Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer setzen zusätzlich zur gesetzlichen Rente auf eine Betriebsrente durch Entgeltumwandlung. Doch wie viel bleibt davon am Ende wirklich? Das Jahr 2025 bringt neue Abgabenhöhen für Betriebsrenten. Anhand eines Beispiels zeigen wir, was von 500 Euro Betriebsrente netto übrig bleibt und warum sich das Sparen trotzdem lohnen kann.
Der Fall Petra – 32 Jahre Einzahlung, 2 Rentenarten, viele Abzüge
Petra, 67 Jahre alt, bezieht seit Kurzem ihre Rente. Die gesetzliche Rente beträgt 1.678 Euro brutto im Monat. Zusätzlich erhält sie 500 Euro aus einer betrieblichen Altersversorgung, die sie über eine klassische Entgeltumwandlung aufgebaut hat.
Zusammengerechnet ergibt das 2.178 Euro brutto. Das klingt nach einem soliden Altersbudget. Doch der Blick auf die Abgaben zeigt schnell: Netto bleibt deutlich weniger.
Die Betriebsrente wurde über 32 Jahre lang aufgebaut. Petra zahlte monatlich rund 70 Euro netto in das Modell ein, ihr Arbeitgeber beteiligte sich mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzuschuss von 15 %. Das Produkt selbst war nicht überragend, aber solide – mit einem gewissen Investmentanteil, also einer Renditekomponente jenseits reiner Garantien.
So erklärt sich, wie aus relativ kleinen Beiträgen über Jahrzehnte eine Monatsrente von 500 Euro entstehen konnte.
Was nimmt der Staat? Abgaben im Detail – gesetzlich vs. betrieblich
2025 liegt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente bei 83,5 %. Das bedeutet, ein Großteil von Petras gesetzlicher Rente fließt in die Steuerberechnung ein – Tendenz steigend. Bei der Betriebsrente liegt der zu versteuernde Anteil bereits jetzt bei 100 %, was ab 2040 auch für die gesetzliche Rente gelten soll.
Petra zahlt allein für beide Rentenarten zusammen etwa 140 Euro Einkommensteuer im Monat. Das allerdings nur, weil sie keine weiteren Einkünfte hat. Wer Immobilien, Kapitalerträge oder Nebeneinnahmen im Alter erzielt, muss mit einer höheren Steuerlast rechnen.
Neben der Steuer kommen Sozialabgaben hinzu. Petra ist gesetzlich krankenversichert – pflichtversichert, nicht freiwillig. Damit greift ein Freibetrag auf die Betriebsrente: Die ersten 187,25 Euro bleiben beitragsfrei für die Krankenversicherung. Alles darüber wird mit rund 17 % belastet.
Bei der Pflegeversicherung gibt es diesen Freibetrag nicht. Hier muss Petra – weil sie keine Kinder hat – den vollen Satz von 4,2 % zahlen, ebenfalls auf den vollen Betrag der Betriebsrente.
Bei der gesetzlichen Rente beteiligt sich die Rentenversicherung an den Kranken- und Pflegebeiträgen. Bei der Betriebsrente muss Petra alles selbst übernehmen. Das führt dazu, dass allein rund 165 Euro im Monat für Sozialabgaben abgezogen werden.
Netto bleibt weniger – aber die Bilanz stimmt dennoch
Von ihren 2.178 Euro Bruttorente bleiben Petra also nur 1.880 Euro netto – das bedeutet, rund 300 Euro gehen direkt an den Staat und die Sozialversicherung. Besonders auffällig ist die Belastung der Betriebsrente. Von den 500 Euro brutto bleiben netto rund 320 Euro. Die effektive Belastung liegt hier also bei etwa 36 %.
Betrachtet man das Ganze jedoch im Verhältnis zum Eigenbeitrag, ergibt sich ein ganz anderes Bild: Petra hat 32 Jahre lang rund 70 Euro netto pro Monat gespart. Daraus wurden – inklusive Zuschuss und Kapitalertrag – heute 500 Euro Bruttorente. Trotz aller Abzüge bedeutet das eine monatliche Zusatzrente von über 300 Euro netto – mit einem überschaubaren Einsatz.
Warum sich das trotzdem lohnt – und worauf Sie achten müssen
Der entscheidende Vorteil liegt in der geförderten Struktur der Betriebsrente: Während der Ansparphase reduziert der Bruttoverzicht das steuer- und sozialabgabenpflichtige Einkommen. Das bedeutet, Petra hatte netto nur rund 70 Euro weniger im Monat – tatsächlich gespart wurde aber deutlich mehr. Inklusive Arbeitgeberzuschuss flossen rund 150 Euro monatlich in die Altersvorsorge. Dieses Hebelprinzip ist es, das die Betriebsrente langfristig attraktiv macht – trotz späterer Abzüge.
Wichtig ist allerdings, das Modell regelmäßig anzupassen. Wer in 30 oder 40 Jahren bis zur Rente denselben Sparbeitrag beibehält, verliert massiv an Kaufkraft. Eine Entgeltumwandlung muss mit der Inflation mitwachsen. Wer regelmäßig Gehaltserhöhungen erhält, sollte seinen Sparbeitrag dynamisch anpassen. Petra hat das in ihrem Fall nicht gemacht – sonst hätte sie heute womöglich 600 oder 700 Euro Monatsrente.
Auch die Wahl des Produkts ist entscheidend. Reine Garantieprodukte bieten zwar Sicherheit, aber kaum Rendite. Wer jung beginnt, kann risikoorientierter anlegen – mit Aktienfonds, die über Jahrzehnte deutlich besser abschneiden als klassische Rentenversicherungen.
Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber, zugesagte Leistungen zu garantieren. Das heißt: Das Anlagerisiko wird nach hinten abgesichert. Arbeitnehmer können sich deshalb vorne mehr trauen.
Nicht für jeden sinnvoll – aber für viele richtig
Die Betriebsrente lohnt sich nicht für alle. Wer häufig den Arbeitgeber wechselt, hat organisatorischen Mehraufwand – besonders wenn alte Verträge ruhen oder nicht übertragbar sind. In solchen Fällen sollte ein unabhängiger Berater prüfen, ob Alternativen sinnvoller sind – etwa eine private Rente mit Steuervorteilen oder ein ETF-Sparplan mit späterer Rentenentnahme.
Auch die Versicherungsart im Alter macht einen Unterschied. Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss die volle Betriebsrente beitragen – ohne Freibetrag. Privatversicherte profitieren in der Regel von geringeren pauschalen Beiträgen, tragen aber auch mehr Eigenverantwortung.
Doch in vielen Fällen – und genau so ist es bei Petra – haben Rentnerinnen und Rentner zwei Hauptquellen im Ruhestand: gesetzliche Rente und Betriebsrente. Ohne Immobilien, ohne Kapitaleinkünfte. Für diese Mehrheit ist die Entgeltumwandlung nach wie vor ein verlässlicher und sinnvoller Weg, um den Lebensstandard im Alter zu halten.




