Rente nach 45 Jahren Arbeit: Rentner können 1.836 Euro Standardrente kaum erreichen

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Wer 45 Jahre gearbeitet hat, erhält im Ruhestand automatisch eine ausreichende Rente? Diese Annahme hält sich hartnäckig, ist aber in dieser Form falsch.

Die häufig genannte Standardrente beruht jedoch auf einem rechnerischen Modell. Eine Rente von 1.836 Euro brutto setzt voraus, dass eine versicherte Person über 45 Jahre hinweg jedes Jahr genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten erzielt hat.

Mit der tatsächlich ausgezahlten Durchschnittsrente hat dieser Wert wenig zu tun. Die persönliche Rentenhöhe hängt vielmehr davon ab, wie viele Entgeltpunkte während des gesamten Versicherungslebens gesammelt wurden.

Was die Standardrente tatsächlich bedeutet

Die Standardrente wird auch als Eckrente bezeichnet. Sie dient vor allem dazu, die Entwicklung des gesetzlichen Rentensystems über längere Zeiträume vergleichbar zu machen.

Das Modell geht von 45 Versicherungsjahren mit einem Einkommen in Höhe des jeweiligen Durchschnittsentgelts aus. Für jedes dieser Jahre erhält die versicherte Person rechnerisch einen Entgeltpunkt.

Nach 45 Jahren kommen auf diese Weise 45 Entgeltpunkte zusammen. Diese werden mit dem jeweils geltenden aktuellen Rentenwert multipliziert.

Die Höhe der Standardrente verändert sich deshalb, wenn der aktuelle Rentenwert durch eine Rentenanpassung steigt. Der Betrag von 1.836 Euro ist daher kein dauerhaft feststehender Wert, sondern eine Momentaufnahme aus dem zugrunde liegenden Beispiel.

45 Arbeitsjahre reichen allein nicht aus

Die Formulierung „Rente nach 45 Jahren Arbeit“ kann leicht missverstanden werden. Es kommt nicht allein darauf an, wie lange jemand beschäftigt war.

Entscheidend ist auch, wie hoch das versicherungspflichtige Einkommen in jedem einzelnen Jahr ausfiel. Wer dauerhaft weniger als das Durchschnittsentgelt verdient, erhält pro Jahr weniger als einen Entgeltpunkt.

Ein Einkommen in Höhe von 75 Prozent des Durchschnittsentgelts führt vereinfacht zu etwa 0,75 Entgeltpunkten. Bei einem Einkommen in Höhe der Hälfte des Durchschnittsentgelts werden ungefähr 0,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben.

Auch nach 45 Beschäftigungsjahren können deshalb deutlich weniger als 45 Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto stehen. Eine lange Versicherungszeit garantiert noch keine Rente in Höhe der Standardrente.

Warum viele Erwerbsbiografien vom Modell abweichen

Nur wenige Menschen verdienen vom ersten bis zum letzten Berufsjahr durchgehend das jeweilige Durchschnittsentgelt. Ausbildung, Studium oder ein langsamer Einstieg in das Berufsleben führen häufig dazu, dass zu Beginn nur geringe oder keine Pflichtbeiträge gezahlt werden.

Im weiteren Berufsleben können Teilzeitbeschäftigung, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder die Pflege eines Angehörigen hinzukommen. Auch Phasen der Selbstständigkeit ohne Pflichtbeiträge können die spätere gesetzliche Rente verringern.

Bei Eltern kommen Zeiten hinzu, in denen die Erwerbstätigkeit wegen der Kinderbetreuung reduziert oder vollständig unterbrochen wird. Kindererziehungszeiten können zwar rentenrechtlich berücksichtigt werden, gleichen frühere Einkommensverluste aber nicht in jedem Fall vollständig aus.

Auch regionale Lohnunterschiede wirken sich aus. Wer über Jahrzehnte in einer Branche oder Region mit niedrigen Löhnen beschäftigt ist, kann trotz ununterbrochener Arbeit deutlich unter 45 Entgeltpunkten bleiben.

Standardrente und Durchschnittsrente sind nicht dasselbe

Die Standardrente beschreibt einen angenommenen Versicherungsverlauf. Die Durchschnittsrente zeigt dagegen, wie hoch die tatsächlich gezahlten Altersrenten im Durchschnitt ausfallen.

In der Durchschnittsrente spiegeln sich echte Versicherungsbiografien wider. Dazu gehören niedrige Löhne, Teilzeit, Unterbrechungen, fehlende Beitragszeiten und unterschiedlich lange Versicherungsverläufe.

Der Durchschnitt kann zudem durch sehr kurze Rentenbezugszeiten oder wenige Versicherungsjahre beeinflusst werden. Deshalb lässt sich auch aus einer allgemeinen Durchschnittsrente nicht unmittelbar ableiten, wie hoch die eigene Rente später ausfallen wird.

Begriff Bedeutung
Standardrente Modellrechnung mit 45 Jahren Durchschnittsverdienst und 45 Entgeltpunkten
Durchschnittsrente Durchschnitt der tatsächlich gezahlten Renten einer betrachteten Gruppe
Bruttorente Rentenbetrag vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie möglichen Steuern
Auszahlungsbetrag Betrag, der nach den jeweiligen Abzügen tatsächlich überwiesen wird
Renteninformation Jährliche Information über bisherige Ansprüche und die voraussichtliche Altersrente
Versicherungsverlauf Übersicht der bei der Rentenversicherung gespeicherten Versicherungszeiten und Entgelte

Die Standardrente ist immer ein Bruttobetrag

Selbst wenn eine versicherte Person rechnerisch die Standardrente erreicht, wird der genannte Betrag nicht vollständig ausgezahlt. Von der Bruttorente gehen in der Regel Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung ab.

Ob zusätzlich Einkommensteuer anfällt, hängt von der Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte und den persönlichen Verhältnissen ab. Nicht jede Rentnerin und jeder Rentner muss tatsächlich Steuern zahlen.

Der Auszahlungsbetrag kann deshalb spürbar unter der ausgewiesenen Bruttorente liegen. Bei der finanziellen Planung für den Ruhestand sollte nicht nur mit dem Bruttobetrag aus der Renteninformation gerechnet werden.

Die Renteninformation liefert nur eine Hochrechnung

Versicherte erhalten regelmäßig eine Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung. Darin stehen die bisher erworbenen Ansprüche sowie verschiedene Hochrechnungen für die spätere Altersrente.

Die Berechnung geht in der Regel davon aus, dass künftig weiterhin Beiträge in ähnlicher Höhe wie in den vergangenen Jahren gezahlt werden. Ändert sich das Einkommen oder wird die Arbeitszeit reduziert, kann die spätere Rente niedriger ausfallen als prognostiziert.

Auch längere Zeiten ohne versicherungspflichtige Beschäftigung verändern die Hochrechnung. Die Renteninformation ist deshalb eine Orientierung, aber keine verbindliche Zusage über den späteren Auszahlungsbetrag.

Fehler im Rentenkonto können bares Geld kosten

Für eine verlässliche Einschätzung muss der Versicherungsverlauf vollständig sein. Fehlen anrechenbare Zeiten, kann die spätere Rente zu niedrig berechnet werden.

Betroffene sollten unter anderem prüfen, ob Beschäftigungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit und Kindererziehungszeiten richtig erfasst wurden. Auch Pflegezeiten, Wehrdienst, Zivildienst, Studium oder schulische Ausbildungszeiten können unter bestimmten Voraussetzungen von Bedeutung sein.

Nicht jede dieser Zeiten erhöht unmittelbar die Zahl der Entgeltpunkte. Einige Zeiten können jedoch für Wartezeiten, den Rentenbeginn oder andere Voraussetzungen wichtig sein.

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Der Versicherungsverlauf kann bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert und überprüft werden. Ungeklärte Lücken sollten möglichst früh mit geeigneten Nachweisen geschlossen werden.

Warum eine frühe Kontenklärung sinnvoll ist

Viele Versicherte beschäftigen sich erst wenige Monate vor dem geplanten Rentenbeginn ausführlich mit ihrem Rentenkonto. Dann kann es schwierig werden, fehlende Nachweise noch zu beschaffen.

Ehemalige Arbeitgeber können nicht mehr existieren oder Personalunterlagen bereits vernichtet haben. Auch Schulbescheinigungen, Ausbildungsnachweise oder Unterlagen über frühere Beschäftigungen sind nach mehreren Jahrzehnten häufig nicht mehr leicht auffindbar.

Eine Kontenklärung sollte deshalb nicht bis kurz vor dem Rentenantrag aufgeschoben werden. Wer Unstimmigkeiten früh erkennt, hat bessere Möglichkeiten, Belege zu beschaffen und gespeicherte Daten berichtigen zu lassen.

Welche Unterlagen bei der Prüfung helfen

Hilfreich sind Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsnachweise. Auch Arbeitszeugnisse oder Bescheinigungen früherer Arbeitgeber können Beschäftigungszeiten belegen.

Für Schul- und Ausbildungszeiten können Abschlusszeugnisse oder Bescheinigungen der jeweiligen Einrichtung benötigt werden. Bei Kindererziehungs- und Pflegezeiten können weitere Nachweise der zuständigen Behörden oder Versicherungen erforderlich sein.

Welche Dokumente im Einzelfall verlangt werden, hängt von der fehlenden Zeit und ihrer rentenrechtlichen Einordnung ab. Versicherte sollten deshalb zunächst klären, welche Angaben im Versicherungsverlauf fehlen oder fehlerhaft erscheinen.

Entgeltpunkte ermöglichen eine realistischere Einschätzung

Wer die eigene Rentenhöhe besser einschätzen möchte, sollte nicht nur auf die Standardrente schauen. Aussagekräftiger ist die Zahl der bereits erworbenen Entgeltpunkte.

Die voraussichtliche Bruttorente lässt sich vereinfacht berechnen, indem die Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Dabei müssen mögliche Abschläge oder Zuschläge zusätzlich berücksichtigt werden.

Bei einem vorzeitigen Rentenbeginn können dauerhafte Abschläge entstehen. Ein späterer Rentenbeginn kann dagegen unter bestimmten Voraussetzungen zu Zuschlägen führen.

Auch ein Versorgungsausgleich nach einer Scheidung kann die Entgeltpunkte verändern. Dasselbe gilt für anerkannte Kindererziehungszeiten oder nachträglich geklärte Beschäftigungszeiten.

Frauen sind besonders häufig von niedrigeren Renten betroffen

Frauen haben im Durchschnitt häufiger Erwerbsunterbrechungen und längere Teilzeitphasen. Gründe sind insbesondere Kindererziehung und die Betreuung oder Pflege von Angehörigen.

Hinzu kommen Unterschiede beim Einkommen und bei der Dauer versicherungspflichtiger Beschäftigungen. Dadurch werden über das gesamte Erwerbsleben häufig weniger Entgeltpunkte gesammelt.

Die Standardrente kann für diese Erwerbsverläufe einen unrealistischen Eindruck vermitteln. Für eine persönliche Planung müssen die tatsächlich gespeicherten Zeiten und Entgelte betrachtet werden.

Praxisbeispiel: 45 Jahre gearbeitet und trotzdem weniger als die Standardrente

Martina arbeitet insgesamt 45 Jahre. Nach einer Ausbildung ist sie zunächst mehrere Jahre in einem niedrig bezahlten Beruf beschäftigt und reduziert ihre Arbeitszeit später wegen der Betreuung ihrer Kinder.

In weiteren Jahren arbeitet sie erneut in Teilzeit und pflegt zeitweise ihre Mutter. Am Ende ihres Berufslebens stehen deshalb nicht 45, sondern beispielsweise 32 Entgeltpunkte auf ihrem Rentenkonto.

Wird zur Veranschaulichung mit dem im Ausgangstext genannten Modellwert von 1.836 Euro für 45 Entgeltpunkte gerechnet, entsprächen 32 Entgeltpunkte ungefähr 1.306 Euro brutto. Von diesem Betrag würden noch die individuellen Abzüge vorgenommen.

Das Beispiel zeigt, warum allein die Zahl der Arbeitsjahre keine verlässliche Aussage über die Rentenhöhe erlaubt. Entscheidend sind die im Versicherungsverlauf gespeicherten Entgelte und Zeiten.

Fazit: Die eigene Rentenakte ist wichtiger als der Modellwert

Die Standardrente ist ein nützlicher Vergleichswert für die Entwicklung der gesetzlichen Rente. Als persönliche Rentenprognose eignet sie sich jedoch nicht.

Versicherte sollten stattdessen ihre Renteninformation und den vollständigen Versicherungsverlauf prüfen. Fehlende Zeiten und fehlerhafte Angaben sollten möglichst früh geklärt werden.

Eine realistische Ruhestandsplanung berücksichtigt außerdem, dass die ausgewiesene Rente ein Bruttobetrag ist. Erst nach Einbeziehung der voraussichtlichen Abzüge lässt sich abschätzen, welcher Betrag später tatsächlich zur Verfügung stehen könnte.

Häufige Fragen zur Standardrente

1. Ist die Standardrente die durchschnittliche Rente in Deutschland?

Nein. Die Standardrente ist eine Modellrechnung mit 45 Jahren Durchschnittsverdienst, während die Durchschnittsrente aus den tatsächlich gezahlten Renten einer bestimmten Gruppe berechnet wird.

2. Erhält jeder nach 45 Arbeitsjahren die Standardrente?

Nein. Dafür müssten in jedem der 45 Jahre durchschnittlich ein Entgeltpunkt und insgesamt 45 Entgeltpunkte erworben worden sein.

3. Warum fällt die eigene Rente oft niedriger aus?

Niedrige Löhne, Teilzeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit und längere Erwerbsunterbrechungen können dazu führen, dass weniger Entgeltpunkte gesammelt werden. Auch Beschäftigungen ohne Pflichtbeiträge können sich auswirken.

4. Ist die in der Renteninformation genannte Rente ein Nettobetrag?

Nein. Die Renteninformation nennt grundsätzlich Bruttobeträge, von denen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie möglicherweise Steuern abgehen.

5. Welche Zeiten sollten im Rentenkonto geprüft werden?

Geprüft werden sollten insbesondere Beschäftigungszeiten, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Pflege, Ausbildung, Studium sowie Wehr- oder Zivildienst. Ob und wie eine Zeit berücksichtigt wird, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

6. Wann sollte eine Kontenklärung durchgeführt werden?

Die Prüfung sollte möglichst früh und nicht erst kurz vor dem Rentenantrag erfolgen. Je länger eine Zeit zurückliegt, desto schwieriger kann es sein, fehlende Unterlagen und Nachweise zu beschaffen.