Auf gesetzlich Krankenversicherte könnten in den kommenden Jahren erhebliche Veränderungen zukommen. Die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Finanzen der Krankenkassen stabilisieren und stärkere Anstiege der Zusatzbeiträge verhindern.
Dafür sind jedoch auch Einsparungen und zusätzliche Belastungen für Versicherte vorgesehen: höhere Zuzahlungen, Änderungen beim Zahnersatz und neue Regeln beim Krankengeld.
Höhere Zuzahlungen für Medikamente und andere Leistungen
Die gesetzlichen Zuzahlungen sollen ab dem 1. Januar 2027 grundsätzlich um 50 Prozent steigen. Vorgesehen sind künftig mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro.
Betroffen wären unter anderem verschreibungspflichtige Medikamente, Verbandsmittel und zahlreiche Hilfsmittel. Bei Heilmitteln wie Physiotherapie sollen zusätzlich zehn Prozent der Kosten und 15 Euro je Verordnung fällig werden.
Die persönliche Belastungsgrenze soll bestehen bleiben. Sie liegt grundsätzlich bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei bestimmten chronisch kranken Menschen bei einem Prozent.
Zahnersatz könnte deutlich teurer werden
Auch beim Zahnersatz sind Einschnitte vorgesehen. Die Festzuschüsse sollen ab 2027 wieder auf 50 Prozent der Kosten der Regelversorgung sinken.
Mit einem regelmäßig geführten Bonusheft könnten Versicherte weiterhin höhere Zuschüsse von 60 beziehungsweise 65 Prozent erhalten. Das Bonusheft würde damit noch wichtiger.
Für Härtefälle soll die Regelversorgung weiterhin vollständig übernommen werden. Bereits vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Festzuschüsse sollen nach den bisherigen Regeln behandelt werden.
Familienversicherung: Zuschlag für manche Paare
Kinder sollen weiterhin beitragsfrei familienversichert bleiben. Für bestimmte beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ist jedoch ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten vorgesehen.
Dieser Zuschlag soll über den Beitrag des versicherten Mitglieds erhoben werden. Es sind allerdings zahlreiche Ausnahmen geplant.
Ausnahmen soll es beispielsweise für Familien mit jüngeren Kindern sowie in bestimmten Fällen von Behinderung, Erwerbsminderung oder Angehörigenpflege geben. Nicht jede Familienversicherung wird dadurch automatisch teurer.
Teilkrankschreibung soll ab 2028 kommen
Ab 2028 soll eine sogenannte Teilkrankschreibung möglich werden. Menschen, die voraussichtlich länger als vier Wochen arbeitsunfähig sind, könnten dann teilweise wieder arbeiten.
Vorgesehen sind 25, 50 oder 75 Prozent der regulären wöchentlichen Arbeitszeit. Voraussetzung wären die Zustimmung der betroffenen Person, eine entsprechende ärztliche Feststellung und die Zustimmung des Arbeitgebers.
Nach Ende der Entgeltfortzahlung soll für die geleistete Arbeit anteilig Lohn gezahlt werden. Für den krankheitsbedingten Ausfall soll es Teilkrankengeld von der Krankenkasse geben.
Die Regelung kann einen schrittweisen beruflichen Wiedereinstieg erleichtern. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass Erkrankte unter Druck geraten, früher wieder zu arbeiten.
Krankengeld kann nach Jobverlust sinken
Eine besonders einschneidende Änderung betrifft Menschen, deren Arbeitsverhältnis während einer längeren Erkrankung endet. Ihr Krankengeld könnte ab 2027 deutlich sinken.
Bislang beträgt Krankengeld grundsätzlich 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts. Diese Berechnung gilt grundsätzlich auch weiter, wenn der Arbeitsplatz während der Erkrankung verloren geht.
Künftig soll das Krankengeld nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses dagegen auf ein am Arbeitslosengeld orientiertes Niveau abgesenkt werden. Im Ausgangstext werden grundsätzlich 60 Prozent des Nettoentgelts beziehungsweise 67 Prozent bei Versicherten mit Kind genannt.
Betroffene könnte dies doppelt belasten. Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes droht unmittelbar danach ein niedrigeres Einkommen.
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Zweitmeinung vor Operationen wird wichtiger
Bei bestimmten planbaren Eingriffen soll ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren eingeführt beziehungsweise ausgeweitet werden. Vor einer Operation müsste dann eine zweite ärztliche Einschätzung eingeholt werden.
Fehlt der erforderliche Nachweis, könnte dies Auswirkungen auf die Kostenübernahme der Krankenkasse haben. Versicherte sollen deshalb vorab über ihre Pflichten informiert werden.
Welche Operationen konkret betroffen sein werden, soll schrittweise festgelegt werden. Im Mittelpunkt stehen vor allem planbare und medizinisch nicht dringende Eingriffe.
Homöopathie nicht mehr als freiwillige Kassenleistung
Homöopathische und anthroposophische Behandlungen sollen künftig nicht mehr als freiwillige Satzungsleistung gesetzlicher Krankenkassen finanziert werden können. Wer solche Angebote nutzen möchte, müsste sie dann selbst zahlen.
Strengere Regeln bei medizinischem Cannabis
Für medizinisches Cannabis sind strengere Vorgaben vorgesehen. Die Behandlung soll grundsätzlich zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel beginnen.
Dieses Medikament soll zunächst sechs Monate erprobt werden. Erst danach sollen unter bestimmten Voraussetzungen andere Cannabisarzneimittel oder Rezepturen infrage kommen.
Höhere Einkommensgrenzen ab 2027
Versicherte mit höheren Einkommen könnten stärker belastet werden. Die Versicherungspflichtgrenze soll 2027 zusätzlich um 3.600 Euro pro Jahr beziehungsweise 300 Euro pro Monat steigen.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze soll entsprechend angehoben werden. Dadurch könnten auf einen größeren Teil des Einkommens Krankenversicherungsbeiträge fällig werden.
Gleichzeitig würde ein Wechsel aus der Versicherungspflicht in die private Krankenversicherung erst bei einem höheren Einkommen möglich. Besonders Beschäftigte nahe der bisherigen Grenzwerte wären davon betroffen.
Gesundheits-Check und Hautkrebs-Screening sollen verändert werden
Auch bei Vorsorgeuntersuchungen sind Änderungen geplant. Die Hautkrebsfrüherkennung könnte künftig stärker vom persönlichen Erkrankungsrisiko abhängig gemacht werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss soll bis Ende 2027 über mögliche Anpassungen entscheiden. Noch steht deshalb nicht fest, wie die neuen Untersuchungsintervalle konkret aussehen werden.
Vorsorge könnte künftig stärker an individuellen Risiken ausgerichtet werden. Versicherte sollten entsprechende Änderungen der Richtlinien im Blick behalten.
GKV-Reform bringt Sparmaßnahmen und Mehrbelastungen
Ein Teil der Einsparungen würde die Versicherten treffen. Höhere Zuzahlungen, geringere Zuschüsse und Änderungen beim Krankengeld können die Haushaltskasse spürbar belasten.
Besonders Menschen mit chronischen Erkrankungen, niedrigen Einkommen oder regelmäßigem Behandlungsbedarf sollten deshalb genau auf die endgültigen Regelungen achten. Mehrere Details der Reform müssen noch konkret ausgestaltet werden.
FAQ zur geplanten GKV-Reform
Werden Medikamente ab 2027 teurer?
Die gesetzlichen Zuzahlungen sollen um 50 Prozent steigen. Vorgesehen sind künftig mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro pro Zuzahlung. Die persönliche Belastungsgrenze soll jedoch bestehen bleiben.
Wird das Krankengeld gekürzt?
Nicht für alle Versicherten. Endet jedoch während einer längeren Erkrankung das Arbeitsverhältnis, soll das Krankengeld künftig auf ein am Arbeitslosengeld orientiertes Niveau sinken.
Wird die Familienversicherung abgeschafft?
Nein. Kinder sollen weiterhin beitragsfrei familienversichert bleiben. Für bestimmte mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ist ab 2028 allerdings ein zusätzlicher Beitragszuschlag vorgesehen.
Quellenverzeichnis
Betacare: Informationsbeitrag zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, vom Nutzer bereitgestelltes Transkript.




