Die angekündigte Pflegereform trifft voraussichtlich die Menschen mit Pflegegrad 1 in besonderem Ausmaß. Diesen fehlen in Zukunft wichtige Pflegehilfsmittel zur Hygiene, wenn die Bundesregierung nicht nachkorrigiert. Davor warnen Fachleute, Apotheker ebenso wie Medizintechniker.
Pflege: Finanzierung wird schwierig
Mehr als sechs Millionen Menschen gelten inzwischen als pflegebedürftig, und die Pflegeversicherung steht finanziell unter enormem Druck. Bereits 2025 und 2026 sicherten Bundesdarlehen die Leistungsansprüche ab. Ohne Gegenmaßnahmen drohen ab 2028 Defizite in zweistelliger Milliardenhöhe.
Prävention, Rehabilitation und häusliche Pflege
Die Bundesregierung reagiert mit dem Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz. Das Gesetz verfolgt zwei Ziele: die Finanzierung langfristig zu stabilisieren und die Versorgung stärker auf Prävention, Rehabilitation und häusliche Pflege auszurichten.
Pflegebegleitung und digitales Cockpit ab 2028
Kernstück ist eine veränderte Pflegebegleitung, die ab dem 1. Januar 2028 greifen soll. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und ihre Angehörigen erhalten dann fachliche Unterstützung, um Selbstständigkeit zu erhalten und pflegende Angehörige zu entlasten. Nach erstmaliger Einstufung in einen Pflegegrad bietet die Pflegekasse automatisch Beratung an.
Parallel plant die Bundesregierung ein digitales Pflege-Cockpit. Über einen einzigen Zugang rufen Pflegebedürftige und bevollmächtigte Angehörige ab spätestens 1. Juli 2028 Informationen zu Leistungsansprüchen, laufenden Anträgen, Gutachten und Beratungsangeboten ab.
Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 1 fallen weg
Bisher haben Pflegebedürftige einen eigenständigen Anspruch auf sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mund-Nasen-Schutz und Bettschutzeinlagen. Dieser Anspruch soll künftig in einem allgemeinen Entlastungsbudget aufgehen.
Das neue Entlastungsbudget gilt erst ab Pflegegrad 2. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 entfällt damit der bisherige Zugang zu diesen Hygieneprodukten ersatzlos.
Verbände warnen vor gefährdetem Infektionsschutz
Der Bundesverband Medizintechnologie und der Deutsche Apothekerverband sehen den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege gefährdet, weil eine zweckgebundene Sachleistung wegfällt und Hygieneartikel künftig mit anderen Leistungen konkurrieren.
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Wer zum Beispiel das Entlastungsbudget für Fahrdienste oder Haushaltshilfen ausschöpft, so die Befürchtung, kauft am Ende keine Einmalhandschuhe mehr.
Der Deutsche Apothekerverband sieht das Problem, dass die Regelung zwar Flexibilität ermöglicht, dabei aber keine Versorgung mit Infektionsschutzprodukten sichert.
Reform untergräbt ihr eigenes Präventionsziel
Beide Verbände verweisen auf einen Widerspruch im Referentenentwurf selbst. Das Pflegeneuordnungsgesetz stellt zwar Prävention und die häusliche Pflege ins Zentrum, streicht aber gleichzeitig den Anspruch auf Hygieneprodukte, der genau das absichert. Vermeidbare Infektionen verschärfen Pflegebedürftigkeit, belasten Angehörige zusätzlich und treiben langfristig die Kosten im Gesundheits- und Pflegesystem.
Der Bundesverband Medizintechnologie und der Deutsche Apothekerverband fordern deshalb einen eigenständigen, zweckgebundenen Sachleistungsanspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diesen müsse das Gesetz ausdrücklich erhalten, und der Infektionsschutz gehöre explizit in den Gesetzestext.
Häufige Fragen zum Pflegeneuordnungsgesetz
Ab wann gilt das neue Entlastungsbudget?
Das Pflegeneuordnungsgesetz befindet sich noch im Referentenentwurfs-Stadium und gilt nach aktuellem Stand noch nicht. Frühestmöglicher Starttermin für die neuen Leistungen wie Pflegebegleitung und Pflege-Cockpit ist der 1. Januar 2028 beziehungsweise der 1. Juli 2028. Bevor der Bundestag abstimmt, können sich die Regelungen noch ändern.
Was passiert mit meinen Pflegehilfsmitteln, wenn das Gesetz in Kraft tritt?
Wer Pflegegrad 2 oder höher hat, kann Hygieneprodukte künftig aus dem geplanten Entlastungsbudget finanzieren, muss das Budget aber mit anderen Leistungen teilen. Wer Pflegegrad 1 hat, verliert nach aktuellem Entwurfsstand den Anspruch auf Desinfektionsmittel, Handschuhe und Schutzschürzen vollständig. Ob der Gesetzgeber das im weiteren Verfahren korrigiert, ist offen.
Kann ich mich jetzt schon gegen den Wegfall des Anspruchs wehren?
Da das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, besteht kein Widerspruchsrecht gegen einen Bescheid. Wer den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege für unverzichtbar hält, kann sich über Pflegekassen-Selbsthilfegruppen, den VdK oder den SoVD in das laufende Stellungnahmeverfahren einbringen, bevor der Bundestag abstimmt.




