Arbeitsunfähig nach dem Krankengeld – Wie geht es jetzt weiter?

Lesedauer 2 Minuten

Wer krankgeschrieben ist, erhält nach einer Frist, in der der Arbeitgeber bezahlt, Krankengeld. Wie sieht es aber aus, wenn das Krankengeld ausläuft und Sie weiterhin krank sind?

Vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld?

Die Krankenversicherung zahlt das Krankengeld nur bis zu eineinhalb Jahren – unabhängig davon, ob Sie weiterhin krank sind oder nicht. Bei dieser sogenannten Aussteuerung können Sie “nahtlos” Arbeitslosengeld beantragen, doch dabei gibt es einiges zu beachten.

Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld?

Zuersts einmal wird jetzt geprüft, ob Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Der tritt nur dann in Kraft, wenn Sie vor dem Krankengeld sozialversicherungsvepflichtig tätig waren.

Außerdem geht es jetzt um die Voraussetzungen, unter denen Ihnen Arbeitslosengeld gezahlt wird.

“Der arbeitsamtsärztliche Dienst”

Der arbeitsamtsärztliche Dienst ist eine Abteilung der Agentur für Arbeit. Diese prüft nun ihre Gesundheit. Sie müssen in einem Fragebogen angeben, welche Ärzte sie behandeln. Die Agentur kontaktiert jetzt ihren Fach- und / oder Hausarzt und bittet um aktuelle Befundberichte.

Die Aktenlage entscheidet

Eine korrekte Arbeit Ihrer Ärzte ist jetzt wichtig, denn die Agentur für Arbeit entscheidet über Ihren Status nach Aktenlage, und das heißt nach den Befundberichten Ihrer Ärzte.

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber

Theoretisch könnte auch Ihr Arbeitgeber eine Möglichkeit finden, Sie trotz Erkrankung einzustellen. Dabei kommt es natürlich auf Ihre individuelle Situation an. In der Praxis passiert dies äußerst selten.

Die Nahtlosigkeitsregelung

Die nächsten Schritte müssen Sie jetzt genau im Auge haben, denn es wird knifflig. Wenn die Arbeitsagentur feststellt, dass Sie noch länger als sechs Monate krank sein werden, und nur maximal drei Stunden pro Tag arbeiten, dann gilt die Nahtlosigkeitsregelung.

Was bedeutet “Nahtlosigkeit”?

Sie haben also Arbeitslosengeld beantragt und sind laut Arbeitsamt in den nächsten sechs Monaten nicht arbeitsfähig. Sie können jetzt Arbeitslosengeld erhalten, aber nur unter der Bedingung, dass Sie binnen eines Monats eine Reha bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Tun Sie das nicht, dann bekommen Sie kein Geld vom Arbeitsamt!

Erwerbsminderung oder volle Erwerbsfähigkeit

In der Reha wird ihr “Restleistungsvermögen” geprüft. Dabei stellt sich heraus, ob Sie einen Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente haben, also weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können oder auf eine volle Erwerbsminderungsrente, also weniger als drei Stunden pro Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Nahtlosigkeit soll Lücke schließen

Es dauert oft Monate, bis festgestellt ist, ob Sie erwerbsgemindert sind oder nicht. Damit Sie in dieser Zeit nicht völlig blank darstellen, soll das Arbeitslosengeld die Lücke zwischen Krankengeld und Erwerbsminderungsrente schließen.

Was, wenn die Agentur sie für arbeitsfähig hält?

Kommt der arbeitsamtsärztliche Dienst jedoch zu dem Schluss, Sie in den nächsten sechs Monaten trotz Krankheit als arbeitsfähig einzustufen, wird es kniffliger.

“Auf dem Papier erwerbsfähig”

Außerhalb der Nahtlosigkeitsregelung gibt es Arbeitslosengeld nur dann, wenn jemand als erwerbsfähig gilt und sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt.

Auch wenn Sie also chronisch krank sind und ihr Arbeitsvertrag ruht, müssen Sie dieses Spiel mitspielen und versichern, dass Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten um passende Stellenangebote bemühen.

Allerdings weiß das Arbeitsamt ebenso wie Sie selbst und Ihr alter Arbeitgeber, dass das Blödsinn ist. Ohne diesen Blödsinn formal festzuhalten, gibt es jedoch kein Arbeitslosengeld.

“Arbeit nicht zumutbar”

Was tun Sie aber, wenn der Sachbearbeiter bei der Behörde ein Brett vor dem Kopf hat und Ihnen eine Arbeit aufdrücken will, die Sie nicht leisten können? Dann erfordert es zwar Aufwand, dürfte aber nicht schwer fallen, mit einem ärztlichen Attest zu bestätigen, dass diese nicht zumutbar ist.