Die Hartz-IV- Härtefallregelung passiert den Bundesrat. Nur wenige Betroffene werden einen Anspruch darauf haben.
(08.05.2010) Wie erwartet passierte am Freitag die neue Hartz IV Härtefallregelung des Bundesrat. Zukünftig haben Arebeitslosengeld II Bezieher die Möglichkeit in besonderen, fortlaufenden Fällen zusätzliche Hartz IV Leistungen zu beantragen. Bislang sieht es allerdings so aus, dass nur in sehr wenigen Fällen eine Härtefallregelung greift. Unter anderen greift die Neuregelung bei laufenden und erheblichen Kosten bei kranken und behinderten Menschen. Einizig das in der vergangenen Woche gefällte Urteil im Bezug auf eine Schüler-Monatskarte gibt es Lichtblick. So ist aber schon jetzt voraussehbar, dass Betroffene ihre Ansprüche vor den Sozialgerichten erkämpfen müssen.
In der Gesetzesverabschiedung heißt es, die Regelung greift nur "bei einem besonderen Bedarf zur Deckung des Existenzminimums". Die Härtefallregelung wurde im Zuge des im Februrar gefällten Urteil zu den Bemessungsgrundlagen der Hartz IV Regelsätze beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte, dass besondere Bedarfe im Regelsatz nicht vorgesehen seien. Die neue Härtefallregelung soll nun eine Konsequenz aus dem Urteil sein. (gr)
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