Menschen mit wenig beruflicher Qualifikation, die zudem Probleme mit Behördensprache haben, sind Zumutungen der Jobcenter in hohem Ausmaß ausgesetzt.
Weniger bekannt ist, dass auch Hochqualifizierte, deren akademische Tätigkeit weit über den Horizont der meisten Sachbearbeiter des Jobcenters hinausgeht, Drangsalierungen erfahren, die Stoff für eine Satire wären, wenn sie nicht so bittere Konsequenzen für die Betroffenen hätten.
Auch Akademiker geraten ins Visier des Jobcenters
Gerade in geisteswissenschaftlichen Fächern sind die Arbeitsbedingungen im universitären Mittelbau katastrophal. Um überhaupt die Möglichkeit zu bekommen, Professor werden zu können, müssen Wissenschaftler regelmäßig Lehrveranstaltungen durchführen, in ihrem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren, an Konferenzen, Kongressen und Podien teilnehmen.
Viele bekommen für ihre Lehrveranstaltungen keinen Cent. Wenn überhaupt, sind freie Lehraufträge möglich, bei denen es kein Monatsgehalt gibt, sondern eine Vergütung der Seminarstunden, also vier bezahlte Stunden pro Woche bei zwei Seminaren. Die Korrektur von Hausarbeiten, die Recherche, Vor- und Nachbereitung, die aus zwei Seminaren fast einen Vollzeitjob macht, werden nicht vergütet.
Andere Akademiker haben offiziell Viertel- oder Halbzeitstellen, die in der Realität aber mehr als Vollzeitstellen sind, oder schleppen sich von einem befristeten Vertrag und einem Projekt zum anderen, ohne zu wissen, ob dieses im nächsten Semester weiterläuft.
Kurz gesagt: Ein Großteil derjenigen, die als Doktoranden, Doktoren oder sogar Habilitierte an geisteswissenschaftlichen Instituten arbeiten, sind Geringverdiener und darauf angewiesen, mit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II aufzustocken, um an das Existenzminimum zu kommen.
Wenn Sachbearbeiter akademische Arbeit falsch bewerten
Beim Jobcenter sitzen ihnen dann MItarbeiter gegenüber, die von den Grundlagen und den nötigen Arbeitsmaterialien dieser akademischen Tätigkeiten oft keine Ahnung haben.
Wir wissen von nicht wenig Fällen, in denen Sachbearbeiter es sogar gezielt auskosten, bürokratische Macht über Menschen auszuüben, denen sie geistig nicht gewachsen sind.
Viel häufiger sind es aber vermutlich keine niedrigen Motive, sondern es ist die schlichte Inkompetenz, die Akademiker bei der Behörde in einen kafkaesken Alptraum rutschen lässt.
Wir kennen bei gegen-hartz.de viele Geisteswissenschaftler in prekären Arbeitsverhältnissen, bei denen die Sachbearbeiter der Behörde mit einer Mischung aus Halbwissen und Selbstüberschätzung falsche Entscheidungen treffen.
Jobcenter Stuttgart: Habilitierter Dozent soll Bücher und DVDs nicht absetzen dürfen
Uwe D. aus Stuttgart hat uns bei gegen-hartz.de die katastrophale Situation geschildert, mit der er beim Jobcenter Stuttgart-Zuffenhausen konfrontiert ist. Uwe bezieht als Selbstständiger ergänzendes Bürgergeld (Leistungen nach dem SGB II), weil er zwar erwerbstätig ist, das aber nicht für das Existenzminimum reicht.
Aufstocker mit Doktortitel und Habilitation: So schildert Uwe seinen Fall
Uwe schreibt: “Ich bin 61 und promovierter, habilitierter und desillusionierter Literaturwissenschaftler. Ich lebe von Hartz (heute Bürgergeld), verdiene aber vor allem durch meine Honorarlehrtätigkeit an der Staatlichen Hochschule für Musik und darstellende Kunst Stuttgart (HMDK) jedes Semester zwischen 1500 und 1700 Euro hinzu (nicht etwa im Monat, sondern in jeweils 6 Monaten).
Um diese Kurse abhalten zu können, kaufe ich gelegentlich (fast immer gebrauchte) Bücher wissenschaftlicher oder belletristischer Art sowie DVDs (ebenfalls gebraucht), letztere in aller Regel zu 3-7 Euro, z.B. für einen Kurs über Horror in Literatur und Film oder um bestimmte Verfahrensanalogien in Filmen zu demonstrieren.
Warum Fachliteratur und Unterrichtsmaterial Betriebsausgaben sind
Uwe führt aus: “Das Jobcenter will die Kosten hierfür nicht als Betriebsausgaben anerkennen, ich könne Bücher und DVDs doch „kostenlos ausleihen“ oder “digital” besorgen. Ich wende ein, daß ich erstens für die meisten Bücher in die Bibliotheken der Innenstadt fahren müßte (Landesbibliothek, Institutsbibliothek) und hierdurch Fahrtkosten von jeweils 7 Euro entstünden, um sie zu besorgen, und 7 Euro, um sie zurückzubringen.”
Warum ausgeliehene Bücher keine gleichwertige Alternative sind
Zweitens dürfte er in diese Bücher nicht hineinschreiben, um die Texte für den Unterricht aufzubereiten. Uwe erklärt: “Ich wäre also gezwungen, sie entweder zeit- und kostenaufwendig durchzukopieren oder einzuscannen und zu Hause auszudrucken, was, da Papier- und Tintenkostenanfielen, auch nicht kostenlos, sondern ziemlich teuer wäre.
Die Kosten überstiegen in jedem Fall die Kosten des Buchkaufs, zumal ich den Wust an Papier ja auch nich irgendwie binden müßte, um Ordnung hineinzubringen.”
Warum wissenschaftliche Texte zitierfähig sein müssen
Drittens, so Uwe, “müssen die Texte für wissenschaftliche Bedürfnisse stets zitierfähig sein. Ich kann also nicht Bücher des Projekt Gutenbergs herunterladen und ausdrucken, die nicht einmal eine Seitennumerierung besitzen und von unsicherer editorischer Qualität sind.”
Warum DVDs für bestimmte Seminare notwendig sind
Als vierten Punkt nennt der Dozent: “Die von mir benötigten DVDs sind in Bibliotheken gar nicht vorhanden. Gäbe es sie, müßten sie zudem in genau dem Augenblick nicht durch andere Benutzer ausgeliehen sein, da ich sie benötigte. So ist kein Seminar zu konzipieren.
Falls das Jobcenter mir nahelegen sollte, eine Raubkopie zu ziehen, wäre das die Anstiftung zu einer Straftat. Falls man hingegen verlangen sollte, ich könne doch etwas unterrichten, wofür ich die DVDs nicht bräuchte, stellte dies einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit dar.”
Warum das Jobcenter konkrete Alternativen benennen muss
Fünftens ist das Jobcenter “trotz mehrmaliger Aufforderung, die Antwort schuldig geblieben, wo ich denn Filme legal und kostenlos beziehen könne. Stattdessen wiederholt man nur, ich könne die Medien ausleihen oder „digital“ besorgen.”
Wenn verweigerte Betriebsausgaben Bürgergeld-Aufstocker in Schulden treiben
Die absurden Reaktionen des Jobcenters bringen Uwe inzwischen in massive finanzielle Schwierigkeiten. Er schreibt: “Seit Ende 2023 geht das jetzt schon. Wenn die Kosten nicht anerkannt werden, arbeite ich mich durch meine Lehrtätigkeit in Schulden.”
Jobcenter ignoriert Fahrten zum Arbeitsplatz
Er fährt fort: “Und es wird noch grotesker: Das Jobcenter erklärt regelmäßig, daß die betriebliche Notwendigkeit meiner Fahrten (zum Unterricht!) nicht hinreichend begründet seien, und will die Fahrtkosten nicht als Betriebsausgaben anerkennen, trotz Kopie des Honorarvertrags und Screenshot von der Homepage der HMDK. ”
Er schrieb dem Jobcenter als Anmerkung zu Fotos, mit denen er seinen Arbetsweg zur Universität belegte: “Der Job eines literaturwissenschaftlichen Hochschuldozenten ist, im Gegensatz zu dem, was das Jobcenter zu wissen meint, mit sehr viel Lektüre verbunden.”
“Ich bin jetzt dazu übergegangen, Bilderstrecken von meinen Fahrten zur Hochschule anzufertigen und auch den Unterricht zu photographieren und dieses Material meiner EKS beizufügen, nebst umfangreichster Erläuterungen jeder noch so kleinen Banalität.”
Jobcenter erinnert an einen Roman von Franz Kafka
Uwe schließt: “Ich habe mir inzwischen einen Rechtsbeistand der GEW besorgt, die Frau scheint aber die zwingenden Notwendigkeiten, die ich Dir dargstellt habe, nicht recht einzusehen. Das Jobcenter habe doch „gute Agumente“. Ich fühle mich wie in einem Roman Kafkas.”
Warum das Jobcenter den Einzelfall prüfen muss
Jeden einzelnen Punkt hat Uwe dem Jobcenter mehrfach und bis in die kleinsten Details geschildert, nur um die widersinnige Antwort zu bekommen, er hätte seine Ansprüche “nicht hinreichend belegt”.
Beim Bewerten spezieller Betriebsausgaben hat das Jobcenter zwar einen Ermessensspielraum, der aber auch bedeutet, das Ermessen anzuwenden, also den Einzelfall zu prüfen.
Da Uwe konkrete Nachweise liefert, hat er in unseren Augen bei einer Klage vor dem Sozialgericht gute Aussichten auf Erfolg, da die Ausgaben und der Bedarf dazu bei ihm tatsächlich vorhanden sind.
Praxisanleitung: So wehren Sie sich gegen das Jobcenter
Betriebsausgaben konkret begründen
Wer als Bürgergeld-Aufstocker selbstständig arbeitet, freiberuflich lehrt oder mit Honoraren Einkommen erzielt, sollte Betriebsausgaben nicht nur behaupten, sondern systematisch begründen.
Entscheidend ist, dass aus den Unterlagen hervorgeht, warum die Ausgabe für die konkrete Tätigkeit erforderlich war, warum sie angemessen war und warum sie nicht durch eine realistische kostenlose Alternative ersetzt werden konnte.
Zu jeder Ausgabe den beruflichen Zweck erklären
Betroffene sollten dem Jobcenter deshalb zu jeder Ausgabe eine kurze fachliche Erklärung liefern. Bei Büchern, Fachliteratur, DVDs, Software, Arbeitsmaterialien oder Fahrtkosten reicht die bloße Quittung oft nicht aus, wenn Sachbearbeiter den beruflichen Zusammenhang nicht verstehen.
Sinnvoll ist eine Tabelle mit Datum, Betrag, Gegenstand, beruflichem Zweck, Auftraggeber, Lehrveranstaltung oder Projekt und einer knappen Begründung.
Gegen den Bescheid Widerspruch einlegen
Lehnt das Jobcenter die Anerkennung ab, sollte der Bescheid genau geprüft werden. Gegen einen fehlerhaften Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Im Widerspruch sollte nicht nur stehen, dass die Entscheidung falsch ist, sondern auch, warum das Jobcenter sein Ermessen nicht richtig ausgeübt, den Einzelfall nicht ausreichend geprüft oder vorgelegte Nachweise nicht gewürdigt hat.
Akteneinsicht und konkrete Begründung verlangen
Wichtig ist außerdem, schriftlich Akteneinsicht zu verlangen, wenn unklar bleibt, auf welche Erwägungen das Jobcenter seine Entscheidung stützt. Betroffene sollten darauf bestehen, dass die Behörde konkret erklärt, welche Nachweise fehlen und warum bereits eingereichte Unterlagen angeblich nicht ausreichen. Pauschale Formulierungen wie „nicht hinreichend belegt“ sollten nicht einfach hingenommen werden.
Bei Existenznot Eilantrag beim Sozialgericht stellen
Wenn die Ablehnung existenzgefährdend ist, weil dadurch laufende Leistungen zu niedrig berechnet werden oder Schulden entstehen, kommt zusätzlich ein Eilverfahren beim Sozialgericht in Betracht.
Dort kann beantragt werden, dass das Jobcenter vorläufig höhere Leistungen zahlen oder bestimmte Ausgaben berücksichtigen muss. Je besser die berufliche Notwendigkeit dokumentiert ist, desto stärker ist die Position im Verfahren.
Beratungsstellen und Rechtsbeistand einschalten
Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig Unterstützung holen. Sozialberatungsstellen, Gewerkschaften, Fachanwälte für Sozialrecht oder Erwerbsloseninitiativen können helfen, Widerspruch und Klage zu strukturieren.
Besonders bei selbstständiger Tätigkeit im Bürgergeld-Bezug lohnt es sich, alle Bescheide, EKS-Unterlagen, Quittungen, Verträge, E-Mails und fachlichen Begründungen geordnet aufzubewahren.
FAQ: Betriebsausgaben beim Bürgergeld
Muss das Jobcenter Betriebsausgaben von Selbstständigen anerkennen?
Das Jobcenter muss notwendige und angemessene Betriebsausgaben berücksichtigen, wenn sie mit der selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen. Es darf Ausgaben nicht pauschal ablehnen, sondern muss prüfen, ob sie im konkreten Einzelfall erforderlich sind.
Reicht eine Quittung als Nachweis für Betriebsausgaben aus?
Eine Quittung ist wichtig, reicht aber nicht immer aus. Gerade bei speziellen Tätigkeiten sollte zusätzlich erklärt werden, wofür das Material gebraucht wurde und welchen Bezug es zur Einnahmeerzielung hat.
Darf das Jobcenter auf kostenlose Alternativen verweisen?
Das Jobcenter darf nach Wirtschaftlichkeit fragen, muss aber realistische Alternativen benennen. Eine angebliche kostenlose Möglichkeit reicht nicht aus, wenn sie praktisch nicht verfügbar, fachlich ungeeignet, rechtlich problematisch oder mit höheren Folgekosten verbunden ist.
Was kann ich tun, wenn das Jobcenter Betriebsausgaben ablehnt?
Betroffene sollten den Bescheid prüfen, fristgerecht Widerspruch einlegen und die berufliche Notwendigkeit der Ausgaben detailliert nachweisen. Wenn dadurch das Existenzminimum gefährdet wird, kann zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht sinnvoll sein.
Welche Unterlagen helfen bei Streit um Betriebsausgaben?
Hilfreich sind Rechnungen, Quittungen, Honorarverträge, Tätigkeitsnachweise, Seminarpläne, Projektbeschreibungen, Fahrtnachweise und schriftliche Erläuterungen. Entscheidend ist, dass der Zusammenhang zwischen Ausgabe und beruflicher Tätigkeit nachvollziehbar wird.
Fazit: Jobcenter dürfen Betriebsausgaben nicht pauschal abtun
Der Fall zeigt, wie schnell Bürgergeld-Aufstocker in eine existenzielle Schieflage geraten, wenn Jobcenter berufliche Realität durch bürokratische Pauschalurteile ersetzen. Wer als Selbstständiger, Honorarkraft oder freier Dozent arbeitet, braucht oft spezielle Arbeitsmittel, die Außenstehende nicht sofort einordnen können.
Gerade deshalb muss das Jobcenter den Einzelfall ernsthaft prüfen. Werden konkrete Nachweise vorgelegt, darf die Behörde diese nicht mit pauschalen Floskeln beiseiteschieben.
Betroffene sollten Ablehnungen nicht einfach akzeptieren, sondern Widerspruch einlegen, Nachweise systematisch aufbereiten und notfalls das Sozialgericht einschalten.




