Berlins Beamte bekommen Nachschlag aufs Gehalt – im August kommt die rückwirkende Erhöhung
Für viele Berliner Beamtinnen und Beamte fällt die Abrechnung im August 2026 deutlich höher aus als in den Monaten zuvor. Das Land Berlin setzt die beschlossene Besoldungserhöhung um und rechnet die neuen Beträge rückwirkend bis zum 1. April 2026 zurück. Dadurch trifft die laufende höhere Besoldung auf eine Nachzahlung für mehrere zurückliegende Monate.
Die Grundgehälter steigen zum 1. April 2026 um 3,8 Prozent. Betroffen sind neben aktiven Beamtinnen und Beamten auch Richterinnen und Richter, zudem werden die entsprechenden Änderungen auf die Versorgung übertragen. Für März 2027 ist bereits die nächste Erhöhung vorgesehen.
3,8 Prozent mehr Geld gelten rückwirkend ab April
Das Berliner Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für 2026 und 2027 ist bereits beschlossen und veröffentlicht. Die erste Stufe gilt rückwirkend seit dem 1. April 2026. Grundgehaltssätze verschiedener Besoldungsordnungen steigen dadurch um 3,8 Prozent.
Die Erhöhung beschränkt sich nicht ausschließlich auf das Grundgehalt. Auch verschiedene Amts- und Stellenzulagen sowie weitere gesetzlich erfasste Beträge werden angepasst. Beim Familienzuschlag für das erste und zweite berücksichtigungsfähige Kind greift ebenfalls die prozentuale Anhebung.
Für Anwärterinnen und Anwärter gelten abweichende Festbeträge. Ihre Anwärtergrundbeträge steigen ab April 2026 um 90 Euro monatlich. Ab März 2027 kommen weitere 60 Euro hinzu.
Warum die August-Abrechnung besonders hoch ausfallen kann
Obwohl die neuen Beträge bereits seit April gelten, konnte die technische Abrechnung nicht unmittelbar mit dem Inkrafttreten der Vorschriften vollständig umgesetzt werden. Das Landesverwaltungsamt kündigte deshalb für die Abrechnungsperiode August 2026 eine allgemeine Rückrechnung zum 1. April 2026 an. Die Differenzen aus den vergangenen Monaten werden dadurch nachträglich berücksichtigt.
Wer seit April durchgehend anspruchsberechtigt war, kann deshalb in der Augustabrechnung zusätzlich zur laufenden Erhöhung Differenzbeträge aus April, Mai, Juni und Juli sehen. Wie hoch der Nachzahlungsbetrag tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Zulagen und persönlichen Veränderungen während dieses Zeitraums ab.
Beschäftigte sollten deshalb nicht allein den Überweisungsbetrag auf dem Konto betrachten. Sinnvoll ist ein Vergleich des neuen Entgeltnachweises mit den Abrechnungen der vergangenen Monate. So lässt sich nachvollziehen, ob die Rückrechnung für den gesamten betroffenen Zeitraum vorgenommen wurde.
So verändern sich die Bezüge
| Zeitpunkt | Änderung |
|---|---|
| Ab 1. April 2026 | Grundgehälter und verschiedene weitere Besoldungsbestandteile steigen um 3,8 Prozent. |
| Ab 1. April 2026 | Anwärtergrundbeträge steigen um 90 Euro monatlich. |
| August 2026 | Das Land nimmt die Rückrechnung zum 1. April 2026 in der Besoldungsabrechnung vor. |
| Ab 1. März 2027 | Die betroffenen Besoldungsbestandteile steigen um weitere 2,0 Prozent. |
| Ab 1. März 2027 | Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um weitere 60 Euro. |
Berlin geht bei der ersten Stufe über 2,8 Prozent hinaus
Ausgangspunkt der Neuregelung war die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder. Dort war für April 2026 eine lineare Entgelterhöhung von 2,8 Prozent vorgesehen. Für Berliner Beamte bleibt es allerdings nicht bei diesem Prozentsatz.
Berlin zieht zusätzlich eine Erhöhung von einem Prozentpunkt vor, die im Tarifbereich erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist. Daraus ergeben sich die 3,8 Prozent ab April 2026. Mit dieser Konstruktion soll verhindert werden, dass die Abstände zwischen den verschiedenen Besoldungsgruppen durch eine andere Übertragung des Tarifergebnisses zu stark zusammengeschoben werden.
Der Unterschied zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten ist dabei wichtig. Tarifsteigerungen erhöhen eine Beamtenbesoldung nicht automatisch, sondern müssen durch besoldungsrechtliche Vorschriften umgesetzt werden. Auch bei anderen Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst kann deshalb zwischen einer Einigung und der tatsächlichen Auszahlung Zeit vergehen, wie ein Beitrag zu Nachzahlungen im öffentlichen Dienst zeigt.
Auch Pensionärinnen und Pensionäre profitieren
Die Anpassung betrifft nicht nur Menschen, die derzeit aktiv für das Land Berlin arbeiten. Änderungen bei der Besoldung wirken sich nach den versorgungsrechtlichen Vorschriften auch auf die Versorgungsbezüge aus. Damit profitieren auch zahlreiche ehemalige Beamtinnen und Beamte von den höheren Beträgen.
Beamtenpensionen funktionieren allerdings anders als die gesetzliche Rente. Ihre Anpassung richtet sich nach dem Beamten- und Versorgungsrecht und nicht nach der Rentenanpassungsformel der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Unterschiede werden auch im Beitrag „Pensionen im öffentlichen Dienst steigen“ näher erläutert.
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Deshalb können sich Erhöhungszeitpunkte und Prozentsätze bei gesetzlicher Rente und Beamtenversorgung deutlich unterscheiden. Diese Unterschiede führen regelmäßig zu politischen Debatten über die Alterssicherung verschiedener Berufsgruppen. Gegen-Hartz hat dazu auch die Diskussion über eine Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgegriffen.
Im März 2027 folgt die nächste Gehaltserhöhung
Mit der August-Nachzahlung ist die aktuelle Besoldungsrunde noch nicht beendet. Zum 1. März 2027 werden die betroffenen Grundgehälter und verschiedene weitere Besoldungsbestandteile nochmals um 2,0 Prozent angehoben. Für Beamte entsteht damit innerhalb von weniger als zwölf Monaten ein weiterer dauerhafter Zuwachs.
Ein Grundgehalt von beispielsweise 4.000 Euro vor der ersten Erhöhung steigt bei einer rein rechnerischen Betrachtung durch 3,8 Prozent zunächst um 152 Euro auf 4.152 Euro. Eine weitere Erhöhung um 2,0 Prozent würde daraus ab März 2027 rund 4.235 Euro machen. Tatsächliche Besoldungsbeträge ergeben sich jedoch aus den amtlichen Tabellen und dürfen nicht allein anhand dieses vereinfachten Beispiels bestimmt werden.
Der aktuelle Nachschlag ist nicht die große Besoldungsnachzahlung aus Karlsruhe
Bei der aktuellen Auszahlung besteht Verwechslungsgefahr mit einem zweiten Verfahren, das für Berliner Beamte finanziell noch wesentlich größere Folgen haben kann. Das Bundesverfassungsgericht erklärte im Jahr 2025 große Teile der Berliner A-Besoldung zwischen 2008 und 2020 für verfassungswidrig. Rund 95 Prozent der vom Gericht geprüften Besoldungsgruppen und Zeiträume erfüllten die verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht.
Dabei geht es nicht um die jetzt ausgezahlten 3,8 Prozent. Berlin muss vielmehr die Folgen einer über Jahre zu niedrigen Besoldung aufarbeiten und bis zum 31. März 2027 verfassungsgemäße Vorschriften schaffen. Je nach persönlichem Fall können sich daraus Ansprüche ergeben, die weit über die aktuelle August-Nachzahlung hinausgehen.
Für mögliche rückwirkende Ansprüche ist unter anderem von Bedeutung, ob Betroffene ihre Besoldung rechtzeitig beanstandet und ihre Ansprüche offengehalten haben. Deshalb sollte die jetzt kommende Anpassung nicht als abschließende Erledigung sämtlicher Streitfragen zur Berliner Beamtenbesoldung verstanden werden. Bereits eingelegte Widersprüche und laufende Verfahren sollten getrennt von der normalen Besoldungsanpassung betrachtet werden.
Warum die alte Unterbesoldung weiterhin für Streit sorgt
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft einen langen Zeitraum von 2008 bis 2020. Karlsruhe beanstandete, dass die Besoldung in einem sehr großen Teil der untersuchten Fälle nicht den Anforderungen aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes entsprach. Für Berlin entsteht daraus erheblicher gesetzgeberischer und finanzieller Handlungsbedarf.
Die mögliche finanzielle Belastung hängt stark davon ab, welche Personen für welche Jahre Ansprüche durchsetzen können. Entscheidend können dabei bereits eingelegte Rechtsbehelfe, noch offene Verfahren und die spätere gesetzliche Umsetzung sein. Pauschale Aussagen darüber, welchen Betrag einzelne Beamte nachgezahlt bekommen, sind deshalb derzeit nicht seriös möglich.
Die politische Diskussion über Besoldung und Pensionen dürfte damit weitergehen. Gleichzeitig wird häufig auf Unterschiede zur gesetzlichen Rentenversicherung hingewiesen. Eine Einordnung dieser Debatte findet sich auch im Beitrag über unterschiedliche Steigerungen bei Pensionen und gesetzlichen Renten.
Die höhere Zahlung ist grundsätzlich Bruttobesoldung
Wer beispielsweise eine Nachzahlung von mehreren Hundert Euro auf der Abrechnung sieht, erhält diesen Betrag nicht zwingend vollständig zusätzlich auf das Konto. Die höhere Besoldung wirkt sich auf die steuerpflichtigen Bezüge aus. Der tatsächliche Nettoeffekt hängt deshalb von den persönlichen steuerlichen und sonstigen Abzugsmerkmalen ab.
Auch aus diesem Grund sollte zwischen Brutto-Nachzahlung und zusätzlichem Kontoguthaben unterschieden werden. Zwei Beamte mit einem ähnlichen Bruttonachzahlungsbetrag können netto unterschiedliche Beträge erhalten. Eine allgemeingültige Nettoangabe ist deshalb nicht möglich.
Beispiel aus der Praxis: So kann die August-Nachzahlung aussehen
Eine Berliner Beamtin hatte vor der Anpassung für die hier vereinfachte Rechnung relevante monatliche Bezüge von 4.000 Euro. Durch die Erhöhung um 3,8 Prozent steigt dieser Betrag um 152 Euro monatlich auf 4.152 Euro. Für April bis Juli ergibt sich daraus rechnerisch eine Nachzahlung von viermal 152 Euro und damit 608 Euro brutto.
Im August erhält sie zusätzlich erstmals den laufenden um 152 Euro erhöhten Betrag. Der durch die Besoldungsänderung verursachte zusätzliche Bruttoeffekt der Augustabrechnung beträgt in diesem vereinfachten Beispiel somit 760 Euro: 608 Euro Nachzahlung plus 152 Euro für den laufenden Monat. Steuern, individuelle Zuschläge, Teilzeit oder andere Veränderungen sind dabei noch nicht berücksichtigt.




