Schwerbehinderung und Rente: Der Jahrgang 1964 muss sich jetzt entscheiden

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Für Menschen mit Schwerbehinderung aus dem Jahrgang 1964 wird der frühere Ruhestand 2026 zu einer greifbaren Möglichkeit: Sie werden 62 und erreichen damit das frühestmögliche Eintrittsalter für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Wer diesen Zugang nutzt, muss allerdings mit einem dauerhaften Rentenabschlag von bis zu 10,8 Prozent rechnen.

Abschlagsfrei ist diese Altersrente für den Jahrgang erst mit 65 möglich, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Entscheidung betrifft deshalb weit mehr als einen Termin: Es geht um gesundheitliche Entlastung heute und das verfügbare Einkommen für den gesamten Ruhestand.

62 oder 65: Was für den Jahrgang 1964 gilt

Nach § 37 SGB VI setzt diese Altersrente neben dem erforderlichen Alter eine anerkannte Schwerbehinderung bei Rentenbeginn und eine Wartezeit von 35 Jahren voraus. Für ab 1964 Geborene liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 65 Jahren, ein vorgezogener Beginn ist ab 62 möglich.

Das ist keine neue Sonderregelung für 2026, sondern das Ergebnis der bereits gesetzlich festgelegten Anhebung der Altersgrenzen. Während die Regelaltersgrenze dieses Jahrgangs bei 67 liegt, eröffnet die Schwerbehinderung unter den genannten Voraussetzungen einen früheren Zugang.

Niemand muss sich ausschließlich zwischen 62 und 65 entscheiden. Auch ein Beginn dazwischen ist möglich; jeder Monat, um den der vorzeitige Rentenstart später liegt, verringert den Abschlag um 0,3 Prozentpunkte.

Ein GdB von 50 ist erforderlich – eine Gleichstellung reicht nicht

Für diese Rentenart muss bei Rentenbeginn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen und entsprechend anerkannt sein. Eine Gleichstellung durch die Arbeitsagentur bei einem GdB von 30 oder 40 eröffnet diesen Rentenzugang nicht.

Auch ein deutlich höherer GdB senkt die Altersgrenze nicht weiter: Mit einem GdB von 80 oder 100 gelten dieselben Altersgrenzen wie mit einem GdB von 50. Warum ein höherer Grad der Behinderung nicht automatisch eine frühere Rente bedeutet, erläutert Gegen-Hartz ausführlich.

35 Versicherungsjahre bedeuten nicht 35 Jahre durchgehende Arbeit

Die erforderliche Wartezeit kann sich aus unterschiedlichen rentenrechtlichen Zeiten zusammensetzen. Neben Beschäftigung und freiwilligen Beiträgen können beispielsweise Kindererziehungszeiten, anerkannte Pflegezeiten und bestimmte Zeiten der Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Ausbildung berücksichtigt werden.

Deshalb lohnt sich vor dem Antrag eine Prüfung des Versicherungsverlaufs: Fehlende Zeiten können darüber entscheiden, ob der gewünschte Beginn möglich ist. Einen Überblick über die Voraussetzungen für die frühere Altersrente bei Schwerbehinderungbietet der entsprechende Gegen-Hartz-Beitrag.

Wer bereits 45 Versicherungsjahre erreicht hat, bekommt diese Altersrente trotzdem nicht automatisch mit 62 ohne Abschlag. Auch die gesonderte Altersrente für besonders langjährig Versicherte beginnt für den Jahrgang 1964 frühestens mit 65 Jahren.

So unterscheiden sich die möglichen Rentenstarts

Für jeden Monat vor der abschlagsfreien Altersgrenze werden 0,3 Prozent abgezogen, bei drei Jahren Vorziehung also 10,8 Prozent. Die folgende Modellrechnung zeigt ausschließlich diesen Abschlag auf eine einheitliche Bruttorente von 1.800 Euro vor Kürzung.

Beginn im Alter von Monate vor der abschlagsfreien Altersgrenze Dauerhafter Abschlag Monatliche Bruttorente im Modell
62 Jahren 36 10,8 Prozent 1.605,60 Euro
63 Jahren 24 7,2 Prozent 1.670,40 Euro
64 Jahren 12 3,6 Prozent 1.735,20 Euro
65 Jahren 0 0 Prozent 1.800,00 Euro

Die Tabelle unterstellt für alle Termine dieselben erworbenen Rentenansprüche und denselben Rentenwert; zusätzliche Beiträge und spätere Rentenanpassungen bleiben unberücksichtigt. Sie ist deshalb keine Prognose der tatsächlich zu erwartenden Rente mit 65.

Im Beispiel kostet der früheste Beginn zunächst 194,40 Euro brutto im Monat beziehungsweise 2.332,80 Euro brutto im Jahr. Der Abschlag verschwindet weder mit dem 65. noch mit dem 67. Geburtstag; auch spätere Rentenanpassungen heben ihn nicht auf.

Der häufige Rechenfehler: Von der falschen Rentensumme ausgehen

Wer seine Rente mit 62 planen möchte, sollte nicht einfach 10,8 Prozent von der für das reguläre Rentenalter hochgerechneten Summe abziehen. Diese Hochrechnung kann weitere Beitragszahlungen bis zur Regelaltersgrenze enthalten, die bei einem früheren Ausstieg aus der Arbeit ausbleiben.

Dadurch kann der Unterschied zur späteren Rente größer ausfallen als der reine Abschlag. Nötig ist eine Berechnung für den tatsächlich gewünschten Beginn und für eine Vergleichsvariante mit späterem Start.

Außerdem sind die genannten Rentenbeträge Bruttowerte. Für die Haushaltsplanung zählen die Beträge nach Kranken- und Pflegeversicherung sowie einer möglichen Einkommensteuer.

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Drei Jahre frühere Zahlungen gehören ebenfalls in den Vergleich

Wer ausschließlich auf die niedrigere Monatsrente schaut, lässt einen Teil der Rechnung weg: Beim Beginn mit 62 fließt die Rente bis zu 36 Monate früher. Im vereinfachten Modell ergeben 36 Zahlungen von jeweils 1.605,60 Euro insgesamt 57.801,60 Euro brutto vor dem abschlagsfreien Vergleichstermin.

Daraus lässt sich jedoch kein pauschaler finanzieller Vorteil des frühen Rentenbeginns ableiten. Wer bis 65 weiterarbeitet, erhält in dieser Zeit Arbeitsentgelt und erwirbt meist zusätzliche Rentenansprüche.

Verglichen werden sollten deshalb die gesamten verfügbaren Einnahmen beider Wege und die Belastung durch weitere Arbeit. Für einen gesundheitlich angeschlagenen Menschen können drei Jahre Entlastung schwerer wiegen als eine höhere spätere Monatsrente – tragbar muss die dauerhaft geringere Zahlung trotzdem sein.

Der Geburtstag allein löst noch keine Zahlung aus

Die Rente muss beantragt werden und kann grundsätzlich erst für einen Monat beginnen, zu dessen Anfang alle Voraussetzungen vorliegen. Wer im Laufe eines Monats 62 wird, erreicht den frühesten Rentenbeginn deshalb normalerweise am Ersten des Folgemonats; bei einem Geburtstag am Monatsersten kann bereits dieser Tag infrage kommen.

Das hat eine praktische Folge für den Jahrgang 1964: Wer beispielsweise am 15. Dezember geboren wurde, kann diese Altersrente bei erfüllten Voraussetzungen frühestens ab dem 1. Januar 2027 erhalten. „2026 wird der Jahrgang 62“ bedeutet also nicht, dass jedes Mitglied dieses Jahrgangs schon 2026 eine Zahlung bekommen kann.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Beginn zu stellen. Bei verspäteter Antragstellung können nach § 99 SGB VI Rentenmonate verloren gehen.

Was bei einem später sinkenden GdB gilt

Die Schwerbehinderung muss zum Rentenbeginn vorliegen; fällt sie erst danach weg, berührt das den entstandenen Anspruch auf diese Altersrente nicht. Anders kann eine Herabsetzung vor dem geplanten Beginn zu beurteilen sein, weshalb der genaue zeitliche Ablauf geprüft werden sollte.

Läuft das Anerkennungsverfahren noch, sollten Betroffene den Rentenantrag und das Verfahren beim Versorgungsamt zeitlich aufeinander abstimmen. Eine spätere Entscheidung kann auch eine frühere Schwerbehinderung feststellen, doch eine solche Rückwirkung darf nicht einfach vorausgesetzt werden.

Sonderzahlungen können den Abschlag ausgleichen

Ab 50 können Versicherte unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzliche Beiträge einzahlen, um die Rentenminderung durch einen vorzeitigen Beginn ganz oder teilweise auszugleichen. Wie hoch die Zahlung sein müsste, berechnet die Rentenversicherung auf Antrag individuell.

Damit lassen sich jedoch weder die Altersgrenze unterschreiten noch fehlende Wartezeitmonate ersetzen. Zudem werden rechtmäßig geleistete Ausgleichsbeiträge bei einer späteren Planänderung nicht erstattet, wie der Beitrag über Sonderzahlungen und die ausgeschlossene Rückzahlung erklärt.

Fragen und Antworten zur Rente für Jahrgang 1964

Kann ich mit Schwerbehinderung 2026 mit 62 in Rente gehen?

Ja, wenn bei Rentenbeginn eine anerkannte Schwerbehinderung und 35 Versicherungsjahre vorliegen. Der genaue Beginn hängt auch vom Geburtstag und der rechtzeitigen Antragstellung ab.

Reicht ein GdB von 40 mit Gleichstellung?

Nein, für diese Altersrente ist grundsätzlich ein GdB von mindestens 50 erforderlich. Die arbeitsrechtliche Gleichstellung ersetzt diese Voraussetzung nicht.

Wie hoch ist der Abschlag mit 63?

Für Jahrgang 1964 liegt der Beginn mit 63 zwei Jahre vor der abschlagsfreien Altersgrenze. Daraus ergibt sich ein dauerhafter Abschlag von 7,2 Prozent.

Wird die Rente mit 65 automatisch wieder ungekürzt?

Nein, ein beim vorzeitigen Beginn entstandener Abschlag bleibt bestehen. Die abschlagsfreie Grenze von 65 gilt für einen entsprechenden erstmaligen Rentenbeginn und beseitigt keine bereits wirksame Kürzung.

Zählen Kindererziehung und Pflege für die 35 Jahre mit?

Ja, anerkannte Kindererziehungs-, Berücksichtigungs- und Pflegezeiten können zur Wartezeit beitragen. Welche Monate im Einzelfall zählen, ergibt sich aus dem geklärten Versicherungskonto.

Muss ich mit dem Rentenbeginn aufhören zu arbeiten?

Nein, eine Altersrente kann mit einer Beschäftigung verbunden werden. Für Altersrenten gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr; Steuern und Sozialversicherungsfolgen sind gesondert zu prüfen.