Rentenbeiträge steigen, Renteneintritt später – so trifft es alle

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Wer in Deutschland Rentenbeiträge zahlt oder kurz vor der Rente steht, sollte die fünf Kernempfehlungen der Alterssicherungskommission (ASK) kennen: höhere Beiträge, kein abschlagsfreier Frühausstieg mehr, ein Rentenalter, das automatisch steigt, gedämpfte Rentenerhöhungen ab 2031 und Minijobs, die bald teurer werden.

Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas haben die vollständige Umsetzung aller 33 Empfehlungen angekündigt. Kein Gesetz ist bisher beschlossen, aber der Koalitionsausschuss hat sich am 1. Juli 2026 politisch gebunden — ein Gesetzentwurf kommt nach der Sommerpause.

Empfehlungen statt Gesetze: Was das für Ihre Planung bedeutet

Die Alterssicherungskommission ist kein parlamentarisches Gremium. Ihre 33 Empfehlungen sind keine Gesetze. Nach geltendem Recht gelten bis zu einem verabschiedeten Gesetz die heutigen Regeln.

Die Bundesregierung hat die Kommission selbst eingesetzt: 13 Mitglieder aus Wissenschaft und Politik, geleitet von Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda. Merz und Bas haben öffentlich zugesagt, alle 33 Empfehlungen umzusetzen. Der Koalitionsausschuss erklärte am 1. Juli 2026, das Paket „bis Ende 2026 im Deutschen Bundestag zu verabschieden.” Das ist eine politische Selbstverpflichtung.

Kapitalrente: zwei Prozent mehr Beitrag für alle Beschäftigten

Die wichtigste Strukturveränderung ist die sogenannte gesetzliche Kapitalrente. Neben dem bestehenden Umlagesystem, in dem die heutigen Beitragszahler die heutigen Rentner finanzieren, soll eine neue, kapitalgedeckte Komponente entstehen. Das Modell orientiert sich an Schweden: individuelle Konten, staatlich verwaltet, am Kapitalmarkt angelegt.

Der zusätzliche Beitrag: zwei Prozent des Bruttolohns, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Was das konkret bedeutet, zeigt das fiktive Beispiel von. Konrad.

Nehmen wir an, Konrad ist 61 Jahre und Industriemechaniker aus Kassel. Er verdient 3.200 Euro brutto im Monat. Sein Arbeitnehmeranteil am laufenden Rentenbeitrag liegt bei 9,3 Prozent, und das sind heute rund 298 Euro monatlich.

Käme die Kapitalrente wie empfohlen, wären das zusätzlich ein  Prozent von 3.200 Euro hinzu: 32 Euro zusätzlich auf Konrads persönlichem Kapitalkonto. Sein Arbeitgeber zahlte weitere 32 Euro drauf. Zusammen sind das 64 Euro monatlich, die am Kapitalmarkt angelegt werden sollen.

Das langfristige Versprechen der Kommission: Wer nach 2040 in Rente geht, soll aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Vorsorge zusammen 70 Prozent des letzten Nettolohns erreichen. Die Deutsche Rentenversicherung hat dazu klar festgestellt: Entscheidend werde sein, wie sich der Kapitalmarkt entwickelt.

Renteneintrittsalter steigt automatisch — aber langsamer als viele denken

Ab 2031 soll das Rentenalter nicht mehr politisch festgeschrieben sein, sondern automatisch mit der Lebenserwartung steigen. Die Formel: Verhältnis 2:1. Steigt die Lebenserwartung um zwölf Monate, verlängert sich die Erwerbsphase um acht Monate, die Rentenphase um vier Monate.

Zwischen 2031 und 2041 würde die Regelaltersgrenze nach aktuellen Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes schrittweise um etwa sechs Monate steigen, also von 67 auf 67,5 Jahre. Von einer „Rente mit 70″ ist bei diesem Tempo frühestens in rund 65 Jahren die Rede.

Für Konrad, der 1964 oder früher geboren ist, bleibt die Grenze bei 67 Jahren. Für jüngere Jahrgänge ab etwa 1975 könnte nach 2031 eine erste leichte Anhebung greifen.

Wer das genau prüfen will, findet die eigene Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung — abrufbar schriftlich, online oder in einer Beratungsstelle. Wer seine Versicherungsjahre nicht kennt, plant im Dunkeln.

Rente mit 63 wird abgeschafft: Wer besonders hart davon getroffen wird

Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte — im politischen Alltag als „Rente mit 63″ bekannt — soll vollständig gestrichen werden. Nach aktuellem Recht regelt § 38 SGB VI diesen Anspruch: Wer 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf abschlagsfrei früher in Rente gehen.

Konrad hat mit 16 Jahren angefangen zu arbeiten. Die 45 Versicherungsjahre hat er für 2030 errechnet. Nach heutiger Rechtslage könnte er dann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Fällt diese Möglichkeit weg und geht er trotzdem mit 65, kostet ihn das nach § 77 SGB VI dauerhaft 7,2 Prozent weniger Rente:  24 Monate mal 0,3 Prozent, für den gesamten Ruhestand.

DGB will die abschlagsfreie Frührente behalten

DGB-Chefin Yasmin Fahimi hat klar Widerspruch eingelegt. Wer 45 Jahre gearbeitet habe (oft körperlich schwer, auf dem Bau oder im Schichtbetrieb) habe das geleistet, was das System ihm versprochen habe. Statistisch hätten langjährig Versicherte heute im Schnitt sogar 47 oder 48 Beitragsjahre.

Die Kommission streicht das trotzdem. Die früheste Möglichkeit, mit Abschlägen in Rente zu gehen, soll nach ihrer Empfehlung bei 64 Jahren liegen, statt heute bei 63.

Wer die 45 Versicherungsjahre bereits erfüllt oder in den nächsten Monaten erfüllen wird, hat nach geltendem Recht weiterhin Anspruch. Bis ein Gesetz beschlossen ist, bleibt das so.

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Nachhaltigkeitsfaktor kehrt zurück: Renten steigen weiter, aber langsamer

Weniger im Scheinwerferlicht, aber für heutige Rentner langfristig spürbar: Ab 2031 soll der Nachhaltigkeitsfaktor wieder in die Rentenanpassungsformel eingebaut werden. Er ist ein Rechenglied, das das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern berücksichtigt und Rentenanpassungen automatisch dämpft, wenn dieses Verhältnis schlechter wird.

Die Rente steigt weiterhin jedes Jahr, aber langsamer als die Löhne. Bis 2031 gilt die bestehende Haltelinie: Das Rentenniveau bleibt gesichert bei 48 Prozent des Durchschnittslohns. Wer heute Rente bezieht oder kurz davor steht, spürt diese Änderung zunächst nicht; aber wer ab 2032 in den Ruhestand geht, sollte genau das einkalkulieren.

Minijobs, Selbstständige, Abgeordnete: Wer neu in die Rentenkasse soll

Die Kommission will den Kreis der Beitragszahler deutlich ausweiten. Selbstständige, die nach einem noch festzulegenden Stichtag neu gründen, sollen verpflichtend Rentenbeiträge zahlen. Wer bereits selbstständig ist, kann sich auf Antrag heraushalten. Bundestagsabgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften sollen ebenfalls einbezogen werden. Beamte bleiben außen vor: laut Kommission wäre es zu teuer, und zu komplex, sie einzubeziehen

Für Millionen Minijobber könnte die Empfehlung ebenfalls erhebliche Folgen haben: Minijobs sollen ihren Sonderstatus verlieren und rentenversicherungspflichtig werden. Ausnahmen soll es nur noch für Schülerinnen und Schüler geben.

Was das konkret für Rentner bedeutet, die sich mit einem Minijob etwas dazuverdienen, lässt der Bericht noch offen. Das klären erst die Übergangsregelungen im Gesetzentwurf nach der Sommerpause.

Was jetzt zu tun ist — und welcher Fehler gerade oft passiert

Der häufigste Fehler: Menschen stellen überstürzt einen Rentenantrag, weil sie fürchten, die Reform komme noch 2026. Das wäre ein Eigentor. Wer die 45 Beitragsjahre heute erfüllt, hat nach aktuellem Recht weiterhin Anspruch auf die abschlagsfreie Rente: ein übereilter vorzeitiger Antrag riskiert genau die Abschläge, die man vermeiden will.

Was stattdessen sinnvoll ist: eine aktuelle Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Sie zeigt den Stand der Versicherungsjahre und erlaubt, verschiedene Szenarien durchzurechnen. Konrad plant weiterhin, mit 65 aufzuhören.

Nach geltendem Recht könnte er das 2030 abschlagsfrei tun. Welche Übergangsregelungen der Gesetzentwurf bringt, entscheidet sich nach der parlamentarischen Sommerpause — frühestens im Herbst 2026.

Häufige Fragen zur Rentenreform 2026

Bin ich betroffen, wenn ich bereits Rente beziehe?

Wer heute bereits Rente bezieht, ist von der Anhebung des Renteneintrittsalters nicht betroffen. Die Haltelinie von 48 Prozent Rentenniveau gilt bis 2031 unverändert.

Der Nachhaltigkeitsfaktor kehrt 2031 zurück und dämpft die jährlichen Rentenanpassungen. Das ist keine direkte Kürzung, aber die Rente steigt dann langsamer als die Löhne.

Was passiert, wenn das Gesetz nicht bis Ende 2026 verabschiedet wird?

Solange kein Gesetz beschlossen ist, gilt die heutige Rechtslage vollständig weiter. Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 eine politische Selbstverpflichtung erklärt, keine gesetzliche Pflicht. Scheitert die Umsetzung im Bundestag oder verschiebt sie sich, ändert sich für Betroffene zunächst nichts.

Wer auf die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren gesetzt hat, behält diesen Anspruch nach aktuellem Recht.

Kann ich den Abschlag durch eine Sonderzahlung an die DRV ausgleichen?

Ja, das ist nach geltendem Recht möglich. Wer vorzeitig in Rente gehen will und den dauerhaften Abschlag vermeiden möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Ausgleichszahlung an die Deutsche Rentenversicherung leisten.

Die genaue Höhe teilt die DRV auf Anfrage mit, und sie findet sich auch in der jährlichen Renteninformation. Ob sich das lohnt, hängt von der erwarteten Rentendauer ab und lässt sich in einer persönlichen DRV-Beratung durchrechnen.

Bringt mir die Kapitalrente etwas, wenn ich in fünf Jahren in Rente gehe?

Nur sehr begrenzt. Die Kapitalrente ist auf lange Ansparzeiten ausgelegt — der volle Effekt entfaltet sich nach Einschätzung der Kommission für diejenigen, die nach 2040 in Rente gehen. Wer in wenigen Jahren in den Ruhestand wechselt, zahlt zwar kurz mehr Beiträge, baut aber kaum Kapital auf.

Für diese Gruppe sieht die Kommission einen sogenannten Übergangsfaktor vor, der das Rentenniveau bei 48 Prozent halten soll, finanziert aus Steuermitteln.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Rentenkommission 2026 – Empfehlungen der Alterssicherungskommission
Bundesregierung: FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission, 24. Juni 2026