialversicherungsabkommen, wobei die konkrete Rentenhöhe von der jeweiligen Versicherungsbiografie abhängen kann.

Ausführliche Informationen zu möglichen Ausnahmen bietet der Beitrag „Rente im Ausland: In diesen Ländern wird gekürzt – in diesen nicht“. Vor einem Umzug sollten sich Betroffene eine individuelle Auskunft der Deutschen Rentenversicherung geben lassen.

Anders sieht es bei steuerfinanzierter Sozialhilfe aus. Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten nach § 24 SGB XII grundsätzlich keine Sozialhilfe aus Deutschland, abgesehen von eng begrenzten Notfällen.

Wer bereits Grundsicherung im Alter bezieht und sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhält, muss ebenfalls mit einem Wegfall der Leistung rechnen. Die Einzelheiten erklärt der Ratgeber „Sozialhilfe aus Deutschland im Ausland beziehen?“.

Krankenversicherung und Medikamente werden im Alter wichtiger

Für Rentner im Ausland ist nicht allein die Höhe der Miete entscheidend. Mit zunehmendem Alter steigen häufig die Ausgaben für Medikamente, Untersuchungen und Behandlungen.

Welche Absicherung bei einem Wohnsitz in der Türkei gilt, hängt unter anderem vom bisherigen Versicherungsstatus und vom Bezug einer türkischen Rente ab. Eine verbindliche Prüfung durch die deutsche Krankenkasse und die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland ist deshalb ratsam.

Eine Rückkehr nach Deutschland kann einen leichteren Zugang zu vertrauten Versorgungswegen ermöglichen. Dem stehen jedoch höhere Wohnkosten, Kautionen und die schwierige Suche nach einer geeigneten Wohnung gegenüber.

Häufige Fragen zu Rente und Leben in der Türkei

1. Wird die deutsche Rente auch in die Türkei überwiesen?

Ja, eine deutsche gesetzliche Rente kann grundsätzlich in die Türkei gezahlt werden. Bei einzelnen Versicherungszeiten oder besonderen Rentenarten können abweichende Regeln gelten.

2. Warum reicht eine Euro-Rente trotz schwacher Lira möglicherweise nicht aus?

Der Wechselkurs gleicht die türkische Inflation nicht vollständig aus. Mieten, Versicherungen, Medikamente und importierte Waren können sich besonders stark verteuern.

3. Können deutsche Rentner in der Türkei Grundsicherung im Alter beziehen?

Bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in der Türkei besteht grundsätzlich kein regulärer Anspruch auf deutsche Grundsicherung im Alter. Ausnahmen setzen eine außergewöhnliche Notlage und weitere strenge Bedingungen voraus.

4. Erhalten Rentner nach einer Rückkehr automatisch Grundsicherung?

Nein, die Leistung muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Einkommen, Vermögen, Unterkunftskosten und der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland werden geprüft.

5. Bleibt die deutsche Krankenversicherung bei einem Umzug in die Türkei bestehen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind der Versicherungsstatus, die bezogenen Renten und die Vorschriften des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens.

6. Was sollten Rentner vor einer Auswanderung berechnen?

Die Planung sollte Miete, Versicherungen, Medikamente, Pflege, Steuern, Wechselkursschwankungen und Rückreisekosten einbeziehen. Sinnvoll ist außerdem eine Reserve für mehrere Monate, damit unerwartete Preissteigerungen nicht sofort zu finanzieller Not führen.