Hilde Van Cauwenbergh arbeitete nach eigenen Angaben 42 Jahre. Trotzdem erkennt die 69-jährige Belgierin ihre ersten fünf Berufsjahre in der Höhe ihrer Rente kaum wieder. Diese Zeit verbrachte sie in den 1970er-Jahren über ein staatliches Beschäftigungsprogramm im belgischen Verkehrsministerium.
FOCUS Online berichtet unter Berufung auf die belgische Zeitung „Het Laatste Nieuws“, Hilde habe beim Rentenbeginn 2017 etwa 1.410 Euro erhalten. Heute liege ihre Rente bei rund 1.870 Euro monatlich. Ihr Ärger richtet sich dagegen, dass die fünf Jahre zwar zu ihrer Laufbahn zählen, ihre Rente aber offenbar kaum erhöhen.
Versicherungsjahre und Rentenhöhe sind nicht dasselbe
Der Fall zeigt einen Punkt, der auch im deutschen Rentenrecht entscheidend ist: Eine Zeit kann bei den Versicherungsjahren berücksichtigt werden, ohne die monatliche Rente so stark zu erhöhen wie eine regulär bezahlte Beschäftigung.
Für den Rentenzugang zählt, wie lange jemand versichert war. Für die Rentenhöhe kommt es zusätzlich darauf an, welches Einkommen oder welcher Ersatzwert für das betreffende Jahr angesetzt wird. Ein anerkanntes Jahr ist deshalb nicht automatisch ein finanziell wertvolles Jahr.
Ob Hildes fünf Jahre tatsächlich mit keinem Einkommen gespeichert wurden, lässt sich aus dem Bericht nicht feststellen. Weder ihr vollständiger Versicherungsverlauf noch der belgische Rentenbescheid liegen vor.
Wahrscheinlicher ist, dass die Jahre anerkannt, aber nur mit einem niedrigen tatsächlichen, pauschalen oder fiktiven Einkommen bewertet wurden.
So berechnet Belgien die Arbeitnehmerrente
Die belgische Arbeitnehmerrente richtet sich nach der Dauer der Laufbahn und den berücksichtigten Einkommen. Für jedes Laufbahnjahr ermittelt der Föderale Pensionsdienst einen Rentenanteil. Dabei können tatsächliche Löhne, gesetzliche Pauschalen oder fiktive Löhne einfließen.
Fiktive Löhne gelten vor allem für gleichgestellte Zeiten, in denen jemand nicht regulär gearbeitet, aber etwa Arbeitslosengeld oder eine andere anerkannte Ersatzleistung erhalten hat. Solche Jahre können sowohl für die Laufbahndauer als auch für die Rentenhöhe zählen. Der angesetzte Wert kann jedoch deutlich niedriger sein als ein späteres reguläres Einkommen.
Das erklärt den scheinbaren Widerspruch: Die fünf Jahre können Hildes Laufbahn verlängert haben, ohne ihre Monatsrente stark zu steigern. „Sie zählen“ bedeutet dann nur, dass sie nicht vollständig verloren sind. Es bedeutet nicht, dass sie wie fünf Jahre mit Durchschnittsverdienst bewertet werden.
Arbeit im Ministerium bedeutet nicht automatisch Beamtenpension
Hilde war nicht reguläre Beamtin, sondern über ein arbeitsmarktpolitisches Programm tätig. Entscheidend ist deshalb nicht allein der Arbeitsplatz im Ministerium, sondern ihr rechtlicher Status und die Grundlage der Rentenberechnung.
Auch in Deutschland führt eine Tätigkeit in einer Behörde nicht automatisch zu einer Beamtenversorgung. Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes sind Arbeitnehmer und erwerben Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nur Beamte gehören zu einem eigenen Versorgungssystem.
Belgien und Deutschland im Vergleich
| Punkt | Belgien | Deutschland |
|---|---|---|
| Grundlage der Rentenhöhe | Laufbahndauer sowie tatsächliche, fiktive oder pauschale Löhne | Entgeltpunkte aus versicherten Einkommen und bestimmten weiteren Zeiten |
| Reguläre Beschäftigung | Der beitragspflichtige Lohn wird berücksichtigt | Arbeitsentgelt erzeugt Entgeltpunkte |
| Arbeitslosigkeit | Kann als gleichgestellte Zeit mit fiktivem Lohn zählen | Arbeitslosengeld führt grundsätzlich zu Rentenbeiträgen auf Basis von 80 Prozent des früheren Bruttos |
| Niedrige Bewertung | Ein Jahr kann zählen, aber nur wenig Rente bringen | Niedriger Verdienst erzeugt wenige Entgeltpunkte; reine Anrechnungszeiten erhöhen die Rente oft nicht |
| Arbeit beim Staat | Status als Arbeitnehmer, Programmteilnehmer oder Beamter entscheidet | Tarifbeschäftigte erhalten gesetzliche Rente, Beamte eine eigene Versorgung |
| 45 Jahre | Vollständige Laufbahn regelmäßig auf 45 Jahre ausgerichtet | 45 Jahre sind vor allem für eine bestimmte abschlagsfreie Altersrente wichtig |
So würde eine vergleichbare Zeit in Deutschland zählen
Hätte Hilde in Deutschland fünf Jahre regulär in einem Ministerium gearbeitet und sozialversicherungspflichtigen Lohn erhalten, würden die gemeldeten Einkommen in Entgeltpunkte umgerechnet. Ein Einkommen in Höhe des jeweiligen Durchschnitts ergibt einen Entgeltpunkt pro Jahr, die Hälfte des Durchschnitts einen halben Punkt.
Der öffentliche Arbeitgeber würde an dieser Berechnung nichts ändern. Entscheidend wären die gezahlten Beiträge und die Lohnhöhe. Bei niedrigem Einkommen fiele auch der spätere Rentenzuwachs gering aus.
Fünf Jahre mit der Hälfte des Durchschnittsverdienstes ergäben ungefähr 2,5 Entgeltpunkte. Beim Rentenwert von 42,52 Euro seit Juli 2026 entspräche das rund 106 Euro Bruttorente monatlich. Fünf Jahre mit Durchschnittsverdienst ergäben etwa fünf Entgeltpunkte und damit rund 213 Euro.
Die Rechnung ist vereinfacht, um anschaulich zu sein, und lässt Zu- oder Abschläge außer Betracht.
Wenn statt Arbeitslohn Arbeitslosengeld gezahlt wurde
Erhielt eine Versicherte in Deutschland Arbeitslosengeld, zahlt die Bundesagentur grundsätzlich Rentenbeiträge. Grundlage sind jedoch nur 80 Prozent des früheren Bruttoarbeitsentgelts. Die Zeit erhöht die spätere Rente daher meist weniger stark als eine fortgesetzte Beschäftigung zum bisherigen Lohn.
Bedürftigkeitsabhängige Grundsicherung ist davon zu unterscheiden. Für Arbeitslosengeld II, Bürgergeld und die heutige Grundsicherung werden seit 2011 keine regulären Rentenbeiträge mehr gezahlt.
Solche Zeiten können (besonders vor 2011) für einzelne rentenrechtliche Voraussetzungen wichtig sein, erhöhen die Monatsrente aber nicht wie eine versicherungspflichtige Beschäftigung.
Die Gemeinsamkeit mit Belgien lautet: Arbeitslosigkeit oder ein öffentliches Beschäftigungsprogramm kann für die Versicherungsbiografie zählen, ohne denselben Rentenertrag wie eine reguläre Beschäftigung zu bringen.
Beispiel: So könnte es einer Rentnerin in Deutschland ergehen
Zeynep aus Essen ist 69 Jahre alt. Zu Beginn ihres Berufslebens arbeitete sie fünf Jahre über ein öffentlich gefördertes Programm bei einer Stadtverwaltung. Danach war sie weitere 37 Jahre als Angestellte tätig.
Wurden für die ersten fünf Jahre Beiträge aus ihrem tatsächlichen Lohn abgeführt, stehen diese Jahre mit entsprechenden Entgeltpunkten im Versicherungsverlauf. Verdiente sie damals wenig, bleibt ihr Einfluss auf die heutige Rente begrenzt. Die Jahre sind dennoch nicht verloren.
Wurden dagegen keine Beiträge gezahlt und ist nur eine Anrechnungszeit gespeichert, können die Jahre für einzelne Wartezeiten zählen, ohne einen vergleichbaren Rentenzuwachs auszulösen.
Das Beispiel ist fiktiv. Für eine genaue Prüfung müsste Zeynep die gespeicherten Entgelte und Zeiten kontrollieren.
Die Systeme folgen unterschiedlichen Formeln
Belgien berechnet die Arbeitnehmerrente vereinfacht aus den bewerteten Einkommen der einzelnen Laufbahnjahre und richtet die vollständige Laufbahn grundsätzlich auf 45 Jahre aus. Bei langen Laufbahnen können bestimmte gleichgestellte Zeiten begrenzt werden.
Deutschland addiert dagegen die Entgeltpunkte sämtlicher berücksichtigter Jahre. Für die Rentenhöhe ist nicht entscheidend, ob exakt 45 Versicherungsjahre erreicht wurden. Die 45 Jahre spielen vor allem für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte eine Rolle.
Gemeinsam ist beiden Systemen: Eine lange Erwerbsbiografie garantiert keine hohe Rente. Wer viele Jahre nur geringe oder fiktiv bewertete Einkommen hatte, kann trotz langer Versicherungsdauer eine vergleichsweise niedrige Altersleistung erhalten.
Versicherungsverlauf und Rentenbescheid getrennt prüfen
Wer vermutet, dass Berufsjahre fehlen oder kaum berücksichtigt wurden, sollte nicht nur die Gesamtzahl der Versicherungsjahre betrachten. Entscheidend ist, welches Einkommen und welcher Status für jedes einzelne Jahr gespeichert sind.
In Deutschland zeigt der Versicherungsverlauf die erfassten Zeiten und Entgelte. Fehlerhafte oder fehlende Angaben lassen sich über eine Kontenklärung berichtigen. Hilfreich sind Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsausweise, Arbeitszeugnisse und Bescheide der Arbeitsagentur.
Gegen einen aktuellen Rentenbescheid können Betroffene grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Ist die Frist abgelaufen, kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein Überprüfungsantrag infrage.
Häufige Fragen zum deutsch-belgischen Rentenvergleich
Können Arbeitsjahre zählen, ohne die Rente deutlich zu erhöhen?
Ja. In beiden Ländern kann eine Zeit für die Versicherungsdauer wichtig sein, aber wegen eines niedrigen oder fiktiv bewerteten Einkommens nur einen kleinen Rentenzuwachs bringen.
Bringen fünf Jahre in einem deutschen Ministerium automatisch eine Beamtenpension?
Nein. Tarifbeschäftigte sind gesetzlich rentenversichert. Eine Beamtenversorgung setzt ein Beamtenverhältnis voraus.
Was sollten deutsche Rentner bei vermeintlich fehlenden Jahren tun?
Sie sollten prüfen, ob die Zeiten und Entgelte im Versicherungsverlauf vollständig erfasst sind. Fehlen Angaben, können sie eine Kontenklärung beantragen und Nachweise einreichen.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium des Innern: Informationen zur Beamtenversorgung und zum Altersgeld.
Deutsche Rentenversicherung: Arbeitslos – was Sie für die Rente beachten sollten.
Deutsche Rentenversicherung: Entgeltpunkte und Berechnung der gesetzlichen Rente.
Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung und aktueller Rentenwert 2026.
FOCUS Online: „Ungerecht: 5 Jahre Arbeit beim Staat sind in Hildes monatlicher Rente kaum sichtbar“, 26. April 2026.
Föderaler Pensionsdienst Belgien: Berechnung der Arbeitnehmerrente sowie tatsächliche, fiktive und pauschale Löhne.
Föderaler Pensionsdienst Belgien: Gleichgestellte Zeiten und Begrenzung einer vollständigen Laufbahn.




