Rentner aufgepasst: Wenn das Internet oft lahmt könnte das der Grund sein

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Sie möchten mit Ihren Enkeln per Video sprechen, Ihre Bankgeschäfte erledigen oder einen Arzttermin vereinbaren – doch das Internet stockt immer wieder. Wenn Sie als Rentner jeden Monat für Ihren Anschluss bezahlen, müssen Sie sich damit nicht einfach abfinden.

Bei manchen Verbindungsproblemen könnte die Ursache außerhalb Ihrer Wohnung liegen. Ein Verbraucherschutzbündnis wirft der Deutschen Telekom vor, Engpässe an den Übergängen zu ihrem Netz wirtschaftlich auszunutzen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, epicenter.works und die Stanford-Professorin Barbara van Schewick haben deshalb Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Die Telekom bestreitet die Vorwürfe.

Das Bündnis machte seine Beschwerde öffentlich. Im Jahresbericht 2025/2026 berichtet die Bundesnetzagentur über die Prüfung; eine abschließende Entscheidung enthält der Bericht allerdings nicht.

Der Vorwurf: Wer zusätzlich zahlt, kommt schneller durch

Laut der Kritik hält die Telekom Übergänge aus anderen Netzen künstlich knapp und verlangt von Online-Diensten Geld für einen ungehinderten Zugang zu ihren Kunden. Angebote ohne entsprechende Zahlungen würden dadurch schlechter erreichbar, während zahlende Dienste zuverlässig funktionierten.

Das Bündnis sieht darin einen Verstoß gegen die europäischen Regeln zur Netzneutralität. Es verweist auf Beschwerden über beeinträchtigte Cloud-Anwendungen, Lernangebote und Videogespräche.

Warum Ihr Internet trotz schnellem Anschluss stocken kann

Das Internet besteht aus vielen miteinander verbundenen Netzen, zwischen denen Daten übergeben werden müssen. Ist ein solcher Übergang überlastet, kann eine Webseite bei Ihnen langsam laden, obwohl die Verbindung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Anbieter leistungsfähig ist.

Für Sie bedeutet das: Auch ein schneller Anschluss kann bei einzelnen Angeboten ins Stocken geraten, wenn die Daten auf dem Weg zu Ihnen aufgehalten werden. Ein guter Geschwindigkeitstest allein beweist deshalb noch nicht, dass Sie sämtliche Online-Dienste störungsfrei nutzen können.

Die Telekom weist eine absichtliche Verknappung zurück

Die Telekom erklärte in einer Stellungnahme „Die Telekom verlangsamt weder Netzverkehre noch schafft sie künstliche Engpässe.“

Die vorgelegten Fälle belegten nach ihrer Auffassung nicht, dass die Zusammenschaltung der Netze die jeweilige Störung verursacht habe.

Das Unternehmen verweist unter anderem auf die Übertragungswege, die Inhalteanbieter und ihre Dienstleister auswählen. Außerdem verteidigt es Entgelte für Datentransportleistungen als Beitrag zur Finanzierung des Netzausbaus.

Für Ihren eigenen Anschluss ist die Ursache deshalb gesondert zu prüfen. Wenn bei Ihnen eine Seite langsam lädt, belegt das allein weder eine bewusste Benachteiligung noch einen Fehler der Telekom.

Was die Bundesnetzagentur tatsächlich prüfte

In ihrem Jahresbericht 2025/2026, Randnummern 14 und 15, bestätigt die Bundesnetzagentur die Prüfung der Beschwerde und möglicher Auswirkungen auf die Rechte der Endkunden. Sie berichtet auch von weiteren Verbraucherbeschwerden mit vergleichbarem Inhalt.

Die Behörde erläutert, dass Praktiken an Netzverbindungen berücksichtigt werden können, wenn sie die geschützten Nutzungsrechte beeinträchtigen. Ob die europäischen Vorgaben dadurch umgangen werden, müsse im Einzelfall beurteilt werden.

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Der Bericht dokumentiert somit eine Prüfung und keine bereits festgestellte Rechtsverletzung. Falls Sie Telekom-Kunde sind, erhalten Sie allein wegen dieser Beschwerde also nicht automatisch Geld zurück.

Sie sollen selbst entscheiden, welche Angebote Sie nutzen

Nach den europäischen Regeln zur Netzneutralität müssen Internetanbieter den Datenverkehr grundsätzlich gleich behandeln. Sie sollen rechtmäßige Inhalte und Dienste Ihrer Wahl erreichen können.

Technisch begründetes Verkehrsmanagement ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, eine beliebige Bevorzugung aus geschäftlichem Interesse dagegen nicht. Allerdings ist nicht schon jede entgeltliche Vereinbarung zwischen Netzbetreibern rechtswidrig; entscheidend sind ihre Ausgestaltung und ihre Auswirkungen.

Ob Sie eine Nachrichtenseite lesen, einen Film ansehen oder mit Ihrer Familie sprechen möchten: Die Auswahl soll bei Ihnen liegen. Sie darf nicht davon abhängen, welcher Online-Dienst sich einen besseren Zugang zu Ihnen leisten kann.

Bei kleiner Rente können Ausweichlösungen teuer werden

Wenn Ihre Rente knapp bemessen ist, können zusätzliches mobiles Datenvolumen oder ein zweiter Anschluss Ihr Budget spürbar belasten. Sie bezahlen dann möglicherweise noch einmal, obwohl Sie bereits jeden Monat Geld für Ihren bestehenden Anschluss ausgeben.

Prüfen Sie deshalb Ihre Kosten für Internet und Telefon im Ruhestand, bevor Sie weitere Leistungen buchen. Ein verlässlicher Anschluss hilft Ihnen schließlich auch dabei, Informationen zur Rente abzurufen, Beratungsstellen zu erreichen und den Kontakt zu Angehörigen zu halten.

Buchen Sie nicht vorschnell einen teureren Tarif

Wenn Ihnen wegen langsamer Webseiten ein schnellerer Tarif angeboten wird, lassen Sie sich erklären, welches Problem er konkret beheben soll. Liegt die Ursache an einem überlasteten Übergang zwischen Netzen, hilft mehr Bandbreite bis zu Ihrer Wohnung nicht zwangsläufig weiter.

Für Ihre Entscheidung zählt, ob Sie Ihre gewünschten Anwendungen anschließend besser nutzen können und welche zusätzlichen Kosten entstehen. Prüfen Sie auch Verkaufsangebote rund um angeblich bevorstehende Anschlussabschaltungenin Ruhe, bevor Sie einen neuen Vertrag unterschreiben.

So halten Sie fest, wann Ihr Internet Probleme macht

Notieren Sie, welche Webseiten oder Anwendungen bei Ihnen ausfallen, zu welcher Uhrzeit das passiert und wie lange die Probleme dauern. Melden Sie die Störung Ihrem Anbieter und bewahren Sie Fehlermeldungen, Messergebnisse und die Vorgangsnummer auf.

Das beobachten Sie Das können Sie tun
Viele Anwendungen sind dauerhaft langsam. Überprüfen Sie die vertragliche Geschwindigkeit mit dem offiziellen Nachweisverfahren der Bundesnetzagentur.
Nur einzelne Dienste funktionieren schlecht. Dokumentieren Sie die betroffenen Angebote, Uhrzeiten und Fehlermeldungen und nennen Sie diese Ihrem Anbieter.
Ihr Anbieter löst das Problem nicht. Wenden Sie sich je nach Anliegen an die Bundesnetzagentur, die Schlichtungsstelle oder eine Verbraucherberatung.

Die Bundesnetzagentur empfiehlt zunächst eine Klärung mit dem Unternehmen. Bleiben Ihre Probleme ungelöst, können Sie der Behörde auch Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Netzneutralität übermitteln.

Wann Sie weniger bezahlen oder Ihren Vertrag kündigen können

Bei nachgewiesenen erheblichen, anhaltenden oder regelmäßig wiederkehrenden Leistungsabweichungen können Sie nach § 57 Absatz 4 Telekommunikationsgesetz das Entgelt mindern oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen außerordentlich kündigen. Für eine Kündigung müssen Sie Ihrem Anbieter grundsätzlich zunächst Gelegenheit zur Abhilfe geben.

Für Geschwindigkeitsprobleme im Festnetz stellt die Bundesnetzagentur mit der Breitbandmessung Desktop-App ein Nachweisverfahren bereit. Vorgesehen sind 30 Messungen an drei Messtagen innerhalb von 14 Tagen, wobei die vorgeschriebenen Abstände und technischen Bedingungen einzuhalten sind.

Ein einzelner Geschwindigkeitstest im Browser ersetzt dieses Verfahren nicht. Kürzen Sie Ihre Rechnung deshalb nicht einfach nach Gefühl, denn Schwierigkeiten mit einem bestimmten Online-Dienst begründen nicht ohne Weiteres eine pauschale Minderung der gesamten Monatsrechnung.

Die Bundesnetzagentur setzt Ihre individuellen Zahlungsansprüche nicht selbst durch. Wenn Sie sich mit Ihrem Anbieter nicht einigen können, kommen eine Schlichtung und gegebenenfalls eine gerichtliche Klärung infrage.