In Deutschland sorgt das Thema „vorzeitiger Renteneintritt“ immer wieder für Verwirrung. Viele Menschen halten sich an Schlagworte wie „Rente mit 63“ oder „45 Versicherungsjahre“, obwohl die gesetzliche Realität oft anders aussieht.
Tatsächlich verschiebt sich der abschlagsfreie Rentenbeginn für jüngere Jahrgänge zunehmend nach hinten. Gleichzeitig besteht weiter die Möglichkeit, ab dem 64. Lebensjahr in Rente zu gehen – aber in vielen Fällen nur mit Abschlägen. Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt erläutert, worauf es ankommt, wenn Sie mit 64 Jahren in Rente gehen möchten.
Was bedeutet „Rente mit 63“ und warum gibt es sie kaum mehr ohne Abschlag?
Der Begriff „Rente mit 63“ stammt aus einer älteren Regelung, die es bestimmten Geburtsjahrgängen (vorrangig denen vor 1953) ermöglichte, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente zu gehen.
Später wurde diese Grenze für jüngere Jahrgänge schrittweise angehoben. Das bedeutet, dass Menschen, die etwa ab 1964 geboren sind, nicht mehr vollständig vom Modell „Rente mit 63“ profitieren können. Sie müssten sich die Frage stellen, ob sie dennoch früher in Rente gehen, und wenn ja, wie hoch die dafür anfallenden Abschläge sind.
Durch die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen ist „ohne Abschlag mit 63“ für die meisten Versicherten heutzutage nicht mehr realisierbar. Trotzdem kursieren weiterhin Halbwahrheiten, etwa dass 45 Versicherungsjahre automatisch für eine abschlagsfreie Rente mit 63 reichen.
Dies trifft nur auf Personen zu, die recht früh geboren wurden und deren Rentenbeginn noch unter die ursprünglichen Übergangsregelungen fällt.
Welche Voraussetzungen gelten für einen vorzeitigen Rentenbeginn?
Entscheidend für den Zeitpunkt, ab dem eine Rente bezogen werden kann, ist zunächst das Geburtsjahr. Wer beispielsweise Mitte der 1960er-Jahre geboren wurde, kann seine abschlagsfreie Rente in den meisten Fällen erst später als 63 in Anspruch nehmen.
Unabhängig vom Jahrgang sind allerdings die Wartezeiten wichtig. Wer 45 Beitragsjahre (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) vorweisen kann, darf einige Monate oder gar Jahre vor der eigentlichen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.
Bei Jahrgängen bis 1963 ist es unter gewissen Umständen sogar möglich, mit 64 ohne Abzüge in den Ruhestand zu starten.
Wer nicht auf 45 Jahre kommt, hat unter Umständen die Möglichkeit, bereits ab 63 oder 64 Jahren eine vorgezogene Rente (Altersrente für langjährig Versicherte) zu beziehen.
In diesem Fall ist allerdings mit Rentenabschlägen zu rechnen, die ein Leben lang gelten. Mit Blick auf die Wartezeit sollte man unbedingt wissen, dass nicht nur reine Beschäftigungszeiten zählen, sondern auch andere rentenrechtlich relevante Phasen wie Kindererziehungszeiten oder Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden.
Beispiel: Wer ohne Schwerbehinderung und ohne 45 Jahre Versicherungszeit (also ohne Möglichkeit eines abschlagsfreien Bezugs) schon mit 64 Jahren in Rente gehen will, muss seine Wartezeit von 35 Jahren erfüllen.
Dann entspricht die Zeitspanne zwischen 64 und der jeweiligen Regelaltersgrenze mehreren Monaten. Pro Monat entstehen Abschläge von 0,3 %. Aufsummiert kann das schnell zu einigen Prozentpunkten dauerhafter Minderung führen.
Wie hoch fallen die Abschläge aus, wenn ich mit 64 in Rente gehe?
Wer plant, vor der Regelaltersgrenze – also dem gesetzlichen Renteneintrittsalter, das inzwischen zwischen 66 und 67 Jahren liegt – in den Ruhestand zu starten, muss für jeden Monat, den er oder sie früher in Rente geht, einen Abschlag von 0,3 % auf die Bruttorente hinnehmen.
Das bedeutet, dass sich die Rentenminderung nach der Anzahl der Monate richtet, die man sich vor die abschlagsfreie Grenze legt.
Bei einem Rentenbeginn mit 64 kann der Abschlag je nach Geburtsjahrgang deutlich variieren. Je jünger man ist, desto weiter entfernt liegt die Regelaltersgrenze in Richtung 66 oder 67 Jahre. Infolgedessen sammelt sich über mehr Monate ein höherer Abschlag an.
Es ist ratsam, genau zu prüfen, ab wann die Rente im eigenen Fall abschlagsfrei möglich ist. Insbesondere Menschen mit Schwerbehinderung oder 45 Beitragsjahren können in manchen Fällen den Zeitpunkt für eine abschlagsfreie Rente besser gestalten.
Warum kann ein Schwerbehindertenausweis besonders hilfreich sein?
Eine anerkannte Schwerbehinderung (mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50) öffnet häufig eine Tür für einen früheren Rentenbeginn – entweder mit niedrigerem oder gar keinem Abschlag. Grund dafür ist, dass für die Rente wegen Schwerbehinderung eine andere, meist günstigere Altersgrenze gilt.
Wer eine solche Altersrente in Anspruch nimmt, braucht zwar mindestens 35 Beitragsjahre, kommt dafür aber schon eher in den Genuss einer abschlagsfreien Rente.
Außerdem sind die möglichen Rentenminderungen bei Schwerbehinderten geringer. Der Abschlag orientiert sich hier nicht an der Regelaltersgrenze (wie bei der Rente für langjährig Versicherte ohne Schwerbehinderung), sondern an einer deutlich früheren Schwelle. Dadurch fällt der maximale Abschlag oft spürbar geringer aus.
Allerdings sollte man hier bedenken, dass eine Schwerbehinderung in der Regel gesundheitliche Einschränkungen bedeutet, sodass der „Vorteil“ in der Rentenberechnung das persönliche Wohlbefinden nicht ausgleichen kann. Rein finanziell betrachtet ist ein Schwerbehindertenausweis dennoch oft ein großer Vorteil beim frühzeitigen Rentenbezug.
Beispiel:
- Ohne Schwerbehinderung orientiert sich der Abschlag an der Regelaltersgrenze (z. B. 66 oder 67 Jahre).
- Mit Schwerbehinderung orientiert sich der Abschlag an einer vorverlegten Grenze (z. B. 64 oder 65 Jahre).
Der Unterschied kann sich deutlich auf die monatliche Rentenhöhe auswirken und macht einen Schwerbehindertenausweis in diesem Zusammenhang so wertvoll.
Lassen sich Abschläge wieder ausgleichen, wenn ich nach Rentenbeginn weiter arbeite?
Die Möglichkeit, neben dem Rentenbezug weiterhin unbegrenzt zu arbeiten, wurde vor einiger Zeit eingeführt. Seitdem ist es Rentnerinnen und Rentnern erlaubt, ohne Anrechnung auf die monatliche Rente dazuzuverdienen.
Dennoch sollte man wissen, dass dadurch die bereits entstandenen Abschläge in der Regel nicht einfach aufgehoben werden. Wer vorzeitig in Rente geht und sich dafür Abschläge „einkauft“, hat eine lebenslange Rentenminderung, die nicht durch das Weiterarbeiten selbst wieder verschwindet.
Zwar können durch zusätzliche Beiträge, die während einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach Rentenbeginn gezahlt werden, neue Rentenentgeltpunkte hinzukommen. Diese erhöhen die Rentenhöhe, ändern jedoch nichts am Abschlag, der prozentual auf die Rente angewendet wird.
Ein Ausgleich von Abschlägen ist nur möglich, wenn man bereits vor dem Rentenbeginn entsprechende Zusatzbeiträge an die Rentenkasse zahlt (sogenannte „Ausgleichszahlungen“). Dadurch lässt sich ein Teil oder sogar der gesamte künftige Abschlag vorzeitig finanzieren.
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Lohnt es sich, mit 64 in Rente zu gehen?
Ob ein Renteneintritt mit 64 attraktiv ist, hängt stets von der individuellen Situation ab. Wesentlich sind Fragen wie: Welche finanziellen Mittel stehen mir zur Verfügung? Kann ich mir die Abschläge leisten, ohne später in finanzielle Engpässe zu geraten?
Verfüge ich eventuell über einen Schwerbehindertenausweis, der mir eine abschlagsfreie Rente ermöglicht? Und wie wichtig ist mir mehr Freizeit im Vergleich zum Einkommensverlust?
Wichtig ist, sich frühzeitig beraten zu lassen und eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung einzuholen. Auf diese Weise lässt sich feststellen, welche Wartezeiten man bereits erfüllt und wie hoch die zu erwartende Rente ausfällt. Zudem ist es sinnvoll, die eigene Gesundheit, die familiäre Situation und mögliche Alternativen einzubeziehen.
Für manche Menschen kann es sinnvoll sein, noch etwas länger im Erwerbsleben zu bleiben, etwa um den Rentenanspruch zu erhöhen oder zusätzliche Monate für die Wartezeit zu sammeln.
Andere möchten ihre wohlverdiente Auszeit eher genießen und akzeptieren den finanziellen Nachteil. In jedem Fall empfiehlt es sich, die Konsequenzen genau abzuwägen, damit der Start in den Ruhestand nicht zu bösen Überraschungen führt.
Fazit:
Die Möglichkeiten, mit 64 Jahren in Rente zu gehen, sind durchaus vorhanden. Wer vor 1964 geboren ist und 45 Versicherungsjahre oder eine Schwerbehinderung vorweisen kann, hat oft beste Chancen auf eine Rente ohne Abschlag. Für alle anderen besteht die Option, ebenfalls früher in den Ruhestand zu treten, dann jedoch meist mit einer dauerhaften Rentenminderung. Gerade deshalb ist es ratsam, die eigene Situation sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Beratung in Anspruch zu nehmen. So lässt sich eine gut fundierte Entscheidung treffen, die der persönlichen und finanziellen Lage am besten gerecht wird.




