EM-Rente läuft Anfang 2027 aus: Erwerbsgeminderte sollten jetzt handeln

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Die Erwerbsminderungsrente endet im Januar, Februar oder März 2027 – und gesundheitlich hat sich nichts verbessert? Dann sollten Betroffene jetzt den Rentenbescheid prüfen und die Weiterzahlung vorbereiten, denn eine befristete EM-Rente verlängert sich nicht automatisch.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt in einer Expertenauskunft, den Weiterzahlungsantrag etwa vier Monate vor Ablauf zu stellen. Wer auf das Geld für Miete und Lebensunterhalt angewiesen ist, sollte diesen Vorlauf nutzen: Ein laufender Antrag allein sichert noch keine weitere Auszahlung.

Für Renten mit Ablauf im Januar ist es bereits Zeit

Endet die Bewilligung am 31. Januar 2027, lag der empfohlene Antragszeitpunkt bereits im September 2026. Bei einem Ende im Februar ist der Oktober der passende Monat, bei einem Ende im März der November.

Die vier Monate sind eine Empfehlung zur Vorbereitung und Bearbeitung, keine gesetzliche Ausschlussfrist. Wer später dran ist, sollte den Antrag trotzdem umgehend stellen und eine mögliche Überbrückung mitdenken.

Ende der bisherigen Bewilligung Antrag etwa vier Monate vorher Weiterzahlung benötigt ab
31. Januar 2027 September 2026 Februar 2027
28. Februar 2027 Oktober 2026 März 2027
31. März 2027 November 2026 April 2027

Diese Termine betreffen das persönliche Ende der Bewilligung und keine allgemeine Änderung zum Jahreswechsel. Weitere Hinweise zur Vorbereitung bietet unser Beitrag zur rechtzeitigen Verlängerung einer befristeten Erwerbsminderungsrente.

Die Krankheit kann bleiben – die Bewilligung endet trotzdem

Nach § 102 SGB VI endet eine befristete Rente mit Ablauf der festgelegten Frist. Dafür muss die Rentenversicherung nicht erst feststellen, dass die betroffene Person wieder arbeiten kann.

Steht im Bescheid „bis zum 31. Januar 2027“, umfasst die bisherige Bewilligung noch den Januar. Für die anschließenden Monate braucht es eine Entscheidung über die Weiterzahlung; der eingereichte Antrag ersetzt diese Entscheidung nicht.

Auch ein früh gestellter Antrag garantiert deshalb keine unterbrechungsfreie Auszahlung. Er verschafft aber Zeit für Rückfragen, ärztliche Berichte und eine möglicherweise erforderliche Begutachtung.

Für die Weiterzahlung ist das Formular R0120 vorgesehen

Die DRV stellt dafür das Formular R0120 für die Weiterzahlung einer Erwerbsminderungsrente bereit. Es lässt sich online übermitteln oder als PDF herunterladen und ausgefüllt einreichen.

Beim Onlineantrag können Unterlagen hochgeladen werden; nach dem Absenden gibt es eine Sendebestätigung. Diese Bestätigung und eine Kopie des Antrags sollten Versicherte aufbewahren, um die Einreichung später belegen zu können.

Hilfreich sind der bisherige Rentenbescheid und die Versicherungsnummer sowie vollständige Angaben zu Änderungen seit der letzten Bewilligung. Dazu gehören beispielsweise eine Beschäftigung, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen und andere beantragte oder bezogene Leistungen.

Welche medizinischen Unterlagen die Prüfung erleichtern

Aussagekräftige aktuelle Arztbriefe, Facharztbefunde sowie vorhandene Klinik- und Reha-Entlassungsberichte können die Prüfung unterstützen. Eine übersichtliche Zusammenstellung der behandelnden Praxen und der Behandlungszeiträume hilft außerdem, Rückfragen gezielt zu beantworten.

Die Unterlagen sollten erkennen lassen, welche Einschränkungen fortbestehen und wie sie sich auf die Belastbarkeit auswirken. Bei Schmerzen, Erschöpfung oder psychischen Erkrankungen ist beispielsweise hilfreich, wenn notwendige Pausen, Konzentrationsprobleme oder die Folgen körperlicher Belastung medizinisch nachvollziehbar beschrieben werden.

Die DRV beurteilt grundsätzlich die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: Für die volle Erwerbsminderung liegt die medizinische Grenze bei weniger als drei Stunden täglich, für die teilweise Erwerbsminderung bei drei bis unter sechs Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden auch eine volle Rente wegen eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkts bestehen.

Betroffene müssen für die Weiterbewilligung keine zusätzliche Verschlechterung nachweisen. Auch unverändert schwere Einschränkungen können eine weitere Rentenzahlung rechtfertigen, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Nicht auf den letzten Facharzttermin warten

Fehlt noch ein Bericht, sollte deshalb nicht der gesamte Antrag liegen bleiben. Versicherte können vorhandene Unterlagen einreichen, ausstehende Befunde benennen und diese nachreichen.

Ein eigens ausgefüllter ärztlicher Befundbericht muss nach der DRV-Expertenauskunft nicht schon vor der Antragstellung beschafft werden; die Rentenversicherung fordert ihn bei Bedarf an. Ein privat bezahltes Gutachten ist daher kein notwendiger erster Schritt.

Eine wichtige Bitte in eigener Sache
Bitte unterstützt uns und fügt Gegen-Hartz.de zu euren bevorzugten Quellen hinzu. Damit erreicht ihr nicht nur, dass ihr uns häufiger auch bei Google seht, sondern helft damit, dass auch viele andere Menschen unsere unabhängigen News und Urteile sehen können. Geht einfach auf den Link und klickt dann "Auf Google folgen". Das wars schon und kostet natürlich nichts, aber hilft unserer Arbeit enorm! Vielen lieben Dank!
Gegen-Hartz unterstützen

Für die eigene Beschreibung der Beschwerden und Einschränkungen steht ergänzend der Selbsteinschätzungsbogen R0215 zur Verfügung. Er bietet Raum für die persönliche Sicht, ersetzt aber keine medizinischen Befunde.

Wenn der neue Bescheid auf sich warten lässt

Ist einige Wochen vor dem Ende der Bewilligung noch keine Entscheidung da, sollten Versicherte bei der DRV nach dem Bearbeitungsstand fragen. Dabei lässt sich klären, ob Unterlagen fehlen, eine Untersuchung aussteht oder die Entscheidung bereits vorbereitet wird.

Droht eine finanzielle Lücke, sollte die konkrete Notlage schriftlich mitgeteilt werden, etwa mit Angaben zur auslaufenden Rente und den laufenden Wohnkosten. Weitere Hinweise enthält unser Beitrag dazu, was beim Auslaufen einer Erwerbsminderungsrente zu beachten ist.

Ein Vorschuss nach § 42 SGB I kommt infrage, wenn der Leistungsanspruch dem Grunde nach bereits feststeht und die Ermittlung der Höhe voraussichtlich länger dauert. Wird dagegen noch geprüft, ob überhaupt weiterhin Erwerbsminderung besteht, lässt sich aus dieser Vorschrift kein automatischer Anspruch auf Überbrückung ableiten.

Übergangsleistungen frühzeitig klären

Reichen Einkommen und Vermögen ohne die Rente nicht zum Leben, sollten Betroffene frühzeitig beim zuständigen Sozialleistungsträger vorsprechen. Bei vorübergehender voller Erwerbsminderung kommt häufig Hilfe zum Lebensunterhalt beim Sozialamt in Betracht, bei dauerhafter voller Erwerbsminderung grundsätzlich die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Je nach Erwerbsfähigkeit und Haushaltskonstellation können stattdessen Leistungen des Jobcenters infrage kommen, etwa beim Zusammenleben mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person. Ein möglicher Anspruch auf Arbeitslosengeld muss gesondert mit der Agentur für Arbeit geprüft werden.

Eine Überbrückung entsteht nicht allein dadurch, dass die Rentenversicherung noch nicht entschieden hat. Deshalb sollten Betroffene die drohende Einkommenslücke rechtzeitig anzeigen, erforderliche Anträge stellen und mit ihrer Krankenkasse den Versicherungsstatus während der Übergangszeit klären.

Eine Ablehnung nicht ungeprüft hinnehmen

Lehnt die DRV die Weiterzahlung ab, können Versicherte grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung erklärt, in welcher Form und bei welcher Stelle das möglich ist.

Bei der Prüfung können ein Sozialverband oder eine im Sozialrecht tätige Anwaltskanzlei helfen. Ein Widerspruch gegen die abgelehnte Weiterzahlung sorgt allerdings nicht dafür, dass die bisher befristete Rente über ihr Ablaufdatum hinaus automatisch weitergezahlt wird.

Sechs Fragen und Antworten zur Weiterbewilligung

Wann sollte ich den Antrag stellen, wenn meine EM-Rente Anfang 2027 endet?

Die DRV empfiehlt etwa vier Monate Vorlauf. Bei einem Ende im Januar 2027 sollten Sie jetzt handeln, bei einem Ende im Februar ist der Oktober 2026 der passende Antragsmonat.

Verliere ich die Rente, wenn ich die Vier-Monats-Empfehlung verpasst habe?

Nein, die Empfehlung ist keine gesetzliche Ausschlussfrist. Stellen Sie den Antrag trotzdem sofort, denn mit weniger Vorlauf steigt das Risiko einer Unterbrechung der Auszahlung.

Welches Formular brauche ich?

Für die Weiterzahlung einer bereits befristet bewilligten Erwerbsminderungsrente ist R0120 vorgesehen. Das Formular ist online und als PDF verfügbar.

Muss ich warten, bis alle Arztberichte vorliegen?

Nein, fehlende Berichte können nachgereicht werden. Benennen Sie ausstehende Unterlagen und beantworten Sie Nachfragen der Rentenversicherung möglichst zeitnah.

Muss sich mein Gesundheitszustand für eine Verlängerung verschlechtert haben?

Nein, auch fortbestehende Einschränkungen können die Weiterzahlung rechtfertigen. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente weiterhin vorliegen.

Zahlt die DRV weiter, solange mein Antrag bearbeitet wird?

Der Antrag allein verlängert die bisherige Bewilligung nicht. Fehlt die neue Entscheidung beim Ablauf der Befristung, kann eine Zahlungslücke entstehen, deren Überbrückung frühzeitig geklärt werden sollte.

Stand: 15. Oktober 2026. Quellen: Expertenauskunft der Deutschen Rentenversicherung zum Antragszeitpunkt und zu Befunden, DRV-Informationen zur Erwerbsminderungsrente, Formular R0120, BMAS zu Leistungen für den Lebensunterhalt, § 102 SGB VI, § 42 SGB I und § 84 SGG.