CDU will Deutschlandticket als Sachleistung für Bürgergeld-Bezieher

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Die CDU im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr will das Deutschlandticket für Bürgergeld-Beziehende künftig nicht mehr indirekt über den Regelsatz finanzieren, sondern als Sachleistung ausgeben.

Sozialverbände kritisieren den Vorstoß allerdings, weil damit Menschen Regelleistung entzogen würde, die den öffentlichen Nahverkehr gar nicht nutzen können oder für andere dringend notwendige Ausgaben auf Mobilität angewiesen sind.

CDU will Mobilitätsanteil im Bürgergeld zweckgebunden einsetzen

Im Bürgergeld-Regelsatz sind derzeit 50,49 Euro für Mobilität vorgesehen. Dieser Betrag wird jedoch nicht getrennt ausgezahlt, sondern ist Teil des monatlichen Regelbedarfs von 563 Euro.

Leistungsberechtigte entscheiden deshalb selbst, ob sie das Geld für Bus, Bahn, Fahrradreparaturen, Benzinanteile, Mitfahrgelegenheiten oder andere notwendige Wege einsetzen. Genau diese freie Verwendung will die CDU-Fraktion im VRR ändern.

Nach dem Vorschlag soll das Deutschlandticket künftig als Sachleistung ausgegeben werden. Bürgergeld-Beziehende bekämen dann nicht mehr den entsprechenden Geldanteil zur freien Verfügung, sondern ein Ticket.

CDU spricht von zielgerichteter Verwendung von Steuergeld

Der CDU-Fraktionsvorsitzende im VRR, Frank Heidenreich, begründet den Vorschlag damit, dass Steuergeld möglichst zielgerichtet verwendet werden müsse. Unterstützungsleistungen sollten nach seiner Auffassung genau dem Zweck dienen, für den sie im Regelsatz vorgesehen seien.

Die CDU argumentiert außerdem mit gesellschaftlicher Teilhabe. Wer Arbeit aufnehmen, Termine wahrnehmen oder sich integrieren solle, brauche Mobilität. Ein Deutschlandticket als Sachleistung könne diese Mobilität praktisch absichern.

Rückendeckung kommt aus der CDU-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen. Auch dort wird der Vorschlag als Möglichkeit dargestellt, Mobilität und Teilhabe verbindlicher zu sichern.

Sozialverbände warnen vor Zwang und Benachteiligung

Sozialverbände halten den Vorstoß dagegen für problematisch. Der Sozialverband Deutschland NRW weist darauf hin, dass der Betrag faktisch vom Bürgergeld abgezogen würde, wenn Betroffene stattdessen verpflichtend ein Deutschlandticket erhielten.

Das Problem liegt auf der Hand: Nicht jeder Bürgergeld-Beziehende kann den öffentlichen Nahverkehr sinnvoll nutzen. Wer auf dem Land lebt, nur wenige Busverbindungen hat, nachts oder früh morgens zu Terminen muss oder in einer Region ohne ausreichende Anbindung wohnt, profitiert von einem Deutschlandticket kaum.

Besonders betroffen wären Menschen mit Behinderung, wenn Busse, Bahnhöfe oder Haltestellen nicht barrierefrei nutzbar sind. Für sie wäre ein verpflichtendes Ticket keine Hilfe, sondern ein finanzieller Verlust.

Sachleistung bedeutet Einschränkung der Selbstbestimmung

Eine Sachleistung greift tiefer in den Alltag ein als eine Geldleistung. Wer Bürgergeld erhält, muss mit einem sehr knappen Regelsatz auskommen und täglich entscheiden, welche Ausgabe zuerst bezahlt wird.

Mobilität bedeutet nicht nur Bus und Bahn. Mobilität kann auch heißen, ein Fahrrad zu reparieren, ein Taxi in einem Notfall zu bezahlen, Benzin für eine Mitfahrt zu übernehmen, ein Kind zu begleiten oder einen schlecht angebundenen Arzttermin zu erreichen.

Wird ein Teil des Regelbedarfs in ein Ticket umgewandelt, verlieren Betroffene diese Entscheidungsmöglichkeit. Der Staat würde dann nicht nur sagen, wie viel Geld Menschen zum Leben zusteht, sondern auch, in welcher Form sie einen Teil davon verwenden müssen.

Für Bürgergeld-Beziehende ist das besonders einschneidend, weil der Regelsatz ohnehin knapp kalkuliert ist. Wer das Ticket nicht nutzen kann, hätte am Monatsende weniger frei verfügbares Geld, ohne dafür einen tatsächlichen Nutzen zu erhalten.

Nicht alle Wege führen über Bus und Bahn

Die CDU setzt voraus, dass Mobilität vor allem über den öffentlichen Nahverkehr organisiert werden kann. Diese Annahme trifft aber längst nicht überall zu.

In vielen ländlichen Regionen fahren Busse selten, am Wochenende eingeschränkt oder abends gar nicht. Wer Schichtarbeit aufnehmen will, kann mit dem Deutschlandticket möglicherweise trotzdem nicht zur Arbeitsstelle gelangen.

Auch Alleinerziehende, Pflegepersonen oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen brauchen oft flexible Mobilität. Ein Ticket ersetzt dann keine realistische Verbindung, keine Barrierefreiheit und keine verlässliche Erreichbarkeit.

Für Menschen mit Behinderung kann das Ticket wertlos sein

Besonders deutlich wird das Problem bei behinderten Menschen. Ein Deutschlandticket hilft nur, wenn Haltestellen, Fahrzeuge, Bahnhöfe und Umstiege tatsächlich nutzbar sind.

Wer auf einen Rollstuhl angewiesen ist, kann nicht einfach jede Verbindung wählen. Defekte Aufzüge, fehlende Rampen, nicht barrierefreie Haltestellen oder ungeeignete Umstiege machen den Nahverkehr im Alltag oft unbrauchbar.

Wenn der Mobilitätsanteil dennoch automatisch in ein Ticket umgewandelt würde, müssten gerade diese Menschen eine Leistung hinnehmen, die ihre konkrete Situation nicht berücksichtigt. Das widerspricht dem Ziel, Teilhabe zu fördern.

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Mehreinnahmen für den Nahverkehr sind kein Ersatz für individuelle Hilfe

Die CDU verweist darauf, dass zusätzliche Ticketverkäufe dem VRR mehr Einnahmen bringen könnten. Dieses Geld könne dann in bessere Angebote, klimaneutrale Busse, zusätzliche Fahrer und mehr Leistungen fließen.

Das kann verkehrspolitisch sinnvoll klingen, löst aber nicht das sozialrechtliche Problem. Bürgergeld ist keine allgemeine Finanzierungsquelle für Verkehrsverbünde, sondern dient der Sicherung des Existenzminimums.

Wenn Leistungsberechtigte ein Ticket erhalten, das sie nicht brauchen oder nicht nutzen können, finanzieren sie indirekt ein System mit, das ihnen im konkreten Alltag nicht hilft. Teilhabe entsteht aber nicht durch statistische Ticketzahlen, sondern durch nutzbare Mobilität.

Härtefallregeln würden das Grundproblem nicht beseitigen

Der CDU-Vorschlag sieht offenbar vor, Härtefälle zu berücksichtigen. Solche Ausnahmen wären zwingend notwendig, wenn Menschen den ÖPNV wegen Behinderung, fehlender Anbindung oder besonderer Lebensumstände nicht nutzen können.

Doch Härtefallregelungen schaffen neue Hürden. Betroffene müssten dann nachweisen, warum sie das Ticket nicht nutzen können. Das würde Bürokratie erzeugen und erneut diejenigen belasten, die ohnehin Schwierigkeiten haben, ihre Rechte durchzusetzen.

Eine freiwillige Lösung wäre deshalb sozial gerechter. Wer ein vergünstigtes Deutschlandticket möchte, sollte es unkompliziert erhalten können. Wer den Mobilitätsanteil anders benötigt, sollte ihn nicht verlieren.

Bürgergeld-Regelsatz ist kein Gutschein-System

Der Regelsatz besteht zwar rechnerisch aus verschiedenen Bedarfspositionen. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Einzelbetrag nur für genau diesen Zweck ausgegeben werden darf.

Menschen mit wenig Geld müssen ständig umschichten. Wer in einem Monat höhere Stromkosten, Medikamente, Schulmaterial, Reparaturen oder Lebensmittelkosten hat, nutzt Teile des Regelsatzes anders als statistisch vorgesehen.

Diese Flexibilität ist notwendig, weil der Regelsatz kein großzügiges Budget ist. Wird er in Sachleistungen aufgespalten, droht ein Gutschein-System, das die Lebensrealität armer Menschen nicht abbildet.

Was bedeutet der Vorschlag für Bürgergeld-Beziehende?

Würde der CDU-Vorschlag umgesetzt, könnten Bürgergeld-Beziehende einen Teil ihrer bisherigen finanziellen Verfügungsfreiheit verlieren. Der Mobilitätsanteil würde dann nicht mehr als frei einsetzbarer Bestandteil des Regelbedarfs wirken, sondern in ein konkretes Produkt umgewandelt.

Für Menschen, die täglich Bus und Bahn nutzen, könnte das praktisch sein. Für alle anderen wäre es ein Nachteil.

Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob ein Deutschlandticket grundsätzlich sinnvoll ist. Entscheidend ist, ob der Staat Leistungsberechtigte zwingen darf, einen Teil ihres Existenzminimums in genau diese Form der Mobilität umzuwandeln.

FAQ: Deutschlandticket als Sachleistung beim Bürgergeld

Was fordert die CDU im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr?

Die CDU-Fraktion im VRR will, dass Bürgergeld-Beziehende das Deutschlandticket künftig als Sachleistung erhalten. Der im Regelbedarf enthaltene Mobilitätsanteil soll nach dieser Vorstellung nicht mehr frei verfügbar bleiben, sondern zweckgebunden für das Ticket eingesetzt werden.

Warum kritisieren Sozialverbände den Vorschlag?

Sozialverbände kritisieren, dass viele Menschen den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können oder nicht ausreichend davon profitieren. Wer schlecht angebunden wohnt, behindert ist oder andere Mobilitätsformen braucht, hätte durch ein verpflichtendes Ticket weniger Geld zur freien Verfügung.

Ist der Mobilitätsanteil im Bürgergeld bisher frei verwendbar?

Ja. Der Regelbedarf enthält rechnerisch einen Anteil für Mobilität, wird aber als Gesamtbetrag ausgezahlt. Bürgergeld-Beziehende können deshalb selbst entscheiden, welche Ausgaben im konkreten Monat Vorrang haben.

Warum kann eine Sachleistung problematisch sein?

Eine Sachleistung nimmt Betroffenen Entscheidungsspielraum. Gerade bei einem knappen Existenzminimum ist es wichtig, flexibel auf tatsächliche Kosten reagieren zu können. Ein Ticket hilft nur dann, wenn es im Alltag auch wirklich nutzbar ist.

Wäre ein freiwilliges Deutschlandticket für Bürgergeld-Beziehende sinnvoller?

Eine freiwillige und günstige Lösung wäre deutlich weniger problematisch. Wer Bus und Bahn nutzen kann, hätte dann einen echten Vorteil. Wer den Mobilitätsanteil anders benötigt, würde nicht benachteiligt.

Fazit: Teilhabe entsteht nicht durch Zwang

Ein günstiges Deutschlandticket kann für viele Bürgergeld-Beziehende eine wichtige Hilfe sein. Problematisch wird es aber, wenn es verpflichtend an die Stelle frei verfügbarer Geldleistungen tritt.

Mobilität ist individuell. Nicht jeder Mensch erreicht Arbeit, Arzt, Behörde oder Familie mit Bus und Bahn. Wer das Ticket nicht nutzen kann, darf dafür nicht finanziell bestraft werden.

Der CDU-Vorschlag berührt deshalb eine zentrale Frage des Sozialstaats: Sollen Leistungsberechtigte selbst entscheiden dürfen, wie sie ihr knappes Existenzminimum einsetzen, oder soll der Staat ihnen einzelne Lebensbereiche per Sachleistung vorschreiben? Für Betroffene wäre Letzteres ein deutlicher Verlust an Selbstbestimmung.