Krankengeld gilt auch über Dauer des Arbeitslosengeldes hinaus

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Wer Arbeitslosengeld bezieht und krank wird, hat Anspruch auf Krankengeld. Dieser Anspruch besteht auch, wenn der Betroffene nach der Bezugsdauer des regulären Arbeitslosengeldes hinaus weiter arbeitsunfähig bleibt. Dies gilt unabhängig davon, ob und welche Sozialleistungen sich an das Arbeitslosengeld anschließen. So urteilte das Bundessozialgericht in Kassel. (B 1 KR 12/07 R).

Worum ging es?

Der Betroffene in Bayern war längere Zeit arbeitsunfähig und krank und erhielt in dieser Zeit Krankengeld. Als sich das Arbeitslosengeld zu Ende ging, lehnte die AOK Bayern es ab, weiter Krankengeld zu zahlen.

Sie begründete dies damit, dass das Krankengeld eine Ausfallleistung sei. Es gelte also nur bei einem Anspruch auf Arbeitslosengeld, denn sonst gelte kein Einkommen, das mit dem Krankengeld ersetzt werden könne.

Die Ausgangssituation entscheidet

Das Bundessozialgericht sah das anders. Maßgeblich sei ausschließlich die Situation, als die Arbeitsunfähigkeit erstmals entstanden sei. Daran habe sich das Krankengeld zu orientieren, solange die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigt sei. Spätere Veränderungen spielten dabei keine Rolle.

Arbeitslosengeld und Krankengeld

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und krank werden, dann erhalten Sie zunächst für sechs Wochen weiter Arbeitslosengeld. Dieses bekommen Sie laut Paragraf 146 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches 3 in voller Höhe. Während der Erkrankung gilt nämlich ein Anspruch auf Leistungsfortzahlung, analog zu erkrankten Arbeitnehmern, die eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten.

Danach übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Dieses Krankengeld läuft maximal 78 Wochen, wenn Sie weiterhin krank geschrieben bleiben. Da bereits sechs Wochen vergangen sind, in denen Sie Arbeitslosengeld bezogen, bleiben Ihnen in der Praxis 72 Wochen, in denen Sie Leistungen der Krankenversicherung bekommen.

Wann erhalten Sie keine Leistungsfortzahlung?

Die Leistungsfortzahlung erhalten Sie nicht, wenn Sie bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit erkrankt waren oder wenn Sie in er Zeit erkrankten, in denen Ihr Anspruch auf Leistung ruhte. Das gilt vor allem, wenn Sie beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit erhielten, zum Beispiel wegen einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts und maximal 90 Prozent des Nettoentgelts. Davon abgezogen werden die Beiträge für die Sozialversicherungen außer der Krankenversicherung. Wenn Sie Krankengeld beziehen, nachdem Sie Arbeitslosengeld bezogen, ist die Höhe mit diesem identisch.

Was ist, wenn Sie wieder gesunden?

Wenn Sie wieder gesunden, haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Sie können aber für die restliche Dauer das Anspruchs auf Arbeitslosengeld dieses wieder beziehen. Das läuft allerdings nicht automatisch.

Sie müssen sich erneut bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Den Antrag sollten Sie spätestens am ersten Tag nach Ende des Krankengelds stellen. Falls Sie wissen, dass Sie wieder gesund werden und wann dies der Fall sein wird, dann können Sie den Neuantrag auf Arbeitslosengeld auch schon früher stellen.