30 Jahre die Tochter gepflegt, jetzt drohen Claudia Renteneinbußen

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Claudia Geiken aus Weimar pflegt ihre schwerstbehinderte Tochter Cäcilie seit fast drei Jahrzehnten. Weil sie deshalb nicht mehr arbeiten kann, zahlt die Pflegekasse Beiträge für ihre spätere Rente.

Ein Referentenentwurf zur Pflegereform sieht vor, diese Beitragszahlungen ab 2027 auf 70 Prozent des bisherigen Wertes zu begrenzen. Die Kürzung ist noch nicht beschlossen, doch für Claudia und viele andere pflegende Angehörige geht es um die finanzielle Absicherung im Alter.

Seit fast 30 Jahren bestimmt die Pflege den Familienalltag

Cäcilie lebt bei ihren Eltern und besucht tagsüber einen Förderbereich. Gelegentlich unterstützt ein Pflegedienst die Familie, die Hauptpflege übernimmt jedoch Claudia Geiken.

Gemeinsam mit ihrem Mann organisiert sie den Alltag, begleitet ihre Tochter und kümmert sich um die zahlreichen Anträge. Zudem engagiert sie sich in der Elternvertretung der Lebenshilfe. Einer regulären Beschäftigung kann sie wegen der Pflege nicht mehr nachgehen, wie die Tagesschau über die Familie berichtete.

Die tägliche Unterstützung ihrer Familie ermöglicht Cäcilie, weiterhin in ihrem vertrauten Zuhause zu leben. Für Claudia bedeutet diese Entscheidung allerdings, dass ihr neben einem laufenden Erwerbseinkommen auch Rentenansprüche aus einer Beschäftigung fehlen.

Die Beitragszahlungen der Pflegekasse sollen diesen Nachteil bei der späteren Rente teilweise ausgleichen. Sie ersetzen jedoch weder ein reguläres Gehalt noch die vollständige Altersvorsorge, die Claudia während einer jahrzehntelangen Berufstätigkeit hätte aufbauen können.

Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause versorgt

Claudias Geschichte steht für eine verbreitete Form der Versorgung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten Ende 2023 knapp 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland.

Rund 4,9 Millionen von ihnen wurden zu Hause versorgt. Bei etwa zwei Dritteln aller Pflegebedürftigen übernahmen Angehörige den größten Teil der Betreuung und Pflege. Die häusliche Pflege trägt damit einen erheblichen Teil der Versorgung.

Häufig schränken Angehörige ihre Arbeitszeit ein oder geben ihren Beruf vollständig auf. Dadurch erwerben sie weniger Rentenansprüche aus einer Beschäftigung und tragen ein höheres Risiko, im Alter finanziell schlechter abgesichert zu sein.

Besonders häufig betrifft dies Frauen. Der Streit über die Rentenbeiträge berührt deshalb auch die Frage, wie sich langjährige Pflegezeiten auf die Alterssicherung und auf bestehende Unterschiede bei den Renten von Frauen und Männern auswirken.

Wann die Pflegekasse Rentenbeiträge zahlt

Nicht jede private Unterstützung eines Angehörigen führt automatisch zu Rentenbeiträgen. Die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben und in häuslicher Umgebung versorgt werden.

Die Pflege muss mindestens zehn Stunden in der Woche umfassen und sich regelmäßig auf wenigstens zwei Tage verteilen. Außerdem darf die Pflegeperson nebenher höchstens 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, meldet die Pflegekasse die Pflegeperson bei der gesetzlichen Rentenversicherung an und zahlt Beiträge. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Pflegegrad und davon ab, ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beiden bezogen wird.

Damit wirken sich auch die gewählten Pflegeleistungen bei häuslicher Versorgung auf die spätere Rente der Pflegeperson aus. Je stärker ein professioneller Pflegedienst eingebunden ist, desto niedriger können die von der Pflegekasse berücksichtigten Werte ausfallen.

Was ein Jahr Angehörigenpflege derzeit für die Rente bringt

Im Jahr 2026 zahlt die Pflegekasse nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums monatlich zwischen 139,04 Euro und 735,63 Euro an die Rentenversicherung. Die genaue Höhe richtet sich nach der Pflegesituation.

Für die Berechnung wird ein gesetzlich festgelegtes fiktives Einkommen zugrunde gelegt. Pflegepersonen werden dadurch so gestellt, als hätten sie ein monatliches Arbeitsentgelt zwischen 747,50 Euro und 3.955 Euro erzielt.

Ein Jahr anerkannte Pflegetätigkeit erhöht die spätere monatliche Rente nach den Werten von 2026 um 7,04 Euro bis 37,27 Euro. Die große Spannweite erklärt sich durch die unterschiedlichen Pflegegrade und Leistungsarten.

Diese Beträge werden nicht während der Pflege ausgezahlt. Sie erhöhen den späteren Rentenanspruch und sollen Nachteile ausgleichen, die durch weniger Erwerbsarbeit entstehen.

Was die geplante 70-Prozent-Regel verändern würde

Der Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor, dass die Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2027 nur noch 70 Prozent der bisherigen Rentenbeiträge entrichtet. Entsprechend würden auch die künftig erworbenen Rentenanwartschaften aus der Pflege auf 70 Prozent sinken.

Auf Grundlage der Werte von 2026 ergäbe sich folgende rechnerische Veränderung:

Geltende Werte im Jahr 2026 Rechnerische Wirkung der geplanten Begrenzung
Monatlicher Rentenbeitrag: 139,04 bis 735,63 Euro Monatlicher Rentenbeitrag: etwa 97,33 bis 514,94 Euro
Mehr Rente nach einem Pflegejahr: 7,04 bis 37,27 Euro monatlich Mehr Rente nach einem Pflegejahr: etwa 4,93 bis 26,09 Euro monatlich
Berechnung nach den bisherigen gesetzlichen Werten Begrenzung auf 70 Prozent ab 1. Januar 2027

Die tatsächlichen Beträge des Jahres 2027 können von dieser Modellrechnung abweichen, weil Rechengrößen der Sozialversicherung regelmäßig angepasst werden. Die Tabelle zeigt deshalb vor allem die Wirkung der geplanten Kürzung.

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Bereits erworbene Rentenanwartschaften sollen unangetastet bleiben. Betroffen wären ausschließlich Ansprüche, die Pflegepersonen nach einem möglichen Inkrafttreten neu erwerben.

Über viele Pflegejahre wächst der Unterschied

Bei einer Pflegesituation am oberen Ende der derzeitigen Werte bringt ein Pflegejahr monatlich bis zu 37,27 Euro zusätzliche Rente. Nach der geplanten Begrenzung wären es rechnerisch noch etwa 26,09 Euro.

Der Unterschied läge damit bei rund 11,18 Euro monatlicher Rente für jedes künftige Pflegejahr. Wer nach Inkrafttreten weitere zehn Jahre unter vergleichbaren Bedingungen pflegt, könnte nach heutigem Wert monatlich etwa 111,80 Euro weniger Rente erhalten als nach der bisherigen Berechnung.

Dieses Beispiel lässt sich nicht ohne Weiteres auf Claudia übertragen. Ihre persönliche Rentenentwicklung hängt unter anderem vom Pflegegrad ihrer Tochter, der bezogenen Leistungsart, der Dauer der anerkannten Pflege und künftigen Rentenanpassungen ab.

Dennoch zeigt die Rechnung, warum eine Kürzung um 30 Prozent bei langjähriger Pflege erhebliche Folgen haben kann. Der finanzielle Unterschied entsteht nicht einmalig, sondern wirkt sich während des gesamten späteren Rentenbezugs aus.

Pflegeversicherung will Milliarden einsparen

Die geplante Begrenzung ist Teil eines umfangreichen Reformpakets, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisieren will. Steigende Pflegezahlen und wachsende Ausgaben setzen die Versicherung seit Jahren unter Druck.

Nach den Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums sollen durch die niedrigeren Rentenbeiträge im Jahr 2027 rund 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Für 2028 werden 1,9 Milliarden Euro, für 2029 zwei Milliarden Euro und für 2030 rund 2,1 Milliarden Euro angesetzt.

Damit gehört die Änderung zu den finanziell größten Sparmaßnahmen des Entwurfs. Das erklärt zugleich, warum ein vollständiger Verzicht auf die Kürzung eine andere Finanzierung erfordern würde.

Das Ministerium verweist darauf, dass ohne Reform höhere Beiträge oder andere Einschnitte drohten. Kritiker halten dem entgegen, dass die geplanten Einsparungen ausgerechnet Menschen treffen würden, die durch ihre unbezahlte Arbeit hohe Ausgaben für professionelle Pflege vermeiden.

Nina Warken stellte die Kürzung selbst infrage

Der Referentenentwurf entstand unter der damaligen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Nach heftiger Kritik deutete die CDU-Politikerin im Juni 2026 jedoch an, dass die Regelung noch verändert werden könnte.

Warken bezeichnete die Kürzung der Rentenbeiträge als „keine gute Maßnahme“. Wie t-online unter Berufung auf Reuters berichtete, verwies sie auf weiteren Diskussionsbedarf und mögliche andere Lösungen.

Eine feste Zusage, den Vorschlag zu streichen, gab Warken nicht. Seit ihrem Wechsel ins Bundeskanzleramt liegt die weitere Bearbeitung des Entwurfs bei ihrem Nachfolger Carsten Linnemann, der das Gesundheitsministerium am 29. Juli 2026 übernommen hat.

Linnemann bezeichnete pflegende Angehörige nach seinem Amtsantritt als „Alltagshelden“, die man nicht vor den Kopf stoßen dürfe. Ob er die Rentenkürzung aus dem Entwurf entfernen oder lediglich abschwächen wird, ließ er offen.

Widerstand kommt auch aus den Regierungsparteien

Kritik gibt es nicht nur von Sozialverbänden und Pflegefachleuten. Auch Politiker aus den Regierungsparteien fordern Änderungen.

Die CSU-Gesundheitspolitikerin Emmi Zeulner sprach sich ausdrücklich gegen Einschnitte bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger aus. Gerade Frauen, die ihre Berufstätigkeit wegen der Pflege einschränken, dürften dadurch nicht zusätzlich belastet werden.

Der Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang bezeichnete die geplante Kürzung gegenüber der Tagesschau als einen „Schlag ins Gesicht der pflegenden Angehörigen“. Der Entwurf setze seiner Einschätzung nach zu stark auf Einsparungen und zu wenig auf eine dauerhafte Finanzierung der Pflege.

Auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums wird weiterhin der Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 geführt. Eine überarbeitete Fassung, in der die umstrittene Rentenregelung gestrichen oder verändert wurde, ist bislang nicht veröffentlicht.

Für Claudia geht es um die Anerkennung jahrzehntelanger Pflege

Für Claudia Geiken ist der Streit keine abstrakte Debatte über Milliardenbeträge. Sie hat ihre Erwerbsarbeit aufgegeben, um ihre Tochter zu versorgen, und vertraut darauf, dass diese Jahre wenigstens teilweise für ihre spätere Rente berücksichtigt werden.

Die geplante Änderung würde ihre bereits erworbenen Ansprüche nicht nachträglich verringern. Jeder weitere Pflegemonat nach einem möglichen Inkrafttreten könnte jedoch weniger neue Rentenansprüche bringen als bisher.

Claudias Fall macht damit einen Konflikt der Pflegereform sichtbar. Die Politik will die Versicherung finanziell entlasten, greift dafür aber auf Einsparungen bei Menschen zurück, die einen großen Teil der Versorgung außerhalb von Heimen und Pflegediensten übernehmen.

Ob die Kürzung tatsächlich kommt, ist weiterhin offen. Solange kein überarbeiteter Gesetzentwurf vorliegt, bleibt für Claudia und andere pflegende Angehörige die Unsicherheit über ihre künftige Rente bestehen.