Krankengeld: Ärztliches Attest kann für mehrere Krankheitsphasen gelten

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Krankenkassen nutzen beim Krankengeld jede formale Lücke, wenn Versicherte nicht aufpassen. Viele Betroffene kämpfen dann nicht gegen die Krankheit, sondern gegen Papierfallen und Missverständnisse rund um Arbeitsunfähigkeit und Meldungen. Das Bundessozialgericht hat diese Praxis in Teilen ausgebremst und Versicherten zugleich klare Pflichten auferlegt.

BSG setzt den Maßstab für Streit um mehrere Krankengeld-Abschnitte

Im Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.05.2012 (B 1 KR 20/11 R) macht das Gericht deutlich, dass die Krankenkasse die Voraussetzungen für Krankengeld in jedem Bewilligungsabschnitt neu prüft. Genau deshalb verlangt das Gericht von Versicherten, dass sie ihre Obliegenheiten ernst nehmen und den Anspruch sauber absichern. Wer hier nachlässig handelt, riskiert nicht nur Stress, sondern auch Geld.

Der konkrete Fall zeigt, wie Krankenkassen Krankengeld stoppen

Der Versicherte bezog Krankengeld, weil er wegen einer schweren Wirbelsäulenerkrankung arbeitsunfähig blieb und ein Arzt die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit ausdrücklich bestätigte. Trotzdem stellte die Krankenkasse die Zahlung ein, weil ein Gutachten die Arbeitsunfähigkeit kurzfristig verneinte und die Kasse daraus das Ende des Anspruchs ableitete.

Später warf sie dem Versicherten zusätzlich vor, er habe ab dem von ihr gesetzten Enddatum keine neue Arbeitsunfähigkeit feststellen und melden lassen, obwohl er genau dagegen mit Rechtsmitteln kämpfte.

Ein Attest kann mehrere Zeiträume abdecken

Das BSG stellt zugleich klar, dass eine einzige ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit mehr als nur einen kurzen Abschnitt tragen kann. Wenn ein Arzt Arbeitsunfähigkeit so dokumentiert, dass erkennbar ein weitergehender Zeitraum umfasst ist, kann das den Anspruch für mehrere Abschnitte begründen.

Dann müssen Sie nicht automatisch für jeden einzelnen Abschnitt erneut melden, nur weil die Krankenkasse abschnittsweise bewilligt.

Krankenkassen dürfen Bescheinigungen prüfen, aber nicht wegzaubern

Die Kasse darf eine ärztliche Einschätzung überprüfen und kann eine Zahlung auch beenden, wenn sie die Lage anders bewertet. Diese Praxis kann schnell zur Falle für diejenigen werden, die Krankengeld beziehen, denn schon eine kleine Lücke beendet den Anspruch.

Das BSG betont aber, dass die Kasse sich nicht gleichzeitig auf das Fehlen einer ärztlichen Feststellung berufen kann, wenn ihr eine solche Feststellung vorliegt. Sie gewinnt den Streit also nicht durch Wortklauberei, sondern muss sich an der realen Beweislage messen lassen.

Streit mit der Krankenkasse ändert Ihre Pflichten nicht automatisch

Wenn Sie gegen eine Krankengeld-Entscheidung vorgehen, laufen Ihre Obliegenheiten grundsätzlich weiter, solange Ihre Bescheinigungen nur befristet wirken. Sie müssen dann weiterhin rechtzeitig ärztlich feststellen lassen, wenn die Feststellung sonst ausläuft und eine Lücke droht.

Das Urteil zeigt aber auch: Liegt der Kasse bereits eine tragfähige ärztliche Feststellung vor, die den umstrittenen Zeitraum umfasst, kann die Kasse nicht so tun, als wäre nichts festgestellt.

Meldung der Arbeitsunfähigkeit bleibt ein Kernrisiko

Das Gesetz koppelt Krankengeld eng an die zeitnahe Information der Krankenkasse, und Gerichte handhaben diese Regeln oft streng. Genau deshalb kippen Ansprüche regelmäßig nicht wegen Krankheit, sondern wegen fehlender oder verspäteter Meldung.

Das BSG begrenzt diese Härte dort, wo die Kasse bereits weiß, dass Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt ist und der Versicherte weiter Krankengeld beansprucht.

Was könnte das in der Praxis bedeuten?

Dieses Urteil stärkt Sie, wenn die Krankenkasse das Krankengeld in Abschnitte zerlegt und dann zusätzliche Nachweise verlangt, obwohl ein Attest den Zeitraum bereits abdeckt. Es schützt Sie aber nicht, wenn Ihre Feststellungen jeweils nur bis zu einem Datum reichen und Sie die Fortdauer nicht rechtzeitig erneut feststellen lassen.

Entscheidend bleibt, was genau im ärztlichen Text steht und was die Krankenkasse nachweisbar bereits in der Hand hat.

Ein Beispiel aus der Praxis

Kerstin lebt mit einer schweren chronischen Erkrankung und verliert in Phasen den Überblick über Termine und Fristen. Ihr Arzt bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit so, dass klar erkennbar ein längerer Zeitraum umfasst ist, und Kerstin legt diese Bescheinigung der Krankenkasse nachweisbar vor.

Wenn die Kasse später behauptet, für einzelne Abschnitte fehle eine neue Feststellung, kann Kerstin mit diesem Urteil argumentieren, dass eine einzige Feststellung mehrere Zeiträume tragen kann.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Zählt beim Krankengeld wirklich jeder Bewilligungsabschnitt neu? Dann muss ich doch ständig alles wiederholen?
Ja, die Krankenkasse darf die Voraussetzungen abschnittsweise prüfen und verlangt deshalb oft laufend Nachweise. Das BSG akzeptiert diese Struktur, verlangt aber zugleich, dass die Kasse sauber mit vorliegenden ärztlichen Feststellungen umgeht. Wenn eine ärztliche Feststellung den Folgezeitraum bereits umfasst, müssen Sie nicht künstlich zusätzliche Meldungen erfinden.

Kann eine einzige Arbeitsunfähigkeitsfeststellung mehrere Zeiträume abdecken?
Eine einzige ärztliche Feststellung kann nach dem Urteil mehrere Zeitabschnitte tragen, wenn sie inhaltlich über den ersten Abschnitt hinausreicht. Dann entsteht der Anspruch nicht jedes Mal neu aus dem Nichts, nur weil die Kasse in Abschnitten zahlt. Entscheidend ist, dass die Feststellung den späteren Zeitraum erkennbar einschließt.

Darf die Krankenkasse trotz Attest einfach sagen, es gäbe keine ärztliche Feststellung?
Die Krankenkasse darf medizinisch prüfen und kann eine ärztliche Einschätzung anders bewerten. Sie darf aber nicht behaupten, es fehle an einer ärztlichen Feststellung, wenn ihr eine solche Feststellung tatsächlich vorliegt. Dann muss sie sich inhaltlich mit der Bescheinigung auseinandersetzen, statt sie formal zu negieren.

Muss ich während eines Streits mit der Krankenkasse weiter lückenlos neue AUs holen?
Ihre Obliegenheiten laufen grundsätzlich weiter, wenn Ihre Bescheinigungen nur befristet wirken und sonst Lücken entstehen. Sie müssen deshalb rechtzeitig handeln, wenn die Feststellung ausläuft und Sie weiter krank sind.

Das Urteil hilft Ihnen aber, wenn bereits eine tragfähige Feststellung existiert und die Kasse trotzdem so tut, als müssten Sie für denselben Zeitraum noch einmal melden.

Was ist die wichtigste Konsequenz für die Praxis?
Sie gewinnen Rückenwind, wenn die Kasse abschnittsweise zahlt, aber eine ärztliche Feststellung den umstrittenen Zeitraum bereits erfasst. Sie können dann argumentieren, dass die Kasse nicht wegen angeblich fehlender neuer Feststellungen kürzen darf, obwohl die Grundlage längst vorliegt.

Gleichzeitig zwingt Sie das Urteil, Bescheinigungen so zu organisieren, dass keine echten Lücken entstehen.

Fazit

Das Bundessozialgericht gibt Ihnen mit diesem Urteil ein scharfes Argument gegen künstliche Krankengeld-Lücken, wenn ein Attest den Zeitraum bereits trägt. Es nimmt Ihnen aber nicht die Pflicht, befristete Feststellungen rechtzeitig zu erneuern, wenn sonst eine echte Lücke entsteht.

Wer mit Krankheit oder Behinderung lebt, sollte deshalb ärztliche Formulierungen präzise sichern und der Krankenkasse Nachweise so übermitteln, dass sie später keine Wissenslücken behaupten kann.